Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-09796-01  

Betreff: Obdachlosigkeit, Obdachlosenunterkünfte und Hilfen nach §§ 67ff. SGB XII
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
19-09796
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis
17.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.01.2019 [19-09796] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Stadt Braunschweig hat folgende Daten zum jeweiligen Stichtag 31. Dezember auf Anfrage an das Land übermittelt:

 

  • Einwohnerzahl
  • Vorhaltung von Unterkünften und Plätzen
  • Einteilung der vorhandenen Unterkünfte in Notschlafstellen oder Dauerunterkünfte oder Unterkünfte ohne diese Einteilung
  • Gesamtzahl der untergebrachten Personen
  • Dauer der Unterbringung
  • Ordnungsrechtlich untergebrachte Personen im Leistungsbezug nach dem 8. Kapitel des SGB XII
  • Ordnungsrechtlich untergebrachte Frauen
  • Unterbringung Minderjähriger
  • Ausstattung mit Kohleöfen

 

Parallel zur Abfrage des Landes Niedersachsen erfolgt seit einigen Jahren eine statistische Erhebung über wohnungslose Personen in Braunschweig der Zentralen Beratungsstelle in eigener Verantwortung, an der sich die Stadt Braunschweig neben freien Trägern ebenfalls beteiligt.

 

Zu Frage 2:

 

Aktuell erhält keine in Braunschweig ordnungsrechtlich untergebrachte Person ambulante Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII.

 

Sofern erkennbar ist, dass ein entsprechender Hilfebedarf vorliegen könnte, wird die Person dem Hilfssystem zugeführt. Dies erfolgt in der Regel entweder auf Initiative der städtischen Mitarbeiter der Wohnungsloseneinrichtung oder, sofern die untergebrachte Person schon von dort betreut wurde, über die Stadtteilläden der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH. Die Entscheidung über die Hilfen erfolgt im Wege der Einzelfallprüfung.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die „Arbeitsgemeinschaft - Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Braunschweig - gemäß §§ 4 SGB XII und 18 SGB II“ arbeitet seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen.

 

Einladungen und Geschäftsführung erfolgen über die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen - ZBS - Regionalvertretung Braunschweig. Die letzte Sitzung fand im Januar 2018 statt. Unter dem Dach der AG finden sich öffentliche und freie Träger der Wohlfahrtspflege zusammen. Neben der Stadt Braunschweig, dem Jobcenter Braunschweig, der Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH, dem Sozialpsychiatrische Verbund

Braunschweig und dem Verein Cura e.V. arbeiten im Einzelfall auch andere Organisationen mit.

 

Es erfolgt ein fachlicher Austausch zu Themen und fachübergreifenden Problemen bezüglich der Menschen, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind und Personen, die besondere soziale Schwierigkeiten haben.

 

Schwerpunktthemen waren u.a. zuletzt:

 

  • Wohnungsmarkt in Braunschweig
  • Obdachlosen-/Wohnungslosenunterbringung
  • Verfahrensabläufe beim Jobcenter


 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Stammbaum:
19-09796   Obdachlosigkeit, Obdachlosenunterkünfte und Hilfen nach §§ 67ff. SGB XII   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
19-09796-01   Obdachlosigkeit, Obdachlosenunterkünfte und Hilfen nach §§ 67ff. SGB XII   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Stellungnahme

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