Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08425  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
13.06.2018 
Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.


 

1. Zuschussanträge von 4 Braunschweiger Sportvereinen

 

Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge für Maßnahmen der unter Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig fallenden Förderart des besonderen Erhaltungsaufwandes mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 49.702,68 € vor:

 

a. 1. Pool Billard Club Braunschweig e. V. – Erwerb von sechs Pool-Billard-Tischen

(Priorität III – Erwerb von Sportgeräten)

 

Der 1. Pool Billard Club Braunschweig e. V. beantragt für den Erwerb von sechs Pool-Billard-Tischen mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von
39.600,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 18.600,00 €.

 

Die sechs vereinseigenen Pool-Billard-Tische befinden sich aufgrund einer jahrelangen Nutzung in einem abgängigen Zustand, bei dem weitere Reparaturen laut dem Verein unwirtschaftlich wären. Die neu zu erwerbenden Tische sollen die alten Pool-Billard-Tische ersetzen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 18.600,00 € (46,97 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

b. Braunschweiger Dance Company e. V. – Vergrößerung eines Tanzsaales

(Priorität IV – Bauliche Erweiterung und Neubau)

 

Die Braunschweiger Dance Company e. V. beantragt für die Vergrößerung eines Tanzsaales mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 23.826,68 € eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 10.277,68 €.

 

Der kleinere Tanzsaal der Räumlichkeiten des Vereins mit einer Fläche von 48 m² soll auf 74,9 m² vergrößert werden, um laut Verein auf einer größeren Sportfläche größeren Tanzgruppen eine optimale Sportausübung zu ermöglichen. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachen e. V. wurde bereits gewährt und ist Bestandteil der Finanzplanung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 10.277,68 € (43,14 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

c. Heidberger Tennis-Club e. V. – Sanierung und Erneuerung der Sanitäranlagen

(Priorität II – sonstige Instandsetzung)

 

Der Heidberger Tennis-Club e. V. beantragt für die Sanierung und Erneuerung der Sanitäranlagen mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von
25.000,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 12.500,00 €.

 

Die seit über 35 Jahren in Benutzung befindlichen Sanitäranlagen sind laut Verein stark abgenutzt und befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 12.500,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

d. Ruder-Klub Normannia e. V. – Anschaffung eines Zweiers

(Priorität III – Erwerb von Sportgeräten)

 

Der Ruder-Klub Normannia e. V. beantragt für die Beschaffung eines Zweiers mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 16.655,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 8.325,00 €.

 

Den ca. 20 aktiven Rennruderern des Vereins stehen zurzeit drei teilweise nur noch bedingt renntaugliche Zweier zur Verfügung. Der Erwerb eines Zweiers der BBG-Bootsmanufraktur soll laut Verein den Nachwuchssportlern das Erlernen des Rennruderns ermöglichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 8.325,00 € (49,98 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

2. Motorsportclub der Polizei Braunschweig im ADAC e. V. (MSC)

 

Der MSC beantragt für Umbaumaßnahmen am ehemaligen Nordbad mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 180.000,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 150.000,00 €.

 

Nach der Übergabe des Nordbades an die Stadt im Jahr 2014 steht das Gebäude überwiegend leer. Bereits im Jahr 2014 wurden Gespräche mit dem MSC bezüglich einer möglichen Nutzung geführt.

 

Zurzeit ist der MSC Mieter des ehemaligen Vereinsheimes des SSC Germania 08 e. V.. Der Verein für Volkssport v. 1898 Braunschweig e. V. nutzt zwei Räume des ehemaligen Nordbades temporär für vereinssportliche Aktivitäten und der gemeinnützige Verein TRIVT e. V. belegt weitere Räume für interkulturelle Projekte. TRIVT e. V. soll im Zusammenhang mit der Ausgabe eines Erbbaurechtes an den MSC (siehe auch Beschlussvorlage „Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück des ehemaligen Nordbades mit dem Motorsportclub der Polizei Braunschweig im ADAC e. V.) einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags mit dem MSC über Räumlichkeiten im ehemaligen Nordbad erhalten.

 

Der größte Raum, in dem sich die ehemalige Schwimmhalle befand, steht derzeit leer

 

Als momentaner Mieter des Vereinsheimes und als Betreiber der Outdoorrennstrecke für ferngesteuerte RC-Cars Elektro auf dem angrenzenden Grundstück (Ulenspegelring) besteht der Wunsch des MSC, seine vereinssportlichen Aktivitäten an einem Standort zu bündeln.

 

Damit das ehemalige Nordbad optimal durch die Vereine genutzt werden kann und weiterer Leerstand vermieden wird, plant der MSC den Umbau des Gebäudes. Dazu soll ein Boden im ehemaligen Beckenbereich eingebaut werden, die ELT-Anlage, die Heizungsanlage und das Zufahrtstor sollen instandgesetzt und die Trinkwasserversorgung soll technisch ertüchtigt werden.

 

Der Umbau des Nordbades übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des MSC und kann nicht ohne eine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt sichergestellt werden. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden durch den Verein auf eine Höhe von 180.000,00 € beziffert, wobei ein Eigenanteil in Höhe von 30.000,00 € durch den MSC getragen wird. Mit dem beantragten städtischen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 € (83,33 %) ist die angestrebte Bündelung des Vereinssportbetriebes des MSC nachhaltig realisierbar und es wird ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Konzeptes zur Entwicklung eines multifunktional nutzbaren, generationsoffenen und familienfreundlichen Sportzentrums am Bienroder Weg geschaffen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 150.000,00 € (83,33 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren, unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Verwaltungsausschusses über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück des ehemaligen Nordbades mit dem MSC.

 


Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalts 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
 

 


Beschluss:

 

„1. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung werden den genannten Antragstellern folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 49.702,68 € gewährt:

 

a. 1. Pool Billard Club Braunschweig e. V.

(Erwerb von sechs Pool-Billard-Tischen) bis zu 18.600,00 €

 

b. Braunschweiger Dance Company e. V.

(Vergrößerung eines Tanzsaales) bis zu 10.277,68 €

 

c. Heidberger Tennis-Club e. V.

(Sanierung und Erneuerung der Sanitäranlagen) bis zu 12.500,00 €

 

d. Ruder-Klub Normannia e. V.

(Anschaffung eines Zweiers) bis zu 8.325,00 €.

 

2. Unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Verwaltungsausschusses über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück des ehemaligen Nordbades mit dem
Motorsportclub der Polizei Braunschweig im ADAC e. V., einer gesicherten Gesamtfinanzierung und der Freigabe des Haushalts 2018 wird dem Motorsportclub der Polizei Braunschweig im ADAC e. V. eine anteilige Zuwendung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung für Umbaumaßnahmen am ehemaligen Nordbad in Höhe von bis zu 150.000,00 € gewährt.“
 

 


Anlage/n:


Keine

 

Erläuterungen und Hinweise