Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09345-01
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Bei größeren Veranstaltungen, zu denen auch das Magnifest gehört, hat der Veranstalter ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Das Konzept wird mit der Polizei und den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt und anschließend Bestandteil der Veranstaltungsgenehmigung. Die zu ergreifenden Sicherungsmaßnahmen werden von der Polizei, der Feuerwehr, der Straßenverkehrsbehörde und der Ordnungsbehörde unter Beachtung der allgemeinen Sicherheitslage, der zu erwartenden Besucherzahlen, der Verkehrssituation und den baulichen Gegebenheiten vorgegeben und sind vom Veranstalter umzusetzen.
Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen hat grundsätzlich der Veranstalter zu tragen. Eine Ausnahme bilden die Kosten der Abwehr krimineller Gefährdungen, die nach der aktuellen Rechtsprechung nicht dem Veranstalter auferlegt werden dürfen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die von der Stadt Braunschweig getragenen Kosten für Sicherungsmaßnahmen beliefen sich in 2018 auf 1.517,25 Euro für die mobile Straßensperrung. Alle weiteren Kosten für Sicherungsmaßnahmen wurden vom Veranstalter getragen, der über deren Höhe auch auf Nachfrage keine Angaben gemacht hat.
In den Vorjahren waren von der Stadt keine Kosten zu tragen, die jeweiligen Veranstalter haben auf Nachfrage ebenfalls keine Auskünfte zur Kostenhöhe gegeben.
Zu 2.
Die Polizeiinspektion Braunschweig hat auf Nachfrage zu den Personalkosten mitgeteilt, dass sich die Personalstunden in den Jahren 2013 und 2018 zwischen 550 und 1008 Stunden bewegten. Im Jahr 2018 fielen für den polizeilichen Einsatz insgesamt 650 Personalstunden an.
Dies begründe sich durch die Bewertung der Lage und einer angestellten Gefahrenbewertung als Grundlage für das taktische Konzept zur wirksamen und erfolgreichen Bewältigung des Anlasses. Gefahrenerhöhende oder –minimierende Momente, aber auch der verstärkte Einsatz von technischen Sicherungen und privaten Sicherheits- und Ordnungsdiensten wirke sich in diesem Zusammenhang auf den Einsatz und die Stärke polizeilicher Einsatzkräfte aus.
Zu den Personalkosten für Sicherheits- und Wachpersonal liegen von den Veranstaltern der letzten Jahre keine Angaben vor.
Die Personalkosten der Feuerwehr sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Diese werden vom Veranstalter erstattet, lediglich in 2013 wurde eine Ermäßigung von 40 % gewährt.
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 (geschätzt) |
6.966,00 € | 11.439,00 € | 11.439,00 € | 11.357,00 € | 12.669,00 € | 13.596,00 € |
Der Zentrale Ordnungsdienst nimmt aus Anlass des Magnifestes seine allgemeinen Aufgaben (Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge, Jugendschutzkontrollen, Verhinderung sonstiger Ordnungsstörungen) in verstärkten Umfang war. Die Einsatzstunden sind der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen, eine Kostenermittlung ist bislang nicht erfolgt.
Jahr | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Einsatzstunden | 116 | 101 | 98 | 98 | 100 |
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Zu 3.
Der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung für Veranstaltungen. Die Haftung der Stadt Braunschweig als Genehmigungsbehörde ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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