Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09008-03
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Sachverhalt:
Zur Anfrage von Herrn Bonneberg aus der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 30.10.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Wenn es um die Nutzung von einzelnen Flächen bzw. Gebäuden geht, kann jeder Eigentümer im Rahmen des vorhandenen Baurechtes für sein jeweiliges Bauvorhaben einen Bauantrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde stellen. Entspricht der Bauantrag dem vorliegenden Planungsrecht, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung. Eine Beteiligung des Stadtbezirksrates in derart gelagerten Fällen ist rechtlich nicht vorgesehen.
Der Stadtbezirksrat wird jedoch intensiv beteiligt, wenn es um die Entwicklung des Stadtbezirkes und neue Planungen geht. Beispiele sind neben den regelmäßigen Beteiligungsmöglichkeiten bei Bauleitplänen insbesondere die Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
Anlage/n:
Keine
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