Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09504-01
|
|
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 21.11.2018:
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Celler Heerstraße, hinter der Einmündung Dorfstraße stadtauswärts, gegenüber dem Ölper Turm, zur Verdeutlichung der bestehenden „30er Zone“ ein Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Celler Heerstraße wird in Fahrtrichtung Norden auf Höhe der Haus-Nr. 43 mittels Verkehrszeichen (VZ) 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30“ in Verbindung mit dem Gefahrzeichen VZ 105-10 „Doppelkurve“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Gefahrenbereich der Doppelkurve angezeigt, in dem besondere Vorsicht geboten ist. Dieses Streckenverbot endet, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. In dem besagten Bereich ergibt sich aus der Örftlichkeit zweifelsfrei, dass nach Verlassen der Doppelkurve die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Nach Verlassen der Doppelkurve gilt für die Celler Heerstraße wieder die innerörtlich festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Anlage/n:
keine
|