Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-07735
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Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig (Stadt) hat die Erfüllung der kommunalen Aufgaben, die im Rahmen der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung zu erbringen sind, an die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) übertragen. Die Beziehungen zwischen der Stadt und ALBA sind in einem umfangreichen Vertragswerk geregelt. Dazu zählen der Leistungsvertrag I (LV I - Straßenreinigung/Winterdienst), Leistungsvertrag II (LV II - Abfallsammlung/-entsorgung) sowie Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarungen zu diesen Verträgen.
Aufgrund der Regelungen im § 14 des Leistungsvertrages I und § 13 des Leistungsvertrages II besteht die Möglichkeit, alle fünf Jahre eine Überprüfung der vertraglich festgelegten Entgelte im Hinblick auf die Angemessenheit der Kosten der Leistungserbringung im Verhältnis zu dem zu zahlenden Entgelt vorzunehmen. Zwischen Stadt und ALBA wurde einvernehmlich die Durchführung der vertraglich vorgesehenen Angemessenheitsprüfung in 2015 vereinbart.
Mit der Fünften Ergänzungsvereinbarung zum LV I und der Sechsten Ergänzungsvereinbarung zum LV II vom 22./23.12.2015 wurde vereinbart, dass die Angemessenheitsprüfung in zwei Schritten erfolgt. Im ersten Schritt wurden Selbstkostenfestpreise für die Jahre 2016 und 2017 kalkuliert, geprüft und vereinbart. Im zweiten Schritt wurde im Jahr 2018 die Angemessenheitsprüfung fortgesetzt und die Selbstkostenfestpreise für die Folgejahre bis inkl. 2025 kalkuliert, geprüft und vereinbart.
Diese Aufteilung wurde insbesondere nötig, weil die notwendigen Abstimmungen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts noch nicht vollständig abgeschlossen waren. Damit standen auch die sich daraus ergebenden Auswirkungen, insbesondere die zukünftigen abfallwirtschaftlichen Weichenstellungen für den Umgang mit den wesentlichen Abfallströmen nicht rechtzeitig fest.
Für den nun durchgeführten zweiten Teil der Angemessenheitsprüfung hat ALBA auf Basis der vertraglich geschuldeten Leistungen, der bestehenden Entgeltstruktur und unter Berücksichtigung eines abgestimmten Mengengerüstes eine Selbstkostenfestpreiskalkulation (LSP-Vorkalkulation) für die Entgelte der Jahre 2018 bis 2020 und 2021 bis 2025 erstellt.
Eine solche Preiskalkulation muss nach den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts erstellt werden. Bei der Erstellung der Kalkulation sind die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) zu Grunde zu legen. Danach dürfen für diese Preisermittlungen insbesondere nach Art und Höhe nur diejenigen Kosten berücksichtigt werden, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung zur Erledigung der Leistung entstehen.
Die Preiskalkulation wurde wie beim ersten Teil der Angemessenheitsprüfung durch die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Berlin unter Berücksichtigung der preisrechtlichen Grundsätze überprüft.
Der Prüfungsauftrag umfasste:
- Rechnerische Richtigkeit der Kalkulation,
- Plausibilität und Angemessenheit der angesetzten Mengen-, Kapazitäts- und Wertgerüste,
- Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Preisrechts, insbesondere die Vorschriften der VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen sowie die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP).
Der Prüfungsbericht ist als Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt.
Neben der Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit wurden die Bereiche Tourenplanung, Personalplanung, Drittleistungen und Geschäftsbeziehungen, Infrastruktur und Werkstatt, Winterdienst, Bahntransport sowie Abschreibungen / Zinsen / Gewinn / kalk. Gewerbesteuer im Einzelnen untersucht.
In diesem Zusammenhang wurden auch die winterdienstlichen Leistungen einbezogen. Die gemäß Vierter Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I vorzuhaltenden Salzmengen wurden herausgenommen und durch einen Passus, der die ausreichende Bereitstellung von Salz absichert, ersetzt.
Auch die Aufteilung zwischen variablen und fixen Entgeltbestandteilen wurde für jedes Entgelt einzeln überprüft und soweit notwendig angepasst.
Im Ergebnis ergibt sich im Zeitraum 2018 bis 2020 eine Verringerung der an ALBA zu zahlenden Entgelte von 30,2 Mio. € um rd. 2,0 Mio. € pro Jahr auf rd. 28,2 Mio. € und im Zeitraum 2021 bis 2025 eine Verringerung bezogen auf das Basisjahr 2018 um rd. 4,5 Mio. € pro Jahr auf rd. 25,7 Mio. €. Die genannten Beträge enthalten auch die Entgelte für den Kompostierungsvertrag, bei welchem für den Zeitraum 2021 bis 2025 eine Preisreduzierung berücksichtigt wird. Die Verringerung ergibt sich aus der geprüften Selbstkostenfestpreiskalkulation für das Jahr 2018 gegenüber den bisherigen Planzahlen für das Jahr 2018, die in dem im September 2017 an den Rat versandten Haushaltsplanentwurf für die Sonderrechnung Abfallwirtschaft enthalten sind (Leistungsentgelt ALBA rd. 30,2 Mio. €, davon rd. 27,6 Mio. € für die von der Angemessenheitsprüfung 2018 bis 2020 betroffenen Entgelte und rd. 2,6 Mio. € für die Verwertung des Bio- und Grünabfalls).
Die erzielten Einsparungen sind das Ergebnis einer Entwicklung über mehrere Jahre. Die Vereinbarung eines Selbstkostenfestpreises hat in Verbindung mit der vertraglich vorgesehenen Angemessenheitsprüfung für die Stadt den Vorteil, dass für die Gebührenkalkulation in der Stadt Braunschweig für eine überschaubare Zeit Kostenstabilität besteht. Für ALBA liegt ein Vorteil darin, dass Rationalisierungsvorteile genutzt werden können.
Für die Entgeltkalkulationen waren insbesondere die folgenden Punkte relevant:
- Strukturelle Veränderungen (u. a. buchhalterische Effekte, Zinseffekte und Effizienssteigerungen im operativen Bereich) der für die Leistungserbringung notwendigen mobilen und immobilen Anlagengegenstände,
-Nachlässe und Margenverzicht seitens ALBA aufgrund der Langfristperspektive und Fortsetzung der Verträge über den 31.12.2020 hinaus,
-strukturelle Personalkostenreduzierungen, die sich aus dem altersbedingten Wechsel von Mitarbeitern und gemäß dem TVöD ergeben.
Die Entgelte für die Straßenreinigung inkl. Winterdienst und die Abfallwirtschaft verändern sich im Vergleich zwischen dem Haushaltsplan 2018 und den jetzt getroffenen Festlegungen für den Zeitraum 2018 bis 2020 wie folgt (alle Angaben inkl. Umsatzsteuer, Preisstand 2018):
| bisher (Plan 2018) | neu ab 2018 | Veränderung |
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Leistungsvertrag I |
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Gesamt | 9.048.800 € | 8.435.127 € | -613.673 € | -6,8% |
davon Straßenreinigung | 8.069.900 € | 7.758.676 € | -511.224 € | -10,5% |
davon Winterdienst | 978.900 € | 876.451 € | -102.449 € | -6,3% |
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Leistungsvertrag II |
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Gesamt | 18.552.900 € | 17.167.847 € | -1.385.053 € | -7,5% |
davon Restabfall | 13.972.100 € | 12.612.909 € | -1.359.191 € | -9,7% |
davon Bioabfall | 4.206.300 € | 4.187.056 € | -19.244 € | -0,5% |
davon Grünabfall | 374.500 € | 367.882 € | -6.618 € | -1,8% |
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Summe LV I + LV II | 27.601.700 € | 25.602.974 € | -1.998.726 € | -7,2% |
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Kompostierungsvertrag |
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Gesamt | 2.604.700 € | 2.604.700 € | 0 € | 0,0% |
davon Bioabfall | 2.221.000 € | 2.221.000 € | 0 € | 0,0% |
davon Grünabfall | 383.700 € | 383.700 € | 0 € | 0,0% |
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Summe LV I + LV II + Kompostierung | 30.206.400 € | 28.207.674 € | -1.998.726 € | -6,6% |
Die Entgelte für die Straßenreinigung inkl. Winterdienst und die Abfallwirtschaft verändern sich im Vergleich zwischen dem Haushaltsplanentwurf 2018 und den jetzt getroffenen Festlegungen für den Zeitraum 2021 bis 2025 wie folgt (alle Angaben inkl. Umsatzsteuer, Preisstand 2018):
| bisher (Plan 2018) | neu ab 2021 | Veränderung |
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Leistungsvertrag I |
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Gesamt | 9.048.800 € | 7.836.107 € | -1.212.693 € | -13,4% |
davon Straßenreinigung | 8.069.900 € | 7.056.169 € | -1.013.731 € | -12,6% |
davon Winterdienst | 978.900 € | 779.938 € | -198.962 € | -20,3% |
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Leistungsvertrag II |
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Gesamt | 18.552.900 € | 16.055.631 € | -2.497.269 € | -13,5% |
davon Restabfall | 13.972.100 € | 11.815.465 € | -2.156.635 € | -15,4% |
davon Bioabfall | 4.206.300 € | 3.902.204 € | -304.096 € | -7,2% |
davon Grünabfall | 374.500 € | 337.962 € | -36.538 € | -9,8% |
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Summe LV I + LV II | 27.601.700 € | 23.891.738 € | -3.709.962 € | -13,4% |
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Kompostierungsvertrag |
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Gesamt | 2.604.700 € | 1.827.185 € | -777.515 € | -29,9% |
davon Bioabfall | 2.221.000 € | 1.615.490 € | -605.510 € | -27,3% |
davon Grünabfall | 383.700 € | 211.695 € | -172.004 € | -44,8% |
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Summe LV I + LV II + Kompostierung | 30.206.400 € | 25.718.924 € | -4.487.476 € | -14,9% |
Die Entgeltveränderungen beruhen im Wesentlichen auf den oben bereits genannten Punkten. In einigen Fällen haben sich dabei geringere oder höhere Veränderungen als im Mittel ergeben, aufgrund von Sondereffekten wie beispielsweise zu tätigender Investitionen oder einer derzeit günstigen Marktlage.
Geringere Veränderungen ergaben sich im Bereich des Leistungsvertrages I insbesondere beim Teilentgelt Entsorgung Straßenreinigung. Höhere Entgeltreduzierungen hingegen traten bei den Teilentgelten Papierkorbentleerung und Winterdienst ein. Im Bereich des Leistungsvertrages II ergaben sich geringere Einsparungen besonders bei den Entgelten Sammlung und Entsorgung Bioabfall sowie Direktanlieferung Grünabfall und Sperrmüllentsorgung. Höhere Entgeltreduzierungen traten insbesondere bei den Teilentgelten Entsorgung Restabfall, Sonderabfallzwischenlager, Sperrmüllsammlung und Verwertung Elektroaltgeräte ein. Zudem haben sich im Bereich des Kompostierungsvertrages verhältnismäßig hohe Einsparungen ergeben.
Konkret betragen die Einsparung bei dem Leistungsvertrag I (Straßenreinigung) rd. 600.000 Euro für den Zeitraum ab 2018 und rd. 1,2 Mio € für den Zeitraum ab 2021, das entspricht rund 7% bzw. rund 13% im Vergleich zu den bisherigen Entgelten bezogen auf die Planmengen 2018. Im Rahmen des Leistungsvertrages II (Abfall) liegen die Einsparungen bei rd. 1,4 Mio. Euro für den Zeitraum ab 2018 und rd. 2,5 Mio. € für den Zeitraum ab 2021, das entspricht rund 7% bzw. rund 13% im Vergleich zu den bisherigen Entgelten bezogen auf die Planmengen 2018.
Im Rahmen des Kompostierungsvertrages liegen die Einsparungen bei rd. 800.000 € für den Zeitraum ab 2021, das entspricht rd. 30% im Vergleich zu den bisherigen Entgelten bezogen auf die Planmengen 2018.
Insgesamt ergeben sich damit für beide Leistungsverträge zusammen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Einsparungen von jeweils rd. 2,0 Mio. Euro (-6,6 %) und 2021 bis 2025 bezogen auf das Jahr 2018 jeweils rd. 4,5 Mio. Euro bzw. 14,9 %.
Der Prüfauftrag wurde von den Wirtschaftsprüfern in allen Punkten bearbeitet. Es ergaben sich keine Auffälligkeiten. Insgesamt wurde vom Gutachter festgestellt, dass die geprüften Selbstkostenfestpreiskalkulationen als Grundlage zur Abrechnung der Entgelte für die vertraglichen Leistungen der Jahre 2018 bis 2020 und 2021 bis 2025 geeignet und angemessen sind.
Der Leistungsumfang und die Qualität bleiben abgesehen von der Verlagerung der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes in vollem Umfang wie bisher erhalten.
Die Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung führen dazu, dass die bestehenden Entgeltvereinbarungen zwischen Stadt und ALBA BS insbesondere hinsichtlich der verschiedenen Entgelthöhen anzupassen sind. Diese Anpassungen sind in den als Anlagen beigefügten Ergänzungsvereinbarungen zu den Leistungsverträgen I und II zusammengefasst..
Beschluss:
„Die in der Vorlage beschriebenen und als Anlage beigefügten Ergänzungsvereinbarungen zu den Verträgen
über die Durchführung von Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes („Leistungsvertrag I") vom 21. Dezember 2000
über die Durchführung von Aufgaben der Abfallsammlung und Abfallentsorgung („Leistungsvertrag II") vom 21. Dezember 2000
werden vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Vorlage Nr. 18-07734
„Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und II (Abfallwirtschaft) zwischen der Stadt und der ALBA Braunschweig GmbH beschlossen.
Punkt 4 der Vierten Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I über die Erweiterung der Aufgaben im Winterdienst (Anlage) wird angepasst.
Die Stadt Braunschweig stimmt in diesem Zusammenhang dem Abschluss des Zweiten Änderungsvertrages zum Kompostierungsvertrag zwischen der ALBA Braunschweig GmbH und der ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH zu.“
Anlagen:
- Vierte Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I (Winterdienst)
2.Sechste Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I
3.Siebte Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag II
4.Zweiter Änderungsvertrag zum Kompostierungsvertrag
5.Bericht über die Angemessenheitsprüfung von BPG
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1, Vierte Ergänzungsvereinbarung (Winterdienst) (80 KB) | |||
2 | Anlage 2, Sechste Ergänzungsvereinbarung (115 KB) | |||
3 | Anlage 3, Siebte Ergänzungsvereinbarung (254 KB) | |||
4 | Anlage 4, Zweiter Änderungsvertrag zum Kompostierungsvertrag 2018 (289 KB) | |||
5 | Anlage 5, Prüfbericht Wirtschaftsprüfer BPG (3377 KB) |
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