Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09008-03  

Betreff: Flächennutzungsprioritäten der Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
18-09008
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt zur Kenntnis
22.05.2019 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 131 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage von Herrn Bonneberg aus der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 30.10.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Wenn es um die Nutzung von einzelnen Flächen bzw. Gebäuden geht, kann jeder Eigentü­mer im Rahmen des vorhandenen Baurechtes für sein jeweiliges Bauvorhaben einen Bauan­trag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde stellen. Entspricht der Bauantrag dem vorliegenden Planungsrecht, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Bauge­nehmigung. Eine Beteiligung des Stadtbezirksrates in derart gelagerten Fällen ist rechtlich nicht vorgese­hen.

 

Der Stadtbezirksrat wird jedoch intensiv beteiligt, wenn es um die Entwicklung des Stadtbe­zirkes und neue Planungen geht. Beispiele sind neben den regelmäßigen Beteiligungsmög­lichkeiten bei Bauleitplänen insbesondere die Aufstellung des Integrierten Stadtentwick­lungskonzeptes.
 

 


Anlage/n:

Keine

 

 

Stammbaum:
18-09008   Flächennutzungsprioritäten der Verwaltung   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
18-09008-01   Flächennutzungsprioritäten der Verwaltung   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme
18-09008-03   Flächennutzungsprioritäten der Verwaltung   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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