Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08847-01  

Betreff: Angebot kostenfreier Kursangebote in Familienzentren und mögliche Erleichterungen für Familien
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:51.0Bezüglich:
18-08847
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 23. August 2018 (18-08847) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Förderung von Familienzentren erfolgt grundsätzlich entsprechend des vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Konzeptrahmens und der Kriterien für Familienzentren. Für die Umsetzung des Konzeptes erhalten die Träger gemäß der aktuellen Beschlusslage für jedes Familienzentrum eine pauschale Förderung für ihre Personal- und Sachaufwendungen. Hierbei handelt es sich im aktuellem Förderzeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 um einen Betrag in Höhe von 45.0138,50 Euro. Die konkrete Verwendung der Mittel unter Einhaltung sämtlicher Vorgaben des Konzeptrahmens und der Kriterien obliegt den jeweiligen Trägern. Zur Evaluation der Arbeit der Familienzentren besteht u.a. auch ein trägerübergreifender Arbeitskreis. Im Rahmen dieses Arbeitskreises haben sich die beteiligten Träger im Jahr 2014 in eigener Verantwortung darauf verständigt, dass die durchgeführten Angebote „in der Regel kostenfrei“ sein sollen und die benannte Formulierung „Gelegentlich wird ein Beitrag erhoben, um die Angebote vor Ort durchzuführen“ abgestimmt.

 

Zu Frage 1.  

 

Die Durchführung von Kursen in den genannten Bereichen obliegt den jeweiligen Familienzentren. Sie erfolgt bedarfsorientiert. Alle Familienzentren setzen zur Erhebung des Bedarfs gemäß der o.g. Kriterien für Familienzentren einrichtungsbezogen spezifische Methoden der Bedarfserhebung ein, um das Interesse an Angeboten sowie Kursen gezielt zu erheben und anzupassen (regelmäßige Elternbefragung, Elterncafes, Interviews o.ä.). Die Anzahl der Kurse und die Teilnehmerzahl sind daher nicht festgelegt und variieren entsprechend der Bedarfe.

 

Für die Familienzentren in städtischer Trägerschaft kann Folgendes mitgeteilt werden:

 

Es erfolgen unterschiedliche Kurse aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Sprachförderung und Kreativität in Kooperation mit z. B. Capoeira, der Eintracht- Stiftung, dem Landessportbund, Haus der Familie und der Bürgerstiftung.

 

Die Kurse werden wöchentlich bis monatlich angeboten. Die Häufigkeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Familien.

 

Daneben gibt es Themennachmittage, die u.a. von externen Fachkräften wie z.B. einer Ernährungsberatung begleitet werden.

 

Die Teilnehmerzahl liegt zwischen 6 - 40 Personen, je nach Bedarf der Familien und Einzugsgebiet der Einrichtung.

 

Regelmäßig ist in den städtischen Familienzentren 1x monatlich die Erziehungsberatung zugegen. Die Beratung für die Eltern ist kostenfrei. Auch erfolgen Beratungsgespräche durch die Koordinatorin mit entsprechender Weiterleitung/Begleitung der Familien an die entsprechende Fachstelle.

 

Die Inanspruchnahme der Beratungsangebote liegt bei Einrichtungseltern bei ca. 15 Eltern im Monat und aus dem Stadtteil bei ca. 9 Eltern.

 

 

Zu Frage 2.

 

Es liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Träger für Kurse und Beratungstermine Gebühren / Beiträge festzulegen. Detaillierte Informationen für alle Familienzentren liegen daher nicht vor.

 

Es ist bekannt, dass die Durchführung von Kursen und Beratungsangeboten teilweise auch durch weitere zur Verfügung stehende Drittmittel (wie Stiftungsmittel, Spenden sowie auch durch den Beirat Kinderarmut/Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche) unterstützt wird, damit diese möglichst kostengünstig oder sogar kostenfrei angeboten werden können. Weiterhin gibt es einige Kurse und Beratungsangebote, die in Kooperation mit örtlichen Bildungsanbietern durchgeführt werden, so dass hierfür gelegentlich Beiträge anfallen.

 

Das regelmäßige Beratungsangebot der Erziehungsberatungsstelle erfolgt in allen beteiligten Familienzentren im Rahmen der Eltern-Kind-Beratung kostenfrei.

 

Die Kurse oder Beratungsangebote in den städtischen Familienzentren sind generell kostenfrei.

 

Zu Frage 3.

 

Detaillierte Informationen darüber, ob bei Bedarf Kursgebühren auch vom Sozialamt bzw. Jobcenter getragen werden, liegen nicht vor. Eine mögliche Beantragung von BUT-Leistungen erfolgt individuell, wobei die Familienzentren Eltern bei Bedarf hinsichtlich der Antragstellung unterstützen.

 

Die Kurse oder Beratungsangebote in den städtischen Familienzentren sind generell kostenfrei, sodass es keiner Übernahme von Kursgebühren seitens des Sozialamtes oder Jobcenters bedarf.


 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Stammbaum:
18-08847   Angebot kostenfreier Kursangebote in Familienzentren und mögliche Erleichterungen für Familien   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
18-08847-01   Angebot kostenfreier Kursangebote in Familienzentren und mögliche Erleichterungen für Familien   51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   Stellungnahme

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