Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10088  

Betreff: Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
Vorstellung der "Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
  Aktenzeichen:61.12-B21
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis
07.05.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Klimaschutzleitlinie

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig hat in den letzten Jahren bereits zahlreiche Klimaschutz-Aktivitäten umgesetzt. So wurde zusammen mit Projektpartnern ein integriertes Klimaschutzkonzept mit zahlreichen Einzelmaßnahmen erarbeitet, um eine wirksame lokale Gesamtstrategie zu verfolgen, die das Erreichen aller für den Klimaschutz wichtigen Zielgruppen der Stadt im Blick hat. Der Rat der Stadt hat dieses Konzept einstimmig beschlossen (Drucksache 13947/10). Zu den prioritären Maßnahmen gehört auch die Erarbeitung einer „Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung mittels Bebauungsplänen“, die nun vorgestellt wird (siehe Anlage).

 

Einordnung der Leitlinie als Teil der integrierten Planung

 

Der durch die im Jahre 2011 durch die „BauGB-Klimaschutznovelle“ u. a. in das BauGB eingefügte § 1 a Abs. 5 BauGB enthält eine Verpflichtung der Gemeinden, im Rahmen der Bauleitplanung dem Belang des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Ergänzend wird in § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB als Planungsleitsatz angeordnet, dass die Bauleitpläne dazu beitragen sollen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern.

 

Diesem gesetzgeberischen Auftrag trägt die „Leitlinie Klimagerechte Bauleitplanung“ Rechnung, indem sie übersichtlich und vollständig darstellt, in welcher Weise der Belang des Klimaschutzes in der Planung berücksichtigt werden kann.

 

Auch im Zuge des 2018 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Integrierten Stadt­entwicklungskonzepts Braunschweig 2030 (ISEK) werden insbesondere im Rahmenprojekt „Klimagerechtes Braunschweig“ Maßnahmen zur Stärkung des Klimaschutzes diskutiert und konkretisiert.

 

Die Leitlinie beinhaltet keine unzulässige Vorabbindung und misst dem Klimaschutz kein unverhältnismäßiges Gewicht gegenüber anderen abwägungsrelevanten Belangen bei. So wird in ihr klargestellt, dass die Leitlinie lediglich die planerischen Steuerungsmöglichkeiten aufzeigt, es aber für die Umsetzung der Klimaschutzziele auf die im konkreten Fall zu beachtenden anderen Belange und auf die örtlichen Verhältnisse ankommt. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Klimaschutz gleichwertig neben anderen Belangen steht und die Gewichtung der Belange für jeden Fall individuell zu ermitteln ist. Auch die zu beachtenden Eigentumsrechte werden angesprochen.

 

Die Leitlinie ist nicht zu vergleichen mit einem bei der Planung zu berücksichtigenden städtebaulichen Entwicklungskonzept oder einer sonstigen von der Stadt beschlossenen städtebaulichen Planung i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (z. B. Einzelhandels- bzw. Zentrenkonzept, Vergnügungsstättenkonzept). Derartige städtebauliche Pläne stellen ebenfalls keine Vorabbindung dar, sondern unterliegen der Abwägung. Sie unterscheiden sich von der Leitlinie jedoch in der Weise, dass sie konkrete Planungen darstellen. Derartige informelle Planungen haben eine die Bauleitplanung unterstützende Wirkung, indem sie die Erforderlichkeit von Festsetzungen in Bebauungsplänen rechtfertigen, ein konzeptionelles Vorgehen der Gemeinde begründen, die Entwicklung nachvollziehbar und widerspruchsfrei ordnen und das Gewicht von Belangen und Zusammenhängen verdeutlichen.

 

Aufbau der Leitlinie

 

Kapitel 1 bietet zunächst eine allgemeine Einführung zum Thema Klimaschutz. Dazu gehören Zielsetzung und Aufbau der Leitlinie, Begriffsdefinitionen sowie Rahmenbedingungen des kommunalen Klimaschutzes wie das Braunschweiger Klimaschutzkonzept, die Darstellung der örtlichen Rahmenbedingungen und die Stadtklimaanalyse.

 

In Kapitel 2 werden Grenzen und Möglichkeiten der klimagerechten Bauleitplanung aufgezeigt. Im Weiteren werden die klimaschutzbezogenen Handlungsbereiche der Stadt Braunschweig definiert. Dazu gehören:

 

                Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Förderung einer klimaschonenden Stadt- und Siedlungsstruktur (z. B. durch Erhalt klimawirksamer Freiräume, Vorrang der Innenentwicklung, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, angemessene städtebauliche Dichte, effiziente Erschließung)

                Reduzierung und klimaverträglichere Abwicklung von Verkehrsströmen und Stärkung des Umweltverbundes (z. B. „Stadt der kurzen Wege“, Sicherung der wohnortnahen Nahversorgung, ausgewogene Nutzungsmischung, klimagerechte Mobilitätsangebote und -konzepte)

                Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels (z. B. Erhalt von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten sowie Luftaustauschbahnen, Verbesserung des Kleinklimas, Schaffung von Klimakomforträumen und Klimaoasen, Vorsorge vor Überflutung durch Starkregenereignisse)

                Maßnahmen der Energieeinsparung an Gebäuden (z. B. kompakte Baukörper, Wärmedämmung und Energieeffizienz, passive Solarenergienutzung)

                Klimafreundliche Energieversorgung (z. B. Nutzung von erneuerbaren Energien, Nah-/ Fernwärmenetz, Ausschluss luftverunreinigender Stoffe)

 

Zudem werden in diesem Kapitel die verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten der Klima­schutzziele im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, städtebauliche Verträge) und Kriterien für klimagerechte städtebauliche Entwurfslösungen aufgezeigt.

 

In Kapitel 3 erfolgt eine Zusammenfassung, welche klimaschutzbezogenen Aspekte bei der Umsetzung von Bauleitplanverfahren in den einzelnen Arbeitsschritten berücksichtigt werden sollten.

 

Diese Erkenntnisse wurden in Form von Checklisten zu einzelnen Planungsphasen komprimiert und nachvollziehbar dargestellt. So wird sichergestellt, dass die Leitlinie ohne größeren Aufwand bei der Erarbeitung zukünftiger Entwicklungsüberlegungen herangezogen werden kann und von den ersten Anfängen des Planungsprozesses bis zu seinem Abschluss eine wichtige Unterstützung in sämtlichen Fragen des Klimaschutzes darstellt.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Leitlinie ist nach verwaltungsinterner Abstimmung mit den betroffenen Fachdienststellen fertiggestellt worden. Nachdem alle Fraktionen über die Leitlinie informiert und die Leitlinie den politischen Gremien (PlUA, VA und Rat) als Mitteilung vorgelegt wurde, soll sie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zukünftig als Handlungsleitfaden für die Planung zur Anwendung kommen.

 


 

 


Anlage/n:

 

Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimaschutzleitlinie (2626 KB)    

Erläuterungen und Hinweise