Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08611  

Betreff: Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 gemäß
§ 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
23.08.2018 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
KGA gesamt mit Deckblatt
KGA2015_Schlussbericht_gesamtungeschützt

Sachverhalt:

 

1.Allgemeines

 

1.1Die Stadt hat gemäß § 128 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen konsolidierten Gesamtabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 6 i.V.m. Abs. 3 Nrn. 2 bis 4 NKomVG aus einer konsolidierten Ergebnisrechnung, einer Gesamtbilanz und einer konsolidierten Anlagenübersicht, Schuldenübersicht und Forderungsübersicht. Der konsolidierte Gesamtabschluss ist durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Nach § 128 Abs. 6 NKomVG sind dem Konsolidierungsbericht eine Kapitalflussrechnung sowie Angaben zu den nicht konsolidierten Beteiligungen beizufügen.

Den konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015 hat das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 2 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst. Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsfeststellungen, die eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erfordern.

Der konsolidierte Gesamtabschluss sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
 

1.2Das Rechnungsprüfungsamt hat im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses der Stadt Braunschweig am 5. Juni 2018 folgenden Prüfungsvermerk (vgl. Seite 17 des Schlussberichtes 2015) erstellt:

 

Der seitens der Verwaltung im Sinne des § 128 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 i. V. m. Abs. 1 NKomVG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellte konsolidierte Gesamtabschluss mit seinen Bestandteilen gemäß
§ 128 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 sowie Satz 2 und 3 NKomVG, bestehend aus konsolidierter Ergebnisrechnung, Gesamtbilanz, konsolidierter Anlagen-, Schulden- und Forderungsübersicht, sowie dem entsprechend § 58 GemHKVO aufzustellenden Konsolidierungsbericht einschließlich der dem Konsolidierungsbericht beigefügten Kapitalflussrechnung sowie Angaben zu den nicht konsolidierten Beteiligungen, entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung den geltenden kommunalrechtlichen rechnungslegungsbezogenen Vorschriften (NKomVG und GemHKVO) und den sie ergänzenden Bestimmungen.
 

1.3Das Rechnungsprüfungsamt hat daher erklärt, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 beschließt.

 

2.Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2015

 

2.1Einleitung

 

Mit diesem konsolidierten Gesamtabschluss 2015 wird ein Gesamtüberblick über die finanzielle Lage des städtischen Konzerns Stadt Braunschweig vorgelegt. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Stadt Braunschweig nicht nur von der Stadtverwaltung mit ihren Fachbereichen und Referaten, sondern auch von ihren städtischen Gesellschaften und anderen verselbständigten Aufgabenträgern wahrgenommen werden. Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses verfolgt das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Braunschweig und ihrer Aufgabenträger vollständig darzustellen.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss ist nicht einfach nur die Summe der Einzelabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenträger und der Kernverwaltung, sondern die Abbildung des Konzerns Stadt Braunschweig als wirtschaftliche Einheit. Folglich sind alle Kapital-, Vermögens-, Schulden- und Ergebnisverflechtungen zwischen der Stadt Braunschweig und den in den Gesamtabschluss einbezogenen Einheiten sowie zwischen diesen zu eliminieren („Einheitsfiktion“).

 

Für den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 wurde wie in den Vorjahren der Konsolidierungskreis ermittelt. Die verselbständigten Aufgabenträger untergliedern sich nach dem Grad der Einflussnahme seitens der Stadt Braunschweig dabei in solche, die der Vollkonsolidierung unterliegen und in Aufgabenträger, die nach der Eigenkapitalmethode zu konsolidieren sind. Bei der Vollkonsolidierung werden alle Vermögens- und Schuldenposten der verselbständigten Aufgabenträger in die Gesamtbilanz und die Aufwands- und Ertragsposten in die Gesamtergebnisrechnung übernommen. Im Rahmen der Eigenkapitalmethode wird lediglich der Beteiligungsbuchwert des Aufgabenträgers unter einer gesonderten Position in der Gesamtbilanz und das anteilige Beteiligungsergebnis gesondert in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

 

Für das Jahr 2015 hat sich der Kreis der einzubeziehenden Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Mehrzahl der verselbständigten Aufgabenträger sind Unternehmen in privater Rechtsform. Daneben gehören zum Konsolidierungskreis drei Sonderrechnungen und mit dem städtischen Pensionsfonds ein Sondervermögen. Den gesetzlichen Vorgaben folgend sind darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen Verbände, derer sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient, einbezogen.

 

Für den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 wurde eine Kapitalflussrechnung gemäß § 128 Abs. 6 S. 3 NKomVG erstellt. Mit der Kapitalflussrechnung wird ähnlich der Finanzrechnung in der Kernverwaltung die Entwicklung der Finanzsituation dargestellt.

 

2.2Gesamtbewertung

 

Die wirtschaftliche und finanzielle Gesamtlage des Konzerns ist weiter als solide einzustufen. Das bestätigen auch die unverändert hohe Nettopositionsquote und der Schuldenstand in Beziehung zur Liquidität. Sie sind Beleg dafür, dass der Konzern Stadt Braunschweig für die Zukunft gut aufgestellt ist und eingegangene Verpflichtungen, die bilanziell umfänglich abgebildet sind, auch aus Liquiditätssicht abdecken kann.

 

Die Bilanzsumme hat sich um rd. 15,7 Mio. EUR weiter erhöht. Dies ergibt sich im Wesentlichen durch eine Erhöhung beim immateriellen Vermögen und Sachvermögen (insgesamt rd. 32,4 Mio. EUR), dem eine Verringerung des Finanzvermögens um rd. 13.5 Mio. € und der liquiden Mittel um rd. 6,8 Mio. EUR gegenübersteht. Bei einer geringfügig gesunkenen Nettoposition führt dies für das Jahr 2015 weiterhin zu einer Nettopositionsquote in Höhe von 51 % (Einzelabschluss Kernverwaltung: 54 %).

 

2.3Gesamtbilanz und konsolidierte Ergebnisrechnung

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss 2015 hat eine Gesamtbilanzsumme von rd. 2.943 Mio. EUR.

 

Die Gesamtvermögenslage wird bestimmt durch das Sachvermögen, das mit 2.461 Mio. EUR etwa 84 % der Gesamtbilanzsumme ausmacht. Unter Berücksichtigung des Finanzvermögens mit 173 Mio. EUR stehen dem Konzern aus diesen beiden Vermögenspositionen 2.634 Mio. EUR zur Verfügung. Die in der Gesamtbilanz ausgewiesenen liquiden Mittel in Höhe von 246 Mio. EUR machen rd. 8 % der Gesamtbilanzsumme aus.

 

Die Struktur der Passivseite der Gesamtbilanz wird geprägt durch die Nettoposition (vergleichbar mit Eigenkapital) in Höhe von 1.494 Mio. EUR. Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses haben sich um rd. 29,8 Mio. EUR verringert. Das Fremdkapital setzt sich aus Schulden in Höhe von 649 Mio. EUR und 640 Mio. EUR Rückstellungen zusammen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 159,9 Mio. EUR wird wie im Vorjahr ein Rechnungsabgrenzungsposten aus Forderungsverkäufen des Abwasserverbandes Braunschweig (AVB) ausgewiesen, der sich ratierlich ertragswirksam bis 2035 auflösen wird.

 

Die Position Gewinn-/ Verlustvortrag 2015 mit rd. -45,7 Mio. EUR enthält zum einen den Gesamtbilanzverlust des Vorjahres (-55,1 Mio. EUR). Des Weiteren werden die Ergebnisverwendungen der Aufgabenträger (Überschüsse und Fehlbeträge aus 2014) vorgetragen (9,4 Mio. EUR).

 

Die Schulden haben im Vergleich zu 2014 insgesamt um rd. 19,8 Mio. EUR zugenommen. Die Veränderung ist insbesondere auf die Veränderung bei den Geldschulden zurückzuführen.

 

Die Veränderungen bei den Geldschulden ergeben sich aus Erhöhungen von insgesamt rd. 34,3 Mio. EUR bei der Nibelungen-Wohnbau-GmbH (NiWo), Stadthallen GmbH, Verkehrs-GmbH, Abwasserverband BS und bei der Stadtbad GmbH sowie Verminderungen bei der Kernverwaltung und der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH von insgesamt 14,0 Mio. EUR. 

 


Der Vergleich von Einzeldaten aus dem Einzel- und dem konsolidierten Gesamtabschluss macht deutlich, dass die wirtschaftliche Situation des Konzerns Stadt Braunschweig maßgeblich durch die Kernverwaltung mit ihren Fachbereichen und Referaten geprägt wird:

 

 

 

 

 

 

31.12.2015

Konsolidierter Gesamt-abschluss

 

- in Mio. EUR -

Einzelabschluss Kernverwaltung BS

 

- in Mio. EUR -

Anteil Kernverwaltung im Gesamtabschluss

- in Prozent -

 

 

 

 

Bilanz – Aktiva

2.942,6

1.872,0

64%

- Immaterielles Vermögen

38,7

51,2

( 132% )

- Sachvermögen

2.461,7

1.367,8

56%

- Finanzvermögen

173,2

247,5

( 143% )

- Liquide Mittel

246,4

* 184,3

75%

- Aktive Rechnungsabgrenzung

22,6

21,3

94%

Bilanz -  Passiva

2.942,6

1.872,0

64%

- Nettoposition

1.493,6

1.021,5

68%

- Schulden

649,2

332,0

51%

     davon Geldschulden

466,8

70,0

15%

- Rückstellungen

639,9

516,5

81%

- Passive Rechnungsabgrenzung

159,9

2,1

1%

 

 

 

 

Jahresergebnis

-14,9 Mio. EUR

-22,5 Mio. EUR

 

 

 

 

 

* inkl. der im Liquiditätsverbund (Cashpool) angelegten Gelder der städtischen Gesellschaften

 

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss 2015 weist einen Jahresfehlbetrag von rd.14,9 Mio. EUR aus. Dieser Fehlbetrag wird im Wesentlichen durch das Jahresergebnis der Kernverwaltung von rd. -22,5 Mio. EUR geprägt. Positiv wirkt sich das konsolidierte Jahresergebnis der NiWo von 5,6 Mio. EUR aus. Dieses konsolidierte Jahresergebnis der NiWo enthält einen einmaligen, außerordentlichen Ertrag aus Auflösung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR, da der HGB-Zinssatz gemäß der Gesamtabschlussrichtlinie anzupassen war. Die Jahresüberschüsse und –fehlbeträge der weiteren Aufgabenträger sowie die Konsolidierungsbuchungen halten sich - mit leicht positivem Effekt -weitestgehend die Waage.

 

2.4 Kapitalflussrechnung

 

Gemäß § 128 Abs. 6 S. 3 NKomVG ist die Kapitalflussrechnung verpflichtender Bestandteil des Konsolidierungsberichts. Die Kapitalflussrechnung dient der Vermittlung verbesserter Informationen über die Finanzgesamtlage des Konzerns. Sie ermöglicht Einschätzungen, inwiefern Zahlungsüberschüsse erwirtschaftet und Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können.

 

Der Konzern Stadt Braunschweig erzielte aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 53.306 TEUR. Die Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit (Geschäftstätigkeit) im Konzern konnten durch Einzahlungen gedeckt werden. Darüber hinaus konnten mit diesem Überschuss die Investitionen in 2015 zu einem Teil von 66,5 % finanziert werden. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt
-80.146 TEUR. Der verbleibende Finanzierungsbedarf für Investitionen wurde durch die Aufnahme von langfristigen Krediten (rd. 20.068 TEUR) und aus liquiden Mitteln finanziert.

 

 

 

3.Schlussbemerkungen

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Braunschweig wurde vom Oberbürgermeister am 5. Juni 2018 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
 

 


Beschluss:


„Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des konsolidierten Gesamtabschlusses 2015 durch den Oberbürgermeister und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2015 wird der konsolidierte Gesamtabschluss 2015 beschlossen.

 

 


Anlagen:

Konsolidierter Gesamtabschluss 2015

Schlussbericht Prüfung KGA 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 KGA gesamt mit Deckblatt (7733 KB)    
Anlage 2 2 KGA2015_Schlussbericht_gesamtungeschützt (1522 KB)    

Erläuterungen und Hinweise