Sachverhalt:
Der Stellungnahme der Verwaltung (17-05518-01) vom 07.03.2018 und der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung plant, die Taubenabwehrgitter unter der Brücken an der Salzdahlumer Straße wieder herzustellen.
Die Deutsche Bahn AG ist Eigentümerin der Brücke und damit für den ordnungsgemäßen Zustand ihres Bauwerkes und dessen Anbauten zuständig. Somit wäre die Deutsche Bahn AG heranzuziehen, hier einen ordnungsgemäßen und tierschutzgerechten Zustand der Vergrämungsanlage herzustellen oder alternativ die Gitter vollständig zu entfernen. Der örtlichen Presse war auch zu entnehmen, dass in der Vergangenheit wiederholt Tauben hinter die Gitter gelangt und verendet sind. Öffnungen von mehr als 3 cm Zentimetern können nach Einschätzung von Fachleuten von Tauben überwunden werden. Schwierigkeiten zur Herstellung einer nach dieser Maßgabe erforderlichen absolut dichten Vergrämung entstehen nach Aussage der Bahn Netz AG dadurch, dass an der Stahlkonstruktion der Brücke weder gebohrt, geschraubt noch geschweißt werden darf. Für Eigentümer bzw. Pächter/Betreiber von Taubenvergrämungsanlagen besteht die Pflicht zur regelmäßigen Wartung, um insbesondere den Tierschutz der Anlage entsprechend Tierschutzgesetz zu gewährleisten.
Oberbürgermeister Hoffmann hat in einer Bürgersprechstunde im Jahr 2005 Kosten in Höhe von 62.000 Euro für eine wirksame Vergrämung der Brücke genannt (Quelle: Braunschweiger Zeitung 07.10.2005).
Angesichts dieser Summe würde es sich um eine nicht unerhebliche bauliche Maßnahme der Stadt Braunschweig an Privateigentum handeln, die zu Lasten der Braunschweiger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht. Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welche Höhe belaufen sich die Herstellkosten für die angekündigte Baumaßnahme?
2. Wie hoch sind die laufenden jährlichen Kosten für die regelmäßige Wartung der Taubenvergrämungsanlage incl. der Kosten für Entfernen und Wiederherstellen der Vergitterung bei erforderlichen Prüf- und Wartungsarbeiten der Bahn Netz AG an ihrer Brücke?
3. Wer ist straf- und ordnungsrechtlich verantwortlich für die Taubenvergrämungsanlage?