Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08842  

Betreff: Resolution: Niedersächsische Anlaufstellen für Straffällige durch dauerhafte und angemessene finanzielle Förderung sichern!
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Die Anlaufstellen für Straffällige leisten durch ihre Arbeit einen wertvollen Beitrag zur Resozialisierung und tragen zur Rückfallvermeidung und somit auch zum Opferschutz bei. Sie vermeiden Haft und die damit verbundenen Haftkosten und sind ein wichtiger Partner der niedersächsischen Justiz.
 

Die wichtige Funktion der Beratungsstellen ist unumstritten und es wurden auch bereits Initiativen des Landes zur auskömmlichen finanziellen Ausstattung gestartet - die erwartete Förderrichtlinie wurde aber noch nicht verabschiedet, die erforderlichen Finanzmittel bisher nicht im Landeshaushalt bereitgestellt. Einigen der Beratungsstellen droht nun zum Jahresende 2018 die Schließung. Auch die Beratungsstelle Cura e. V. in Braunschweig ist von der Schließung bedroht. Die Braunschweiger Zeitung hat über die Finanznot von Cura e. V. bereits mehrfach berichtet (zuletzt am 10.03.2018).
 

Die Stadt Braunschweig hat den kommunalen Zuschuss für Cura e. V. im letzten Haushalt bereits um 12.000 Euro auf 28.700 Euro aufgestockt, um die Fortsetzung der Arbeit zu ermöglichen. Nun muss aber das Land Niedersachsen, das die Beratungsstellen vor fast 40 Jahren in Niedersachsen begründet hat, den Projektstatus der Einrichtungen beenden und die erforderlichen Mittel im Landeshaushalt bereitstellen.

Wenn die Beratungsstellen für Straffällige ihre Arbeit weiterführen sollen, dann müssen sie dazu auch mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden und endlich Planungssicherheit bekommen.

Gez. Christoph Bratmann

 


Der Rat bittet die Stadtverwaltung, sich beim Land Niedersachsen dafür einzusetzen, dass die niedersächsischen Anlaufstellen für Straffällige dauerhaft gesichert werden, indem die Höhe der Finanzierung der Einrichtungen entsprechend angepasst und Haushaltsmittel in auskömmlicher Höhe vom Land zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlagen: keine
 

 

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