Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09328
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Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Der Verwaltungsausschuss hat am 17. April 2018 die Aufstellung der vorliegenden Bebauungsplan-Änderung beschlossen. Der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Berliner Platz- Nordost“, AW 107, soll danach für den in den Anlagen gekennzeichneten Bereich geändert werden. Dies ist die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau eines dritten Bürohochhauses mit Tiefgarage, dem sogenannten Business-Center III. Vorhabenträger ist die Projektentwicklung der Volksbank.
Das Business-Center III wurde bisher noch nicht realisiert, da zum Zeitpunkt der Beschluss-fassung des heute rechtskräftigen Bebauungsplanes, AW 107, der Bedarf an Büroflächen noch nicht abschließend bewertet werden konnte.
Aufgrund der in letzter Zeit verstärkten Nachfrage nach Büroräumen im Stadtgebiet wurde, abweichend von dem ursprünglich viergeschossigen Konzept, ein Entwurf zur Aufstockung des Business-Center III entwickelt. Das derzeitige Konzept sieht – unter Erhalt des vierge-schossigen ehemaligen Postgebäudes (Business-Center I) – zum Willy-Brandt-Platz die Fortsetzung des horizontalen viergeschossigen Riegels vor. Aus diesem entwickelt sich im rückwärtigen, zum Fachmarktzentrum orientierten Bereich, ein Bürohochhaus mit 18 Vollgeschossen. Damit ist das Gebäude um 2 m niedriger als das bestehende Bürohoch-haus (Business-Center II), so dass aufgrund der Anordnung und der Gebäudehöhe, die
städtebauliche Dominanz des bestehenden Bürohochhauses erhalten bleibt.
Der Haupteingang des neuen Bürohochhauses ist in Richtung des Fachmarktzentrums vor-gesehen. Vom Willy-Brandt-Platz aus soll der Besucher über die mit großkronigen Bäumen alleeartig gestaltete Fläche zwischen den beiden Hochhäusern zum Haupteingang geführt werden. In diesem Bereich sind wegbegleitend Pflanzflächen mit Sitzbänken geplant.
Unter dem Business-Center III ist eine Tiefgarage mit 45 Einstellplätzen vorgesehen. Die Zu- und Abfahrt zur geplanten Tiefgarage ist über die bestehende Zufahrt neben dem Intercity-Hotel geplant. Die vom Willy-Brandt-Platz aus bestehende Zufahrt soll baulich geschlossen werden. Zwischen dem geplanten Bürohochhaus und der sogenannten „Toblerone“ (Business-Center I) sind oberirdisch Besucherparkplätze sowie eine Grünfläche mit weiteren Baumpflanzungen und Sitzbänken geplant.
Der zusätzliche Bedarf von 270 Einstellplätzen für das Business-Center III soll sowohl über die geplante Tiefgarage als auch auf dem bestehenden Parkdeck des Fachmarktzentrums gedeckt werden. Die im Rahmen des Änderungsverfahrens durchgeführte Verkehrsuntersuchung wertet in diesem Zusammenhang die Auslastung der vorhandenen Stellplätze im Bereich des BraWo-Parks aus. Danach zeigt sich, dass rd. 690 Stellplätze des für Beschäftigte zur Verfügung stehenden Stellplatzangebotes auf dem Gelände nicht genutzt werden. Daher ist es Ziel, den weiteren Bedarf von 225 Einstellplätzen auf den vorhandenen Flächen zu decken. Für den abschließend erforderlichen Einstellplatznachweis im Rahmen des Bauantragverfahrens ist die Verkehrsuntersuchung weiter auszuarbeiten und ein Mobilitätskonzept zu erstellen.
Zur planungsrechtlichen Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wird das im rechtskräf-tigen Bebauungsplan festgesetzte Maß der baulichen Nutzung geändert. Zusätzlich wird die Lage der Tiefgarage festgesetzt. Alle anderen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes, AW 107, behalten weiterhin Gültigkeit. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan- Änderung wurde der aktuellen Planung angepasst und hat sich damit gegenüber dem Aufstellungsbeschluss etwas vergrößert. Dies ist in der Anlage 6 dargestellt.
Die zum rechtskräftigen Bebauungsplan, AW 107, erarbeiteten Gutachten (Lärmschutzgut-achten, Verkehrsgutachten und Bodengrundgutachten) wurden aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen geprüft. Die Ergebnisse sind in die Begründung zum Bebauungsplan eingeflossen.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Aufgrund der innerstädtischen Lage, der Größe der überbaubaren Flächen und dem Umstand, dass mit dem Bebauungsplan keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet werden, sind die Voraus-setzungen für die Durchführung dieses Verfahrens erfüllt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde daher abgesehen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 28. August bis 28. September 2018 durchgeführt. Von Seiten der externen Behörden gingen keine Anregungen ein. Die von Seiten der Stadtverwaltung geäußerten Anregungen wurden eingearbeitet.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wurde aufgrund der Durchführung im beschleunigten Verfahren ebenfalls abgesehen. Für die Öffentlichkeit bestand in der Zeit vom 31. August bis zum 28. September 2018 die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten zu lassen und sich zu der Planung zu äußern. Anregungen gingen nicht ein.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Grundlage von § 3 (2) BauGB durchgeführt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Willy-Brandt-Platz“, 1. Änderung des AW 107, AW 114, mit dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan.
Beschluss:
"Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Willy-Brandt-Platz“, 1. Änderung des AW 107, AW 114, dem zugehörigen Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Bauge-setzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Anlagen:
Anlage 1:Übersichtskarte
Anlage 2 a:Vorhabenplan/Lageplan und Ansichten
Anlage 2 b:Vorhabenplan/Erdgeschoss und Freiflächen
Anlage 2 c:Vorhabenplan/Untergeschoss
Anlage 2 d:Vorhabenplan/Beschreibung des Vorhabens
Anlage 3 a:Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Zeichnerische Festsetzungen
Anlage 3 b:Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Planzeichenerklärung
Anlage 4:Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Textliche Festsetzungen und Hinweise
Anlage 5:Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Begründung
Anlage 6:Veränderter Geltungsbereich
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1, Übersichtskarte (726 KB) | |||
2 | Anlage 2a, VE-Plan (1857 KB) | |||
3 | Anlage 2b,VE-Plan (1252 KB) | |||
4 | Anlage 2c, VE-Plan (1570 KB) | |||
5 | Anlage 2d, Vorhabenbeschreibung (79 KB) | |||
6 | Anlage 3a, Planzeichnung (467 KB) | |||
7 | Anlage 3b, Planzeichenerkl (236 KB) | |||
8 | Anlage 4, TF (52 KB) | |||
9 | Anlage 5, Begründung (116 KB) | |||
10 | Anlage 6,veränderter Geltungsbereich (341 KB) |