Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08791  

Betreff: Einführung kostengünstiger bzw. kostenloser Schülertickets
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:40 Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis
22.08.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Personalausschuss zur Kenntnis
23.08.2018 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   
Schulausschuss zur Kenntnis
24.08.2018 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ergebnisse_Zwischenstand_2018-01-29_pub_mitNotizen
Finale_Ergebnisse_Schülerticket für BS_2018-06-22
Kurzbericht Gutachten final

Sachverhalt:

1.      Ausgangslage

Bereits seit 2014 wird im Stadtjugendring und dem Stadtschülerrat über kostenlose bzw. kostengünstigere Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler (SuS) diskutiert. In einer Arbeitsgruppe, in der neben Vertreterinnen und Vertreter des Stadtjugendrings, des Stadtschülerrats, der Verwaltung auch die Ratsfraktionen sowie die Braunschweiger Verkehr GmbH (BSVGmbH) mitgearbeitet haben, wurden Vorschläge erarbeitet. Diese sind gutachterlich bewertet worden und mögliche Kosten beziffert. Außerdem sollten alternative Lösungen durch den Gutachter erarbeitet werden. Dieses Gutachten einschließlich einer ergänzenden Untersuchung von Vorschlägen aus dem Stadtschülerrat liegt mittlerweile vor.

 

Nach der Befassung im Schulausschuss am 22. Juni 2018 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Wege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen, die möglichst zum Schuljahresbeginn 2019/2020 umsetzbar wären.

2.      Gutachten

Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines Vortrags im Schulausschuss am 22. Juni 2018 vorgestellt. Aufgrund von Nachfragen im Schulausschuss wurde mit dem Gutachter eine weitere Ergänzung vereinbart, die als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Als Ergebnis wird festgehalten:

  • Im Vergleich zu anderen Schülersammelzeitkarten im Land Niedersachsen ist der Preis im Verkehrsverbund Großraum Braunschweig mit 49,70 € hoch.
  • Ein von den SuS angestrebtes kostenloses Schülerticket, das ohne zeitliche Einschränkung gilt, wäre für die Stadt sehr teuer (4,6 Mio. € zusätzliche Kosten jährlich).
  • Alle anderen untersuchten Modelle würden bei einer Umsetzung niedrigere Kosten verursachen, allerdings eingeschränkte Verbesserungen für die SuS zur Folge haben.
  • Die preiswertesten Modelle mit sog. Freizeittickets würden die Forderung der SuS nach kostenfreien Angeboten nicht erfüllen.
  • Alle Modelle beziehen sich ausschließlich auf die Braunschweiger SuS und würden im Falle einer Umsetzung eine Diskussion verursachen, da zahlreiche SuS aus den Nachbarkommunen Braunschweiger Schulen besuchen, die von diesem Modell nicht profitieren. Allerdings haben einige Nachbarkommunen bereits eigene Vergünstigungen eingeführt. Diese Vereinbarungen der benachbarten Landkreise und Städte gelten allerdings nicht für Fahrten ins Stadtgebiet Braunschweig.
  • Die Niedersächsische Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag eine attraktivere Gestaltung des Personennahverkehrs für SuS sowie Auszubildende vereinbart. Eine Gesetzesinitiative dazu wurde bisher von der Landesregierung nicht eingeleitet.

3.      Weiteres Vorgehen

Für die Einheitlichkeit innerhalb des Gebietes des Regionalverbands Großraum Braunschweig sowie zur Organisation von Mobilität über die Grenzen der einzelnen Verbandsglieder hinaus, wäre generell ein verbandsweites einheitliches Angebot sinnvoll und erstrebenswert. Ziel dabei wäre außerdem, die junge Generation für die Nutzung des ÖPNV zu sensibilisieren.

 

Dafür könnte als Ziel ein rabattiertes Angebot für Abo-Zeitkarten geschaffen werden, das eine hohe Mobilität der Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden zu einem angemessenen Preis ermöglicht und den Freizeitverkehr einschließt. Zugangsvoraussetzung sollte ein gültiger Schülerausweis sowie der Hauptwohnsitz im Gebiet eines der acht Verbandsglieder des Regionalverbandes Großraum Braunschweig sein.

 

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen und den überwiegenden Teil der berufsbildenden Schulen besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung. Für diese Zielgruppe wäre ein neues Angebot insbesondere attraktiv.

 

Im Primarbereich und in der Sekundarstufe I haben Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule die von den Verbandsgliedern definierte Strecke übersteigt oder der Schulweg aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die regelmäßig dafür ausgegebene Schülersammelzeitkarte schließt den Freizeitverkehr inklusive Wochenenden mit ein. Sie gilt allerdings nur in den Schulzeiten und nicht in den Ferien. Ein neues Angebot könnte dieser Gruppe in den Ferienzeiten ebenfalls zur Verfügung stehen.

 

Die Kosten für ein solches rabattiertes Angebot können erst spezifiziert werden, wenn darüber Verhandlungen gemeinsam mit weiteren Verbandsgliedern und dem Regionalverband geführt worden sind.

 

Um eine dauerhafte verbandsweite Lösung zu ermöglichen, sollte im Regionalverband gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden, die anschließend mit dem Verkehrsverbund Großraum Braunschweig umgesetzt werden muss. Für ein entsprechendes Vorgehen sollte im Verbandsrat geworben und ggf. ein entsprechender beauftragender Beschluss zur Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Vorschlags erwirkt werden.

 

Parallel dazu können Gespräche mit dem Land geführt werden, um eine zeitnahe Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Schülerbeförderung zu erreichen.

 


Anlage/n:

Anlage 1 Ergebnisse Zwischenstand Gutachten

Anlage 2 Finale Ergebnisse Gutachten

Anlage 3 Kurzbericht Gutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Ergebnisse_Zwischenstand_2018-01-29_pub_mitNotizen (2649 KB)    
Anlage 1 2 Finale_Ergebnisse_Schülerticket für BS_2018-06-22 (917 KB)    
Anlage 3 3 Kurzbericht Gutachten final (194 KB)    

Erläuterungen und Hinweise