Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08567
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Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über das Verkehrskonzept Helmstedter Straße um einen Beschluss über Verkehrsplanungen, deren Auswirkungen über den Stadtbezirk hinausgehen und für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Anlass
Mit Abschluss der Baumaßnahmen auf der Helmstedter Straße/Leonhardstraße/Schillstraße Ende 2018 ist eine Anpassung des Knotenpunkts Helmstedter Straße/Altewiekring erforderlich.
Entsprechend dem Beschluss vom 8. Juli 2016 (DS 15-00276-01) wird am Knotenpunkt Helmstedter Straße/Georg-Westermann-Allee die Einfahrt in die Helmstedter Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts durch das Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ untersagt.
Eine Einfahrt vom Altewiekring in die Helmstedter Straße zwischen Altewiekring und Georg-Westermann-Allee wäre bei Belassung der bestehenden Einbahnstraßenregelung von keinem Ende dieses Abschnitts mehr möglich. Um die Erschließung der Helmstedter Straße auf dem Abschnitt Altewiekring - Georg-Westermann-Allee zu gewährleisten, ist eine Anpassung des Knotenpunkts Altewiekring/Helmstedter Straße oder des Knotenpunkts Helmstedter Straße/Georg-Westermann-Allee erforderlich.
Planungsziele
Im Zuge der Planung des BraWoParks und der damit verbundenen verkehrsplanerischen Änderungen hat der Verwaltungsausschuss am 8. Juli 2014 (DS 16694/14) folgenden Beschluss gefasst:
„Die im Verkehrsentwicklungsplan vorgesehene Verlagerung des Verkehrs von der Helmstedter Straße auf die Schillstraße ist weiterzuverfolgen. Die dazu erforderlichen Einzelplanungen sind vorzunehmen.“
Am 8. Juli 2016 (DS 15-00276-01) hat der Planungs- und Umweltausschuss dem Umbau der Helmstedter Straße zwischen Schillstraße und Georg-Westermann-Allee und der Leonhardstraße zugestimmt. Im Zuge der Verkehrsverlagerung von der Helmstedter Straße auf die Schillstraße erhalten die Helmstedter Straße nördlich der Schillstraße und die Leonhardstraße außerhalb des Rings eine geringere verkehrliche Bedeutung. Sie dienen nicht mehr dem Durchgangsverkehr, sondern überwiegend der Erschließung.
Daher sind Anpassungen an den Knotenpunkten Helmstedter Straße/Altewiekring und Leonhardstraße/Altewiekring erforderlich.
Die Umgestaltung der Helmstedter Straße zwischen Kastanienallee und Georg-Westermann-Allee und die damit einhergehende Neuordnung der Parkflächen sind nicht Teil dieser Vorlage. Hier besteht die Möglichkeit, zunächst die Entwicklung der neuen Situation abzuwarten und zu einem späteren Zeitpunkt in enger Abstimmung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern über eine (beitragspflichtige) Umgestaltung zu beraten.
Helmstedter Straße/Altewiekring
Aufgrund des Bedeutungsverlustes der Helmstedter Straße im Abschnitt Georg-Westermann-Allee - Altewiekring kann dieser Straßenabschnitt in die vorhande Tempo-30-Zone integriert werden. Die Tempo-30-Zone wird gemäß der Darstellung in Anlage 1 ausgeweitet, so dass die Helmstedter Straße und die Kurze Straße in die umliegenden Geschwindigkeitsbegrenzungen integriert werden. Bestehende verkehrsberuhigte Bereiche bleiben davon unberührt. Die Leonhardstraße, der Altewiekring, die Georg-Westermann-Allee und die Herzogin-Elisabeth-Straße sind als Vorfahrtsstraßen nicht Teil der Tempo 30-Zone. Dort gelten weiterhin die streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeiten.
Für die Umgestaltung des Knotenpunkts Altewiekring/Helmstedter Straße ergeben sich grundsätzlich drei Varianten:
Variante 1: Vollsignalisierung
Die Einbahnstraßenregelung in der Helmstedter Straße auf dem Abschnitt Altewiekring - Georg-Westermann-Allee wird aufgehoben, so dass eine Einfahrt vom Altewiekring möglich ist. Am Knotenpunkt Altewiekring/Helmstedter Straße sind von beiden Abschnitten der Helmstedter Straße alle Fahrtrichtungen auf den Altewiekring möglich.
Vom Altewiekring aus können bei Erhalt der aktuellen Straßenraumaufteilung keine Linksabbiegefahrstreifen angelegt werden. Um Linksabbiegestreifen aus beiden Fahrtrichtungen des Altewiekrings zu schaffen, müssten die Parkstreifen entfallen und die angrenzenden Bäume gefällt werden.
Der Radweg entlang der Helmstedter Straße zwischen Georg-Westermann-Allee und Altewiekring wird nicht benutzungspflichtig sein, benötigt jedoch weiterhin eine Furt und eine Signalisierung am Knotenpunkt.
Am Knotenpunkt Helmstedter Straße/Georg-Westermann-Allee ist die Einfahrt in die Helmstedter Straße entsprechend dem Beschluss vom 8. Juli 2016 (DS 15-00276-01) verboten.
Die zukünftigen Abbiegebeziehungen der Variante 1 sind in folgender Abbildung dargestellt:
Vorteile:
Alle Fahrtrichtungen von der Helmstedter Straße auf den Altewiekring sind möglich und für die Erschließung sind wenige Umwege nötig.
Nachteile:
Durchgangsverkehr aus dem Bereich Innenstadt über die Helmstedter Straße stadtauswärts wäre möglich. Dies wirkt dem Ziel der Reduzierung der Verkehrsstärke auf diesem Abschnitt der Helmstedter Straße entgegen.
Variante 2: Sackgasse
Der außerhalb des Rings liegende Teil der Helmstedter Straße wird am Knotenpunkt Altewiekring/Helmstedter Straße zu einer Sackgasse umgebaut. Der Mittelstreifen des Altewiekrings wird über die Kreuzungsfläche verlängert und verschlossen.
Die Lichtsignalanlage wird nur noch für die Sicherung des Fußgängerquerverkehrs auf der nördlichen Furt verwendet und entsprechend zurückgebaut, da eine Verkehrszählung vom März 2018 eine deutlich stärkere Nutzung der nördlichen Furt durch Fußgänger ergab. Die südliche Fußgängerfurt bleibt als unsignalisierte Querungsmöglichkeit erhalten.
Eine Durchlässigkeit des Mittelstreifens für den Radverkehr wird vorgesehen wie z.B. am Knotenpunkt Altewiekring/Fasanenstraße. Der Radweg entlang der Helmstedter Straße wird an den notwendigen Stellen auf einer Länge von 10 bis 15 m zurückgebaut, da die Furten und Signalgeber zurückgebaut werden. Der Radverkehr wird zukünftig im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
Am Knotenpunkt Helmstedter Straße/Georg-Westermann-Allee wird die Einfahrt in die Helmstedter Straße entgegen dem Beschluss vom 8. Juli 2016 (DS 15-00276-01) nicht verboten, um die Erschließung zu ermöglichen.
Die zukünftigen Abbiegebeziehungen der Variante 2 sind in folgender Abbildung dargestellt:
Vorteile:
Der Durchgangsverkehr über die Helmstedter Straße auf dem Abschnitt Altewiekring – Georg-Westermann-Allee wird verhindert.
Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Altewiekring/Helmstedter Straße durch Wegfall der Geradeausfahrer und Linksabbieger aus der Helmstedter Straße.
Starke Verkehrsberuhigung in beiden Abschnitten der Helmstedter Straße.
Nachteile:
Durch die Umgestaltung des südlichen Abschnitts der Helmstedter Straße zur Sackgasse gibt es eine starke Einschränkung der Fahrtbeziehungen von der Helmstedter Straße auf den Altewiekring. Dadurch werden sich Ausweichverkehre z.B. über St.-Leonhards-Garten oder Georg-Westermann-Allee mit teilweise größeren Umwegen einstellen.
Die Erschließung der Helmstedter Straße auf dem Abschnitt Altewiekring - Georg-Westermann-Allee mit dem motorisierten Verkehr erfolgt über die Kastanienallee/Georg-Westermann-Allee und die Schillstraße.
Im Bereich der Sackgasse muss eine Wendemöglichkeit geschaffen werden, wodurch dort keine neuen Stellplätze geschaffen werden können. Der Platz reicht jedoch nicht für eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge aus.
Variante 3: Mittelstreifen
Am Knotenpunkt Helmstedter Straße/Altewiekring wird der Mittelstreifen des Altewiekrings wie in Variante 2 über die Kreuzungsfläche verlängert und für den motorisierten Verkehr verschlossen.
In der neuen Knotenpunktgestaltung werden weniger Fahrstreifen auf der Helmstedter Straße notwendig sein, wodurch neue Pkw-Stellplätze am Fahrbahnrand verfügbar sein werden. Am Knotenpunkt Helmstedter Straße/Georg-Westermann-Allee ist die Einfahrt in die Helmstedter Straße entsprechend dem Beschluss vom 8. Juli 2016 (DS 15-00276-01) verboten.
Eine Durchlässigkeit des Mittelstreifens für den Radverkehr wird vorgesehen wie z. B. am Knotenpunkt Altewiekring/Fasanenstraße. Der Radweg entlang der Helmstedter Straße wird an den notwendigen Stellen auf einer Länge von 10 bis 15 m zurückgebaut, da die Furten und Signalgeber zurückgebaut werden. Der Radverkehr wird zukünftig im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
Die Lichtsignalanlage wird nur noch für die Sicherung des Fußgängerquerverkehrs auf der nördlichen Furt des Altewiekrings verwendet und entsprechend zurückgebaut, da eine Verkehrszählung vom März 2018 eine deutlich stärkere Nutzung der nördlichen Furt durch Fußgänger ergab. Die südliche Fußgängerfurt bleibt als ungesicherte Querungsmöglichkeit bestehen.
Die zukünftigen Abbiegebeziehungen der Variante 3 sind in folgender Abbildung dargestellt:
Vorteile:
Durchgangsverkehr über die Helmstedter Straße auf dem Abschnitt Altewiekring – Georg-Westermann-Allee wird verhindert.
Durch den Wegfall der Geradeausfahrer und Linksabbieger aus der Helmstedter Straße wird die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Altewiekring/Helmstedter Straße erhöht.
Durch die Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen auf der Helmstedter Straße östlich des Altewiekrings können zusätzlich Pkw-Stellplätze angelegt werden.
Nachteile:
Die Fahrtbeziehungen von der Helmstedter Straße auf den Altewiekring werden eingeschränkt, da das Linksabbiegen entfällt.
Variantenabwägung:
Um einerseits eine hohe Verkehrsverlagerung weg von der Helmstedter Straße im Bereich Altewiekring - Georg-Westermann-Allee zu erreichen und andererseits die Erschließung mit möglichst geringen Umwegen zu ermöglichen, wird die Variante 3 für den Umbau des Knotenpunkts Altewiekring/Helmstedter Straße zum Beschluss vorgeschlagen. Siehe dazu Anlage 2.
Damit entfallen der Geradeaus- und Linksabbiegekraftfahrzeugverkehr aus der Helmstedter Straße. Ein Wegfall der Linksabbiegemöglichkeit von der Helmstedter Straße aus der Innenstadt kommend auf den Altewiekring ist als vertretbar einzuordnen, da die Linksabbiegemöglichkeit nur gering genutzt wird.
Eine Verkehrserhebung vom März 2018 ergab, dass in der morgendlichen Spitzenstunde 26 Kraftfahrzeuge diese Abbiegemöglichkeit nutzen. In der Spitzenstunde des Nachmittags sind es 45 Kraftfahrzeuge. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Altewiekring von der Innenstadt über die Kastanienallee zu erreichen.
Altewiekring/Leonhardstraße
Durch die Verkehrsverlagerung von der Helmstedter Straße auf die Schillstraße erhöhen sich die Verkehrsstärken auf dem Ring bzw. Leonhardplatz. Mit der heutigen Schaltung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Altewiekring / Leonhardstraße kann dieser zusätzliche Verkehr nur bedingt leistungsfähig abgewickelt werden. Die Grünzeit des Geradeausverkehrs Richtung Norden wird wesentlich durch die Grünzeit und Sicherheitszeiten des Linksabbiegers vom Altewiekring kommend in Richtung Leonhardstraße – Stadtauswärts reduziert. Die derzeitige baustellenbedingte Sperrung dieses Linksabbiegers und die daraus resultierende gewonnene Grünzeit für den Verkehr Richtung Norden, lässt eine leistungsfähige Abwicklung der zukünftigen Verkehre aus der Schillstraße zu.
Um die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts dauerhaft zu erhöhen, wird das Linksabbiegen vom Altewiekring in die Leonhardstraße unterbunden. Dafür wird der Linksabbiegestreifen zu einem Geradeausfahrstreifen und der kombinierte Rechts- und Geradeausfahrstreifen zu einem Rechtsabbiegestreifen. Zukünftig wird es zwei Geradeausfahrstreifen und einen Rechtsabbiegestreifen vom Altewiekring auf den Leonhardplatz geben, wodurch sich die Leistungsfähigkeit des Geradeausverkehrs erhöhen wird. Siehe dazu Anlage 3.
Die Erschließung der Georg-Westermann-Allee vom Altewiekring ist über die Helmstedter Straße und die Kastanienallee gegeben. Das Linksabbiegen vom Altewiekring in die Kastanienallee stadtauswärts wird seit März 2018 durch eine besondere Signalisierung gesichert.
Darüber hinaus wird mit dieser Maßnahme das Ziel der Verlagerung des Verkehrs auf die Schillstraße gestärkt.
Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung der Knotenpunkte belaufen sich auf ca. 40.000 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Beschluss:
„Der Planung und der Umgestaltung des Knotenpunkts Helmstedter Straße/Altewiekring in der Variante 3 und der Anpassung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Leonhardstraße/Altewiekring wird zugestimmt.“
Anlage/n:
1. Lageplan erweiterte Tempo-30-Zone
2. Plan Altewiekring/Helmstedter Straße
3. Plan Altewiekring/Leonhardstraße
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan erweiterte Tempo-30-Zone (285 KB) | |||
2 | Plan Altewiekring/Helmstedter Straße (283 KB) | |||
3 | Plan Altewiekring/Leonhardstraße (332 KB) |
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