Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08566  

Betreff: Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
  Aktenzeichen:51.0
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis
22.08.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme 18-08175-01
Antrag 18-08480

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, DS 18-08175 zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege beraten. Ergänzt wurde die Beratung seinerzeit durch die Berichterstattung der Verwaltung zu den Ergebnissen des Workshops zur Kindertagespflege aus dem April 2018.

Über den weiteren Fortgang der Beratungen, bzw. die ergangene Beschlussfassung im Rat wird nachfolgend berichtet.

 

Zum Verwaltungsausschuss am 12. Juni 2018 hat die Verwaltung eine Stellungnahme zum o. g. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgegeben, DS 18-08175-01, die in der Anlage 1 beigefügt ist.

 

In der Sitzung des Rats am 12. Juni 2018 wurde dann nachfolgend ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, DS 18-08480 zur Qualitätsentwicklung und Entgeltgestaltung in der Kindertagespflege eingebracht und beschlossen, der in der Anlage 2 ebenfalls beigefügt ist.

 

Um zeitnah und möglichst umfänglich über die Beschlussfassung des Rates zu informieren, fand am 21. Juni 2018 auf Einladung des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ein Informationsabend statt, an dem ca. 80 Tagespflegepersonen teilnahmen.

 

Die Tagespflegepersonen begrüßten die Entgelterhöhung und den positiven Austausch im Workshop. Die Mehrheit sprach sich für eine weitere Einbindung an der zukünftigen Gestaltung der Kindertagespflege aus. Im 3. Quartal 2018 wird hierzu ein Vorschlag über eine mögliche Beteiligungsform der Tagespflegepersonen vorliegen.

 

Ab Oktober 2018 ist geplant die Themenbereiche „weitere leistungsgerechte Ausdifferenzierung, Zuschlag zur Sachkostenerstattung, Vermeidung von Zuzahlungen und Urlaubs- und Krankheitszeiten“ des Ratsbeschlusses in Form von mehreren moderierten Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Tagespflegepersonen zu bearbeiten. Die Einzelergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss im Verlauf des Jahres 2019 – vor den Haushaltsberatungen – zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Ergänzend zum Verlauf der Beschlussfassung ist auf einen weiteren Erörterungstermin hinzuweisen, der am 11. Juni 2018 zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, des FamS und den fünf Tagespflegepersonen, die an dem Workshop zur Kindertagespflege am 21. April 2018 teilgenommen hatten, stattfand.

 

Ziel des Gesprächs war die Klärung der Frage, welche Möglichkeiten zur Bildung eines Beteiligungsforums für die Tagespflegepersonen bestehen. In dem Gespräch wurden verschiedene Möglichkeiten, wie Vereinsgründung, Wahl eines Sprechers oder einer Sprechgruppe der Tagespflegepersonen als mögliche Varianten erörtert. Die weitere Abstimmung zum Thema Beteiligungsforum/Interessenvertretung soll im Kreis der Tagespflegepersonen fortgesetzt werden.

 

Festlegung des Basisentgeltes

 

Der nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII zu zahlende Betrag für die laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege wird von derzeit 4,10 € gemäß o. g. Ratsbeschluss zum 01. August 2018 auf 4,80 € erhöht.

 

Es erfolgt eine Aufteilung der laufenden Geldleistung in eine Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (1,88 € pro Stunde) und einen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (2,92 € pro Stunde).

 

Folgende angemessene Kosten für den Sachaufwand werden berücksichtigt und erstattet: Verbrauchskosten (Miete, Wasser, Strom, Heizung etc.), Ausgaben für Pflege- und Hygienebedarf, Ausstattungsgegenstände, Spielmaterialien und Freizeitgestaltung. Kosten für Verpflegung/Mahlzeiten fallen nicht bei den Tagespflegepersonen an, da diese grundsätzlich direkt von den Eltern gezahlt werden.

 

Der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung berücksichtigt gem. § 23 Abs. 2a S. 3 SGB VIII den zeitlichen Umfang der Leistung und die Anzahl sowie den Förderbedarf der betreuten Kinder. Dabei ist hervorzuheben, dass den Tagespflegepersonen Möglichkeiten und Erleichterungen zur Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf offenstehen, die nicht monetär über die Förderleistung abgebildet werden.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass durch die Stadt Braunschweig eine umfangreiche, unterstützende Infrastruktur geschaffen worden ist, die zusätzlich zur Anerkennung der Förderleistung von den Tagespflegepersonen unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann.
 

 


Anlage/n:

Stellungnahme 18-08175-01

Antrag 18-08480

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Stellungnahme 18-08175-01 (93 KB)    
Anlage 1 2 Antrag 18-08480 (90 KB)    

Erläuterungen und Hinweise