Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08669
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Ergebnishaushalt
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 3E.21 Neu Altentagesstätte Gliesmarode, Vorplanung Sanierung
Sachkonto 427114 IM Planungskosten
Bei dem o. g. Projekt wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 150.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2018:0,00 €
außerplanmäßig bereits bereitgestellt:0,00 €
außerplanmäßig beantragt:150.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:150.000,00 €
An einer der Außenwände am „BegegnungsZentrum“ Gliesmarode, Am Sollanger 1a, 38104 Braunschweig wurden erhebliche Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Die Konstruktion und die Dämmung waren nass und angeschimmelt. Die fünfjährige Gewährleistungsfrist für das in 2010 errichtete Gebäude ist 2015 abgelaufen, sodass keine Gewährleistungsansprüche mehr durchsetzbar sind.
Trotz sofortiger Maßnahmen (Bautrocknung der betroffenen Räume, Entfernung des feuchten Materials) dringt weiterhin Feuchtigkeit in das Gebäude ein, wodurch ein sofortiger Sanierungsbedarf besteht.
Zunächst ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich, um die Kosten einer Sanierung durch Bauteilöffnungen, Probeentnahmen, Begutachtung der Schäden und Erstellung eines Sanierungskonzeptes ermitteln zu können.
Die Haushaltsmittel sind erforderlich, da im schlimmsten Fall zum einen gesundheitliche Schäden für die Besucher drohen und zum anderen eine Schließung der gut besuchten Einrichtung.
Deckungsmittel stehen beim Projekt „Sporth. Naumburgstr./ San. Unterdecke“ (4E.210211) zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4E.210211.00.505 421110 | Sporth. Naumburgstr./ San. UnterdeckeSporth. Naumburgstr. / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 150.000.00 € |
Finanzhaushalt
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.21 Interimsmaßnahmen Schulen / bauliche Lösung
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 420.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2018:0,00 €
außerplanmäßig bereits bereitgestellt:0,00 €
außerplanmäßig beantragt:420.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:420.000,00 €
Im Rahmen der umfänglichen Sanierungen von Schulanlagen werden regelmäßig Interimslösungen für Auslagerungen benötigt, um die Sanierungen wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem werden im Bereich der weiterführenden Schulen insbesondere die Kapazitäten in den Gymnasien künftig nicht mehr ausreichen, da zum einen steigende Schülerzahlen für diese Schulform erwartet werden und zum anderen die Wiedereinführung des Abiturs nach Jahrgang 13 einen zusätzlichen Schuljahrgang entstehen lassen, der räumlich versorgt werden muss. Die Auswirkungen des Abiturs nach Jahrgang 13 auf den Raumbedarf der Gymnasien werden derzeit in einer Projektgruppe untersucht.
Dies vorangestellt werden daher geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Schulanlagen an einzelnen Standorten größere Interimslösungen in Form von dezentralen Containerbauten erfordern. Diese Einmalbedarfe sind in der Regel sehr unwirtschaftlich. Daher wird empfohlen, eine zentrale Anlage mit mobilen Raumeinheiten für die Auslagerung von Klassen zu nutzen.
Die zu beschaffende Anlage mit mobilen Raumeinheiten soll zunächst von der Neuen Oberschule (NO) genutzt werden.
Der Schulausschuss und der Verwaltungsausschuss haben der entsprechenden Vorlage 18-08445 zum Raumprogramm einer baulichen Interimsmaßnahme für die NO zugestimmt.
In der Außenstelle Bültenweg sind die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums untergebracht. Die Aufgabe der Außenstelle Bültenweg ist notwendig, da wegen der Neubaugebiete im nördlichen Stadtgebiet die Schüler- und Klassenzahlen der Grundschule Bültenweg künftig steigen. So erreicht die Grundschule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2019/2020 erstmalig eine Dreizügigkeit (bisher: zweizügig). Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird an der Grundschule in den ersten Jahrgängen eine Vierzügigkeit erreicht, die in den Folgejahren schrittweise „durchwächst“. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist für ein Nebeneinander von Grundschule und Gymnasium am Standort Bültenweg daher kein Platz mehr.
Die Interimslösung muss daher bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 verwirklicht sein, um den anstehenden Raumbedarf decken zu können. Andernfalls können die Schülerinnen und Schüler nicht ordnungsgemäß untergebracht werden. Daher muss mit der Umsetzung der Interimsmaßnahme bereits in 2018 begonnen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Bereitstellung der außerpanmäßigen Haushaltsmittel erforderlich.
Deckungsmittel stehen bei den nachfolgend aufgeführten Projekten zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder-aufwendungen | 3E.210011.00.595 / 427114 | BBS I Johannes Selenka/Planung San./ IM Planungskosten | 150.000.00 € |
Minder-aufwendungen
| 4E.210212.00.505 / 421110 |
Sporth. GS Lehndorf/Sanierung Unterd../ Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 90.000.00 € |
Minder-aufwendungen | 4S.210037.00.505 / 421110 |
FB 20:Global Instand. Untersuch./Nachko. / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 30.000.00 € |
Minder- auszahlungen | 5E.210141.00.500.213 / 787110 |
Kita Lamme-Ost II / Neubau / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 150.000.00 € |
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
Anlage/n: keine
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