Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08669  

Betreff: Haushaltsvollzug 2018
hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
23.08.2018 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Ergebnishaushalt

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 15    Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt    3E.21 Neu Altentagesstätte Gliesmarode, Vorplanung Sanierung

Sachkonto    427114 IM Planungskosten

 

Bei dem o. g. Projekt wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 150.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2018:0,00 €

außerplanmäßig bereits bereitgestellt:0,00 €

außerplanmäßig beantragt:150.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:150.000,00 €

 

 

An einer der Außenwände am „BegegnungsZentrum“ Gliesmarode, Am Sollanger 1a, 38104 Braunschweig wurden erhebliche Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Die Konstruktion und die Dämmung waren nass und angeschimmelt. Die fünfjährige Gewährleistungsfrist für das in 2010 errichtete Gebäude ist 2015 abgelaufen, sodass keine Gewährleistungsansprüche mehr durchsetzbar sind.

 

Trotz sofortiger Maßnahmen (Bautrocknung der betroffenen Räume, Entfernung des feuchten Materials) dringt weiterhin Feuchtigkeit in das Gebäude ein, wodurch ein sofortiger Sanierungsbedarf besteht.

 

Zunächst ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich, um die Kosten einer Sanierung durch Bauteilöffnungen, Probeentnahmen, Begutachtung der Schäden und Erstellung eines Sanierungskonzeptes ermitteln zu können.

 

Die Haushaltsmittel sind erforderlich, da im schlimmsten Fall zum einen gesundheitliche Schäden für die Besucher drohen und zum anderen eine Schließung der gut besuchten Einrichtung.

 

Deckungsmittel stehen beim Projekt „Sporth. Naumburgstr./ San. Unterdecke“ (4E.210211) zur Verfügung.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minder- aufwendungen

4E.210211.00.505

421110

Sporth. Naumburgstr./ San. UnterdeckeSporth. Naumburgstr. /

Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen

150.000.00 €

 

 

Finanzhaushalt

 

2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 26    Baumaßnahmen

Projekt    4E.21 Interimsmaßnahmen Schulen / bauliche Lösung

Sachkonto    787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte

 

Bei dem o. g. Projekt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 420.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2018:0,00 €

außerplanmäßig bereits bereitgestellt:0,00 €

außerplanmäßig beantragt:420.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:420.000,00 €

 

 

Im Rahmen der umfänglichen Sanierungen von Schulanlagen werden regelmäßig Interimslösungen für Auslagerungen benötigt, um die Sanierungen wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem werden im Bereich der weiterführenden Schulen insbesondere die Kapazitäten in den Gymnasien künftig nicht mehr ausreichen, da zum einen steigende Schülerzahlen für diese Schulform erwartet werden und zum anderen die Wiedereinführung des Abiturs nach Jahrgang 13 einen zusätzlichen Schuljahrgang entstehen lassen, der räumlich versorgt werden muss. Die Auswirkungen des Abiturs nach Jahrgang 13 auf den Raumbedarf der Gymnasien werden derzeit in einer Projektgruppe untersucht. 

 

Dies vorangestellt werden daher geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Schulanlagen  an einzelnen Standorten größere Interimslösungen in Form von dezentralen Containerbauten erfordern. Diese Einmalbedarfe sind in der Regel sehr unwirtschaftlich. Daher wird empfohlen, eine zentrale Anlage mit mobilen Raumeinheiten für die Auslagerung von Klassen zu nutzen.

 

Die zu beschaffende Anlage mit mobilen Raumeinheiten soll zunächst von der Neuen Oberschule (NO) genutzt werden.

 

Der Schulausschuss und der Verwaltungsausschuss haben der entsprechenden Vorlage 18-08445 zum Raumprogramm einer baulichen Interimsmaßnahme für die NO zugestimmt.

 

In der Außenstelle Bültenweg sind die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums untergebracht. Die Aufgabe der Außenstelle Bültenweg ist notwendig, da wegen der Neubaugebiete im nördlichen Stadtgebiet die Schüler- und Klassenzahlen der Grundschule Bültenweg künftig steigen. So erreicht die Grundschule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2019/2020 erstmalig eine Dreizügigkeit (bisher: zweizügig). Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird an der Grundschule in den ersten Jahrgängen eine Vierzügigkeit erreicht, die in den Folgejahren schrittweise „durchwächst“. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist für ein Nebeneinander von Grundschule und Gymnasium am Standort Bültenweg daher kein Platz mehr.

 

Die Interimslösung muss daher bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 verwirklicht sein, um den anstehenden Raumbedarf decken zu können. Andernfalls können die Schülerinnen und Schüler nicht ordnungsgemäß untergebracht werden. Daher muss mit der Umsetzung der Interimsmaßnahme bereits in 2018 begonnen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Bereitstellung der außerpanmäßigen Haushaltsmittel erforderlich.

 

Deckungsmittel stehen bei den nachfolgend aufgeführten Projekten zur Verfügung.

 

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minder-aufwendungen

3E.210011.00.595 / 427114

BBS I Johannes Selenka/Planung San./

IM Planungskosten

150.000.00 €

Minder-aufwendungen

 

4E.210212.00.505 / 421110

 

Sporth. GS Lehndorf/Sanierung Unterd../ Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen

90.000.00 €

Minder-aufwendungen

4S.210037.00.505 / 421110

 

FB 20:Global Instand. Untersuch./Nachko. / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen

30.000.00 €

Minder-  auszahlungen

5E.210141.00.500.213 / 787110

 

Kita Lamme-Ost II / Neubau / Hochbaumaßnahmen - Projekte

150.000.00 €

 

 


Beschluss:

„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 


Anlage/n: keine



 

 

Stammbaum:
18-08669   Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
18-08669-01   Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage

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