Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08551
|
|
Sachverhalt:
Das Zulassungs- und Vergabeverfahren für die Durchführung von Flohmärkten ist in § 3 der Satzung zur Regelung der Nutzung des städtischen Messegeländes an der Eisenbütteler Straße mit Entgelttarif geregelt.
Gemäß § 3 Absatz 2 müssen die Bewerber der Stadt ein allgemeines Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige ausländische Bescheinigungen vorlegen. Darüber hinaus haben die Bewerber durch Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichende, nachvollziehbare Erfahrungen bei der Ausrichtung von Großflohmärkten verfügen und ein schriftliches, schlüssiges Konzept zur Organisation auf dem Messegelände vorzulegen.
Nach § 3 Absatz 3 wird ein Vergabeverfahren durchgeführt und der Zugriff für einen Bewerber durch Losentscheid festgelegt, soweit mindestens zwei Bewerber ihre Zuverlässigkeit und Eignung nachgewiesen haben.
In letzter Zeit häufen sich Bewerbungen von Inhabern mehrerer Einzelunternehmungen. Dadurch werden die Zugriffschancen zu Lasten anderer Mitbewerber deutlich erhöht. Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung des derzeitigen Vergabeverfahrens soll die Teilnahme am Losverfahren eingeschränkt werden.
Zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit und/oder ihrer Eignung dürfen sich höchstens drei Bewerber auf identische Personen berufen. Berufen sich mehr als drei Bewerber auf identische Personen, wird durch Losentscheid festgelegt, welche drei Bewerber am Vergabeverfahren teilnehmen.
Beschluss:
„Vierte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Nutzung des städtischen Messegeländes an der Eisenbütteler Straße mit Entgelttarif in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.“
Anlage/n:
Vierte Satzungsänderung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Satzungstext Anm. Biering (14 KB) |