Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09504-01  

Betreff: Geschwindigkeitsbeschilderung auf der Celler Heerstraße in Ölper
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Aktenzeichen:66.4Bezüglich:
18-09504
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel zur Kenntnis
06.03.2019 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 321 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 21.11.2018:

 

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Celler Heerstraße, hinter der Einmündung Dorfstraße stadtauswärts, gegenüber dem Ölper Turm, zur Verdeutlichung der bestehenden „30er Zone“ ein Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf der Celler Heerstraße wird in Fahrtrichtung Norden auf Höhe der Haus-Nr. 43 mittels Verkehrszeichen (VZ) 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30“ in Verbindung mit dem Gefahrzeichen VZ 105-10 „Doppelkurve“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Gefahrenbereich der Doppelkurve angezeigt, in dem besondere Vorsicht geboten ist. Dieses Streckenverbot endet, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. In dem besagten Bereich ergibt sich aus der Örftlichkeit zweifelsfrei, dass nach Verlassen der Doppelkurve die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Nach Verlassen der Doppelkurve gilt für die Celler Heerstraße wieder die innerörtlich festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
 

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
18-09504   Geschwindigkeitsbeschilderung auf der Celler Heerstraße in Ölper   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Antrag (öffentlich)
18-09504-01   Geschwindigkeitsbeschilderung auf der Celler Heerstraße in Ölper   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Mitteilung

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