Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09395  

Betreff: Ausbau der Kreuzung Hordorfer Straße/Schapenstraße zum Kreisverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.2
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode Anhörung
19.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 114 ungeändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Entscheidung
04.12.2018 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Planung Knoten Hordorfer Straße/Schapenstraße

Sachverhalt:


Begründung der Beschlussvorlage:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Kreuzungsanlage Hordorfer Straße/Schapenstraße um eine Maßnahme an einer überbezirklichen Straße, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass:

 

Die Hordorfer Straße ist eine Landesstraße (L 633) mit rund 13.000 Kfz/Tag. Das Queren der Straße ist insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Schapenstraße für alle Verkehrsteilnehmer schwierig.

 

Ein weiteres Problem sind die hohen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs in der Ortslage, die trotz des Einbaus von zwei Überquerungshilfen weiterhin festgestellt werden.

 

Planung:

 

Zur Behebung dieser verkehrlichen Missstände, vorrangig im Bereich der Kreuzung Hordorfer Straße/Schapenstraße, wurden drei Möglichkeiten betrachtet:

 

- Bau eines kleinen Kreisverkehrs (Mindestaußendurchmesser einschl. Gehwege 31 m)

- Bau eines Minikreisverkehrs (Mindestaußendurchmesser einschl. Gehwege 18 m)

- Bau einer Lichtsignalanlage


 

Mit dem Bau eines kleinen Kreisverkehrs werden sowohl eine Geschwindigkeitsreduzierung als auch bessere Querungsmöglichkeiten erreicht. Durch die Gestaltung der nicht überfahrbaren Mittelinsel ist dieser deutlich zu erkennen. Allerdings werden große Flächen der Anliegergrundstücke (teilweise bis an die Hausecken) ür die Realisierung benötigt. Aufgrund der großen Eingriffe in die Anliegergrundstücke und der hohen Kosten von ca. 600.000 € wurde dieser Planungsansatz verworfen.

 

Mit der Anlage eines Minikreisverkehrs können die verkehrlichen Ziele ebenfalls erreicht werden. Durch die für größere Fahrzeuge überfahrbar gestaltete Mittelinsel reduziert sich die erforderliche Fläche. Die Kosten für einen Minikreisverkehr werden auf ca. 300.000 € geschätzt.

 

Der Bau einer Lichtsignalanlage erfordert ebenfalls den Umbau der Kreuzungsanlage und würde bei der Herstellung einen Kostenaufwand ähnlich wie für einen Minikreisverkehr verursachen. Die dauerhaften Kosten für Unterhaltung und Betrieb wären deutlich höher als bei einem Kreisverkehr. Auch würde es zu unnötigen Wartezeiten während der verkehrsarmen Zeiten kommen. Zusätzlich könnten sich bei Grünlicht die Geschwindigkeiten in der Ortslage erhöhen.

 

Aus den genannten Gründen hat die Verwaltung einen Minikreisverkehr weiterverfolgt.

 

Aufgrund der Kreuzungsgeometrie ist es jedoch nicht zielführend, einen kreisrunden Kreisverkehrsplatz anzulegen. Vielmehr ist eine 5 m breite ovale Kreisfahrbahn mit einer rauhen, leicht erhabenen, gepflasterten Mittelinsel, die von Lkw und Bussen langsam überfahren werden kann, geplant. So können diese Fahrzeuge den Minikreisverkehr in alle Richtungen befahren.

 

In den Zu- und Abfahrten des Kreisverkehrs sollen Fußgängerüberwege mit Beleuchtung eingerichtet werden. So wird ein gesichertes Queren der Fahrbahnen für Fußgänger ermöglicht.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Die Planung des Minikreisverkehrs im Kreuzungsbereich Hordorfer Straße/Schapenstraße wurde interessierten Bürgern am 19.02.2018 vorgestellt. Die große Mehrheit der Anwesenden (knapp 100 Personen) war von der Planung überzeugt und forderte eine schnelle Umsetzung. Die Verwaltung hat daher die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsentwurf 2019 eingestellt.

 

Der Bau des Kreisverkehrs ist für 2019 unter Ausnutzung der Sommerferien vorgesehen. Gleichzeitig werden im Baubereich die Schmutzwasserleitung, die Straßenbeleuchtung und die Schachtabdeckungen, Absteller, etc. erneuert bzw. angepasst.

 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 300.000 € stehen vorbehaltlich der Rechtskraft im Haushalt 2019 im Projekt 5 E.660143 zur Verfügung. Die Baumaßnahme ist nicht straßenausbaubeitragspflichtig.
 

 


Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau der Kreuzung Hordorfer Straße/Schapenstraße (siehe Anlage) wird zugestimmt.“
 

 


Anlage/n:

Planung Knoten Hordorfer Straße/Schapenstraße
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planung Knoten Hordorfer Straße/Schapenstraße (181 KB)    

Erläuterungen und Hinweise