Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-07762
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Sachverhalt:
Auszug aus dem Städtebaulichen Vertrag § 9 Absatz 13 :
Die Lärmschutzwand am Schwimmbad muss bis zur Bezugsfertigkeit mit der ersten Hochbauten fertig hergestellt sein, spätestens aber bis zum Beginn der auf Bezugsfertigkeit folgenden Freibadsaison. Das Gleiche gilt für die Baumaßnahmen auf dem Gelände des Schwimmbades.
Der Eingangsbereich vor dem Freibad Waggum ist seit der Fällung der Pappel vor der letzten Badesaison in einem desolaten Zustand.
Hieraus resultieren folgende Fragen:
1. Wann beabsichtigt die Erschließungsträgerin diesen Zustand zu ändern?
2. Wann wird der Fuß und Radweg realisiert?
3. Um welche Baumaßnahmen auf dem Gelände des Schwimmbades handelt es sich?
gez.
Tatjana Jenzen
Anlage/n:
keine
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