Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08835
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Sachverhalt:
Die Gemeinde ist Grundlage des demokratischen Staates. Eine Gemeinde kann beschließen, Stadtbezirksräte einzurichten, die sich um die Angelegenheiten kümmern, die für den jeweiligen Stadtteil von besonderer Bedeutung sind.
In Braunschweig gibt es 19 Stadtbezirksräte, deren Aufgaben klar definiert sind (§§93/94 NkomVG).
Die Geschäftsordnung des Rates legt die Regularien für die Ausschüsse und auch für die Stadtbezirksräte fest. In § 23 ist geregelt, wie Anfragen im Rat zu behandeln sind. Der § 59 der Geschäftsordnung legt fest, dass die Vorschriften für den Rat und die Ausschüsse analog auf die Stadtbezirksräte zu übertragen sind. Dies müsste dann auch für Anfragen gelten, die von der Verwaltung in der jeweiligen Sitzung des Bezirksrates beantwortet werden müssten.
In den letzten Jahren werden aber vermehrt Beschwerden aus den Bezirksräten bekannt, dass von ihnen gestellte Anfragen zum Teil erst nach rund einem Jahr beantwortet werden und auch dann häufig so, dass der Eindruck entsteht, man habe wenig Mühe hineingesetzt, um Sachverhalte aufzuklären. Die Beantwortung einer Frage in der Sitzung, zu der sie gestellt wurde, ist inzwischen die Ausnahme. Auch Beschwerden der Bezirksräte über diese Praxis haben keine Verbesserung bewirkt.
Angesichts dieser Umstände wird die Verwaltung gefragt:
1. Woraus resultiert die Schlechterstellung der Bezirksräte im Vergleich zum Rat, obwohl die Geschäftsordnung eine Gleichbehandlung vorsieht?
2. In welcher Zeit und in welcher Form haben Bezirksräte ein Recht auf Beantwortung ihrer Fragen?
3. Welchen Stellenwert misst die Verwaltung den Bezirksräten zu?
Anlagen: keine
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