Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08835-01  

Betreff: Bezirksräte ernst nehmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
18-08835
Federführend:10 Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Die Linke vom 22.08.2018 [18-08835] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Das in § 23 der Geschäftsordnung geregelte Verfahren zur Behandlung von Anfragen für den Rat der Stadt gilt gem. § 59 der Geschäftsordnung auch für die Stadtbezirksräte. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 sollen danach Anfragen, die spätestens 12 Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden, auf die Tagesordnung der entsprechenden Sitzung gesetzt werden. Dies geschieht auch regelmäßig bei Bezirksratssitzungen allerdings werden Anfragen aus den Bezirksräten im Gegensatz zu Ratssitzungen nicht regelmäßig in den Sitzungen der Bezirksräte, auf denen sie auf der Tagesordnung stehen, beantwortet. Dieses wiederum hat unterschiedliche Ursachen:

 

Zum einen möchte die Verwaltung vollumfassende inhaltliche Antworten auf die Anfragen geben, was mitunter die Einschaltung anderer Einrichtungen und Behörden erforderlich macht, deren inhaltliche Informationen in Einzelfällen aber nicht bis zur Sitzung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Stadt bei verkehrlichen Fragen als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträgerin einschalten muss, mitunter ist daneben dann auch noch die Polizei zur Beantwortung von Fragen hinzuzuziehen. Weiterhin ist festzustellen, dass die Mitglieder in den Bezirksräten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermehrt Anfragen stellen und Anträge beschließen, so dass in den vergangenen Jahren die einschlägige Fallzahl deutlich angestiegen ist. So hat allein der FB 66, der neben dem FB 67 Hauptadressat von Anfragen und Anträgen aus Stadtbezirksräten ist, von 2016 auf 2017 einen Anstieg von 269 auf 402 zu verzeichnen. Die Verwaltung hat hierauf auch reagiert, in dem sie in den Fachbereichen 66 und 67 zu den vergangenen Stellenplänen u. a. zur Bearbeitung dieser Fragestellungen insgesamt 4 Stellenschaffungen vorgeschlagen hat, dem der Rat mit seinen Beschlüssen zu den Stellenplänen auch gefolgt ist. Da aufgrund des weiteren Fallzahlanstiegs die Bearbeitungsdauer auch für die Verwaltung im Ergebnis unbefriedigend ist, sieht der aktuelle Stellenplanentwurf 2019 eine weitere Stellenschaffung für den Fachbereiche 66 in diesem Kontext vor, auch für den Fachbereich 67 wird die Verwaltung die Schaffung einer Stelle für den Stellenplan 2019 noch vorschlagen. Damit trifft die Verwaltung auch aktuell Vorkehrungen, die Beantwortung von Anfragen in Bezirksräten zu beschleunigen, um somit die nach der Geschäftsordnung vorgesehene Gleichbehandlung von Rat und Bezirksräten zu erreichen. Die Form der Beantwortung – um hier explizit auf Frage 2 einzugehen – ist nicht vorgeschrieben, erfolgt in der Regel indes schriftlich.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Verwaltung misst den Stadtbezirksräten einen hohen Stellenwert zu. Aufgrund ihrer gu-

ten Ortskenntnis und ihrem direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern sind sie ein wichtiger Bestandteil der Politik in der Stadt Braunschweig.

 

 


Anlage/n:


keine

 

Stammbaum:
18-08835   Bezirksräte ernst nehmen   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
18-08835-01   Bezirksräte ernst nehmen   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Stellungnahme

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