Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09203
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Sachverhalt:
Auf Bürgersteigen und den Radwegen parkende Fahrzeuge sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger*innen und Radler*innen, sondern häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger*innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler*innen sowie Rollstuhlfahrer*innen sind in diesen Fällen gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden motorisierten Verkehr. Dies führt ggf. zu gefährlichen ja mitunter lebensbedrohlichen Situationen - auch für die Autofahrer*innen, die ausweichen müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie oft ist pro Jahr gegen Falschparker und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden (aufgeschlüsselt nach Verstoßarten und Bußgeldhöhe)?
2. Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt, und was sind die Kriterien für das Abschleppen des Fahrzeugs?
3. Welche Maßnahmen können darüber hinaus ergriffen werden, um gefährdendes Falschparken auf Rad- und Fußwegen zu vermindern?
gez. Helge Böttcher
Anlagen:
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