Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08848
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Sachverhalt:
In Braunschweig werden alle unbegleiteten Ausländer, die angeben minderjährig zu sein, über die qualifizierte Inaugenscheinnahme überprüft.
Eine weitere medizinische Überprüfung findet nach der qualifizierten Inaugenscheinnahme in Braunschweig nicht statt, mit der Begründung, dass nach dieser keine Zweifel mehr auftreten oder aufgetreten seien.
Vor diesem Hintergrund möchten wir gerne wissen, welches Alter (in Jahren und Monaten) mit welcher Häufigkeit bei den qualifizierten Inaugenscheinnahmen ermittelt wurde und welches Alter vorher angegeben wurde.
Anlagen: keine
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