Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10264
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Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 224 – Rüningen unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
Nr. | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
1. | Leiferder Weg | Vor dem Friedhof: Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Bettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen ca. 55 m2. | 3.100 € |
2. | Heerstieg | Vor Haus 6 bis 14 a: Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Bettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen ca. 98,50 m2. | 5.500 € |
3. | Liebigstraße | Böttgerstraße 13: Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau neu verlegen, ca. 45 m2. Überbezirkliche Straße wegen der Verkehrsbedeutung. | 5.100 € |
4. | Böttgerstraße | Vor Haus 12: Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau neu verlegen, ca. 95 m2. Überbezirkliche Straße wegen der Verkehrsbedeutung. | 8.700 € |
5. | Dieselstraße | Gegenüber von Haus 10: Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau neu verlegen, ca. 90 m2. Überbezirkliche Straße wegen der Verkehrsbedeutung. | 6.700 € |
Die im Beschlusstext genannten 3.100 € dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 bis 4 genannten Beträge.
Zu 2. Grünanlagenunterhaltung:
Entfernen von Wildtrieben an Kopfweiden an der Berkenbuschstraße.
Zu 3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:
Restfläche Außenwände streichen ggf. Innenwände streichen.
Zu 4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:
Eine Gartenbank auf dem Friedhof in Rüningen aufarbeiten.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2019.
Beschluss:
Die im Jahr 2019 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 224 – Rüningen werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens3.100 €
2. Grünanlagenunterhaltung 200 €
3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe2.300 €
4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 400 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Anlage/n:
keine