Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10341
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Sachverhalt:
Im Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007 wurden verschiedene Auflagen zum Naturschutz formuliert. Insbesondere wurde dem Maßnahmenträger auferlegt, die planfestgestellten landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen spätestens bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Beginn der Rodungsarbeiten durchzuführen.
An der Straße „Tiefe Straße“ wurde in Abstimmung mit dem Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage eine Maßnahme zur Umwandlung von Acker in extensives Grünland planfestgestellt. Eine Teilfläche von ca. 4 ha Fläche ist davon immer noch nicht umgesetzt worden. Seitens der Stadt Braunschweig wurde der Flughafen 2015 aufgefordert die Maßnahme umzusetzen und auch einen Ausgleich aufgrund des eingetretenen Schadens für Natur und Umwelt durch den Verzug der Maßnahme zu leisten.
Bei der Verwaltung wird hierzu angefragt, wann mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist und ob die Planfeststellungsbehörde über den Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss informiert worden ist.
gez.
Felix Greunke
Anlage/n:
Keine
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