Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08591  

Betreff: Sanierung der Gleisanlagen in der Berliner Straße zwischen dem Gliesmaroder Bahnhof und der Querumer Straße in 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.2
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Anhörung
14.08.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 ungeändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
130718_Anlage zur Ratsvorlage
14-7-1_Bla-2_LP_Abs_EM Kurzkampstr_M250
14-7-1_Bla-3_LP_Abs_EM Querumder Str_M250

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst:

 

„Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem

Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis

eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten

und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“

 

Anlass:

Die BSVG plant im Jahr 2019 in der Berliner Straße die Gleisanlagen zwischen dem Gliesmaroder Bahnhof und der Querumer Straße durch eine Investitionsmaßnahme zu erneuern.

 

Allgemeines:

In besonderen Gleiskörpern können verschiedene Bauformen zum Einsatz kommen.

Während eine feste Gleiseindeckung aus Kostengründen in der Regel nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Flächen anschließend z. B. von Bussen befahren werden sollen, sind die anderen Bauformen hinsichtlich ihrer Nutzung vergleichbar. Sie werden grundsätzlich nicht befahren und nicht begangen. Wesentliche Unterschiede bestehen in der optischen Wahrnehmung.

 

In Abhängigkeit vom jeweiligen städtebaulichen Kontext können Gleisanlagen stadtgestalterisch eine positive Wirkung entfalten. Rasengleise wirken grundsätzlich aufgrund eines niedrigen Lärmimmissionswertes positiv auf die Lärmemission. In vielen Fällen wird jedoch die daraus resultierende Lärmreduktion durch weitüberwiegende Lärmemissionen des Straßenverkehrs überdeckt, sodass eine Verbesserung in solchen Fällen nicht wahrnehmbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Gleisanlagen in der Mitte der Straße liegen.

 

Die verwaltungsinterne Abstimmung dieser Vorlage förderte eine ganze Reihe von Argumenten für den Bau eines Rasengleises in diesem Abschnitt zutage:

 

- Die Stadteinfahrt Berliner Straße in diesem Abschnitt wird in ihrer optischen Wahrnehmung aufgewertet.

- Rasengleise werden aus wasserwirtschaftlicher Sicht begrüßt, da sie in der Lage sind, Niederschlagswasser zu speichern, zu versickern und teilweise zu reinigen.

- Aus stadtklimatischer Sicht wird das Kleinklima der Umgebung von Rasengleisen positiv beeinflusst.

- Aufgewirbelter Staub wird von Rasengleisen besser gebunden und an der Wiederaufwirbelung gehindert.

- In Bezug auf das geplante Baugebiet auf der Fläche des ehemaligen Praktiker-Baumarktes ist festzustellen, dass die Eingrünungsmaßnahmen auf den privaten Flächen nicht ausreichen werden, um den raumklimatischen Auswirkungen der Berliner Straße entgegenzuwirken.

- Bei Bau eines Rasengleises kann auf sonst notwendig werdende Grünentwicklungs-maßnahmen straßenbegleitender Art verzichtet werden, sodass im zuständigen Fachbereich Unterhaltungs- und Investitionskosten eingespart werden können.

 

Die fachliche Einschätzung der Verwaltung präferiert eindeutig ein Rasengleis.

 

Finanzierung:

Die BSVG hat in einem Schreiben (siehe Anlage) die Situation dargestellt und um Herbeiführung einer Ratsentscheidung zur Wahl des zum Einsatz kommenden Gleisoberbaus gebeten. Gleichzeitig hat die BSVG die Mehrkosten für die Herstellung eines Rasengleises gegenüber dem vorgeschlagenen Schottergleis-Oberbau auf 341.000 € beziffert. Haushaltsmittel zur Deckung dieser Mehrkosten sind im Haushalt bisher nicht eingeplant.

 

Die Haushaltsmittel werden im Rahmen der Ansatzveränderungen zur Haushaltslesung 2019 budgetneutral (Finanzhaushalt) im Teilhaushalt FB 66 veranschlagt.

 

Die Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Braunschweig zum Haushaltsplan 2019/IP 2018 – 2022 und der budgetneutralen Umsetzung der benötigten investiven Haushaltsmittel im Teilhaushalt des FB 66.

 

Beschlussempfehlung:

Mit Hilfe der dargestellten Finanzierung empfiehlt die Verwaltung, die Gleisanlagen als Rasengleis bauen zu lassen. Die Mehrkosten von 341.000 € für ein Rasengleis werden der BSVG erstattet. Die gesamten Kosten für diese Baumaßnahme trägt die BSVG.


 

 


Beschluss:

 

„1. Die Erneuerung der Gleisanlagen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in der Berliner Straße zwischen dem Gliesmaroder Bahnhof und der Querumer Straße sollen als Rasengleis erfolgen.

2. Die Mehrkosten für die Herstellung eines Rasengleises gegenüber einem Schottergleis in Höhe von 341.000 € werden der BSVG nach Fertigstellung des Rasengleises von der Stadt erstattet.“

 


Anlage/n:

Schreiben der BSVG

Lagepläne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 130718_Anlage zur Ratsvorlage (621 KB)    
Anlage 2 2 14-7-1_Bla-2_LP_Abs_EM Kurzkampstr_M250 (920 KB)    
Anlage 3 3 14-7-1_Bla-3_LP_Abs_EM Querumder Str_M250 (1084 KB)    

Erläuterungen und Hinweise