Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07755  

Betreff: Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss der Baumaßnahme zur Bodensanierung Feldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Entscheidung
10.04.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
8_Sanierungskonzept

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2 lit. a) der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei dieser Vorlage für das Projekt „Bodensanierung Feldstraße“ um einen Beschluss über die Durchführung und die Kostenfeststellung einer Baumaßnahme, für die der Bauausschuss zuständig ist. Die Planung war bereits Gegenstand der Drucksachen
Nr. 16789/14,17-04702 und 17-05920 im Planungs- und Umweltausschuss.

 

2. Begründung und Beschreibung der Tiefbaumaßnahme

 

Auf dem rd. 6,8 ha großen innenstadtnahen Gelände im Bereich der Sportanlage Kälber­wiese arbeitet die Verwaltung derzeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Feldstraße“ zur Schaffung von ca. 500 neuen, dringend benötigten Wohn­einheiten im Stadtgebiet. Um die Voraussetzungen für die Ausweisung als Wohngebiet zu schaffen, sind Bodensanierungsmaßnahmen erforderlich, weil hier Altablagerungen vor­liegen.

 

Zur Vorbereitung der Sanierung wurde ein Sanierungskonzept erstellt. Ziel der Sanierung ist es, dass nicht nur eine Gefährdung für die spätere Wohnnutzung unterbunden werden soll, sondern auch bereits bei der geplanten Erschließung und Bebauung keine Gefährdungen durch freigelegtes Material eintreten sollen. Im hierfür notwendigen Umfang ist ein Aushub der belasteten Böden sowie die Wiederverfüllung der Baugruben mit unbelasteten Material vorgesehen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll vor Ort in der Zeit von Juni 2018 bis März 2019 erfolgen. Um die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten, erfolgt der An- und Abtransport der Bodenmassen ausschließlich über eine am Fuße der A391 anzulegende Baustraße über den Madamwenweg in Richtung Raffteich zur B1.

 

 

Die Abfälle zur Beseitigung sind nach der vorliegenden Zustimmung des zuständigen Staatli-chen Gewerbeaufsichtsamtes zur Ablagerung auf der Deponie Watenbüttel geeignet und dürfen und sollen dort entsorgt werden. Die entsprechende Zuweisung der Abfälle wurde bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) beantragt. Die Prüfung der möglichen Entsorgungswege für die Abfälle zur Verwertung ist noch nicht vollständig abgeschlossen.

 

Der Zugang zum Kleingartenverein „Im Altfelde“ wird für die Dauer der Bodensanierung durch einen noch herzustellenden Notweg ermöglicht. Ersatzparkplätze für die Kleingärtner stehen ebenfalls zur Verfügung.

 

3. Kosten

 

Die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt wurde vom Ingenieurbüro BGA GbR und der Verwaltung erstellt und lag im November 2017 bei:

 

Planung, Erstellung Ausschreibungsunterlagen12.000 €

Ingenieurleistungen Baustelle:39.500 €

Analysenkosten Baustelle:16.250 €

Bauleistungen:      2.802.695 €

Summe netto:      2.870.445 €

MwSt. 19%:         545.385 €

Insgesamt brutto:      3.415.830 €

 

Zu den ausschreibungspflichtigen Baukosten addieren sich die Gebühren für die Verwertung und Beseitigung der Abfälle. Diese sind abhängig von dem Ergebnis der Analyse und der noch ausstehenden Deponie-Zuweisung der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH NGS sowie vom Ergebnis der Ausschreibung. Hierfür stehen im Haushalt 4.445.370 EUR zur Verfügung.

Die Gesamtkosten werden somit derzeit auf ca. 7.861.200  EUR geschätzt. 

 

4. Finanzierung

 

Finanzmittel stehen im Projekt „Feldstraße/Altlastensanierung (4S.610041) in Höhe von 7.861.200 EUR zur Verfügung. Die Finanzraten sind wie folgt eingeplant:

 

 

bis 2018 in Mio €

2019 in Mio €

Feldstraße/Altlastensanierung

6,7612

1,1000

 

Den Kosten stehen Einnahmen aus dem Förderprogramm „Brachflächenrecycling – Sanierung von ver­schmutzten Flächen" i. H. v. ca. 3,1 Mio. € gegenüber. Gefördert wird die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen mit 50 % der förderfähigen Ausgaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Förderbescheid liegt seit April 2017 vor.

 


Beschluss:

„Dem o. a. Tiefbauvorhaben wird gemäß den Plänen des nach § 18 des Bundesboden­schutzgesetzes anerkannten Gutachters Dr. Zarske zugestimmt.

 

Die künftigen Kosten für die Vorbereitung der zukünftigen Baulandflächen durch Teil-Bodenaustausch werden auf 7.861.200 EUR brutto festgestellt.“
 

 


Anlage/n:

Sanierungskonzept
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 8_Sanierungskonzept (8846 KB)    

Erläuterungen und Hinweise