Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08664  

Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:0120 20 81 10
Federführend:0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufgestellt. Die eigentliche Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht, voraussichtlich im Oktober 2018. Dieser Ausschuss besteht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus dem zuständigen Richter beim Amtsgericht, einem vom Oberbürgermeister benannten Vertreter sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Wie bereits in der Verwaltungsvorlage 18-07371 dargelegt, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) mit Schreiben vom 25. September 2017 bestimmt, dass von der Stadt Braunschweig sechs der sieben Vertrauenspersonen für den Ausschuss zu wählen sind. Sie müssen Einwohner des Amtsgerichtsbezirks sein (Braunschweig, Vechelde, Wendeburg) und sollen in der Regel in Braunschweig wohnen. Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet, dem Amtsgericht sechs Vertrauenspersonen zu benennen.

 

In welchem Verfahren die zu wählenden Vertrauenspersonen vorgeschlagen werden, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Kommunen sind daher in der Entscheidung darüber, welches Vorschlagsverfahren verwendet werden soll, frei. Die Verwaltung hatte entsprechend der bisherigen Praxis für die Ratssitzung am 24. April 2018 empfohlen, dass für die Wahl der Vertrauenspersonen die Verteilung der Vorschlagsrechte in entsprechender Anwendung des § 71 Abs. 6 NKomVG nach Maßgabe des Stärkeverhältnisses der Fraktionen erfolgen soll. Dieses Vorschlagsverfahren wird nicht nur in Braunschweig, sondern auch in zahlreichen anderen Kommunen in Niedersachsen verwendet.

 

Nachdem das Verfahren in Braunschweig nicht zum Erfolg führte, weil der von der vorschlagsberechtigten AfD-Fraktion benannte Ratsherr Stefan Wirtz nicht die gesetzliche Stimmenmehrheit erhielt, wurde in der letzten Ratssitzung am 12. Juni 2018 der Punkt „Wahl der Vertrauenspersonen“ mit Rücksicht auf die Erarbeitung einer rechtssicheren Lösung nicht behandelt.

 

Nach dem Ergebnis der zwischenzeitlich abgeschlossenen Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) kann § 71 Abs. 6 NKomVG bei der Benennung von Vorschlägen zur Wahl der Vertrauenspersonen des Schöffenwahlausschusses (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG) zwar weiter angewendet werden, allerdings muss der Rat den Vorschlägen der Fraktionen nicht zwingend folgen. Stattdessen könnten die Ratsmitglieder auch Gegenkandidaten vorschlagen und im Ergebnis dann auch Gegenkandidaten als Vertrauensperson wählen.

 

Ergänzend ist das MI der Auffassung, dass die Stadt Braunschweig zur Wiederholung der Wahl am 24. April 2018 jedenfalls berechtigt sei, da im Vorfeld dieser Wahl nicht darauf hingewiesen wurde, dass auch Gegenkandidaten vorgeschlagen werden konnten. Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes stünden dem nicht entgegen.

 

Zur Sicherstellung eines rechtssicheren Wahlverfahrens soll der Rat daher in seiner Sitzung am 4. September 2018 alle sechs Vertrauenspersonen in einem neuen und einheitlichen Verfahren erneut wählen. Für die Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss sollte zudem von der Maßgeblichkeit der Fraktionsstärke gem. § 71 Abs. 6 NKomVG bei den Vorschlagsrechten abgesehen werden, da die Handhabung mit ggf. mehreren Gegenkandidaturen fehleranfällig und wenig praxisgerecht ist. Denn die Vertrauenspersonen sind zwingend in der Sitzung des Rates am 4. September zu wählen. Eine weitere Vertagung der Wahl ist nicht mehr möglich.

 

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung dem Rat deshalb,

 

- die Wahl der fünf Vertrauenspersonen aus der Ratssitzung am 24. April 2018 aufzuheben und

 

- die Wahl aller sechs Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss in der Sitzung des Rates am 4. September 2018 erneut durchzuführen.

 

Jede Fraktion bzw. Gruppe ist in diesem neuen Wahlverfahren berechtigt, jeweils bis zu sechs Kandidatinnen bzw. Kandidaten für die Wahl der Vertrauenspersonen vorzuschlagen.

 

Das Referat Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport hat der Verwaltung schriftlich bestätigt, dass die hier vorgeschlagene Vorgehensweise auch aus dortiger Sicht rechtlich nicht zu beanstanden ist.

 

Wenn die Wahlvorschläge der Fraktionen bzw. der Gruppe vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer Ergänzungsvorlage hierzu berichten.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach § 40 Abs. 3 GVG jede Vertrauensperson mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen ist.



 

 


Beschluss:

1. Die Wahl der fünf Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss, durchgeführt in der Sitzung des Rates am 24. April 2018, wird aufgehoben.

 

2. Für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Braunschweig werden die folgenden sechs Vertrauenspersonen gewählt:

 






 


 


 

__________________________________________

 


 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
18-08664   Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht   0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)   Beschlussvorlage
18-08664-01   Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht   0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)   Beschlussvorlage
18-08664-02   Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht   0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)   Beschlussvorlage

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