Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08139  

Betreff: Staatstheater Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zur Beantwortung
18.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_-_Staatstheatervertrag_von_1956
Anlage_2_-_Klarstellungsvereinbarung_von_2011

Sachverhalt:
 

Das Staatstheater Braunschweig ging mit Gründung des Landes Niedersachsen in dessen Eigentum über. Es ist ein Landesbetrieb nach § 26 LHO. Die Stadt Braunschweig gewährt eine Förderung in Höhe von einem Drittel der laufenden Betriebskosten des Staatstheaters. Grundlage dafür sind die Vereinbarung zwischen Land und Stadt von 1956 (Staatstheatervertrag, Anlage 1) und die Klarstellungsvereinbarung von 2011 (Anlage 2).

Nach den genannten Vereinbarungen wirkt die Stadt beim Betrieb des Staatstheaters in einem Verwaltungsausschuss mit, dessen Mitglieder vom Land (6 Mitglieder) und von der Stadt (4 Mitglieder) gestellt werden. Für das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die folgenden Bestimmungen.

Der Verwaltungsausschuss

  • soll mindestens viermal jährlich tagen;
  • fasst förmliche Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder;
  • beschließt laut Vereinbarung von 1956 über die Anstellung und Entlassung
    • der Generalintendantin/des Generalintendanten,
    • der Generalmusikdirektorin/des Generalmusikdirektors,
    • der Operndirektorin/des Operndirektors,
    • der Schauspielleiterin/des Schauspielleiters und
    • der Verwaltungsdirektorin/des Verwaltungsdirektors;
  • beschließt sowohl über die Aufstellung des Voranschlags des Wirtschaftsplans (§ 7 Staatstheatervertrag i. V. m. § 26 Abs. 1 LHO) als auch über etwaige Nachträge;
  • beschließt über einzelne Maßnahmen, die eine Erhöhung des planmäßigen Zuschussbedarfs für das Staatstheater zur Folge haben;
  • beschließt die Eintrittspreise und weitere Konditionen.

Wird im Zuge des landesrechtlichen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens vom o. g. Voranschlag des Verwaltungsausschusses abgewichen,

  • erfolgt eine Erhöhung der städtischen Beteiligung nur, sofern die Unabweisbarkeit der Mehrkosten vom Land nachvollziehbar dargelegt wird (z. B. Tarifabschlüsse);
  • führen Erhöhungen oder Überschreitungen bei der Position Bauunterhaltung zu keiner Erhöhung der städtischen Drittelbeteiligung.

Alle Baumaßnahmen (werterhöhende Maßnahmen/Investitionen) mit einem Wert über 100.000 € bedürfen einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Land, in der u. a. Art und Umfang der Maßnahmen und die Höhe der städtischen Beteiligung festgehalten werden; die Unterscheidung in kleine und große Baumaßnahmen (§ 54 LHO) ist für die Förderung durch die Stadt daher irrelevant.

Bei der Förderung durch die Stadt sind die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelten Zuständigkeiten der städtischen Organe (Rat, Verwaltungsrat und Oberbürgermeister) und die damit verbundenen Gremienläufe zu beachten. Daher hat das MWK Planungsunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. – Die genauen Vereinbarungen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

Aktuell ist ein neuer Spielort für das Kinder- und Jugendtheater in der Diskussion. Bisher wird das „Haus Drei“ am Standort Hinter der Magnikirche genutzt. Grundsätzlich stände die Landesliegenschaft „Frankfurter Haus“ in der Husarenstraße 75 (praktisch am Altewiekring) zur Verfügung. Noch am 25. September 2017 verkündete das MWK in einer Pressemitteilung, das „Frankfurter Haus" solle im folgenden Jahr zur neuen Kinder- und Theaterspielstätte des Staatstheaters umgebaut werden. Die neue Spielstätte biete 120 Besucherinnen und Besuchern optimale Sicht- und Hörverhältnisse. Außerdem sollten in der Husarenstraße 75 zusätzliche Proben- und Lagerräume genutzt werden. Die Finanzierung werde vom Kulturministerium gemeinsam mit dem Finanzministerium geprüft. Die weiteren Verfahrensschritte befänden sich in der Umsetzung.

In einer aktuellen Antwort des MWK auf eine Kleine Anfrage im Landtag heißt es (LT-Drucksache 18/730 vom 20. April 2018): „Das Staatstheater Braunschweig verfolgt weiterhin die Pläne, das Gebäude Husarenstraße 75 umzubauen. Aufgrund des Ende 2016 verabschiedeten Doppelhaushaltes konnten für das Vorhaben im Haushalt 2017/2018 keine Mittel verankert werden. Derzeit ist aus Sicht der Landesregierung das Vorhaben noch nicht entscheidungsreif – insbesondere gibt es Herausforderungen hinsichtlich der Parkplatzsituation sowie der Regelung für die An- und Abreise privater Busse zu bewältigen. Zu den genannten Fragestellungen erfolgen intensive Abstimmungen mit allen Beteiligten, vor allem den dafür zuständigen Stellen der Stadt Braunschweig.“ – Auf die Frage, ob die erforderlichen Mittel zum Haushalt 2019 angemeldet seien, antwortete das MWK: „Zum jetzigen Stand des Haushaltsaufstellungsverfahrens können dazu naturgemäß keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.“

In diesem Zusammenhang fragt die SPD-Fraktion an:
 

  1. Wie ist nach Kenntnis der Verwaltung die aktuelle (geplante) Entwicklung am Staatstheater Braunschweig (Zahl der Veranstaltungen, Eintrittspreise, Wiederbesetzung von Personalstellen, Veranschlagung Wirtschaftsplan 2019 mit Personalkosten, Bauunterhaltung und angemeldeten Mehrbedarfen für Bauunterhaltung und Investitionen)?
  2. Wie ist nach Kenntnis der Verwaltung der Sachstand zum neuen Spielort für das Kinder- und Jugendtheater in der Husarenstraße 75 (Baugenehmigungsverfahren, bauordnungsrechtliche Hürden, Finanzierung, gesonderte Vereinbarung gem. Nr. 5 der Klarstellungsvereinbarung)?

 

 


Anlagen: Staatstheatervertrag von 1956 und Klarstellungsvereinbarung von 2011
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_-_Staatstheatervertrag_von_1956 (2019 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_-_Klarstellungsvereinbarung_von_2011 (56 KB)    
Stammbaum:
18-08139   Staatstheater Braunschweig   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
18-08139-01   Staatstheater Braunschweig   DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat   Stellungnahme

Erläuterungen und Hinweise