Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10292-01
|
|
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P 2 vom 01.03.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1.:
Die BS|Energy hat nach Ende des Projektzeitraumes Schaufenster Elektromobilität die städtische Ladeinfrastruktur für die Stadt Braunschweig weiterbetrieben. Für die Laufzeit von zwei Jahren ist der Kooperationsvertrag zum Betrieb der Elektroladestationen der Stadt Braunschweig zwischen der BS|Energy und der Stadt mit Wirkung bis zum 31. Dezember 2019 geschlossen worden.
Zu Frage 2.:
Der Betrieb der Ladeinfrastruktur in der Stadt Braunschweig ist als Fortführung des ausgelaufenen Schaufensterprojektes zu verstehen, in dem die zur Projektskizze genannten, aber durch die kurze Laufzeit des Schaufensterprojektes nicht mehr zu realisierenden Projektinhalte weiter verfolgt werden. Der Kooperationsvertrag mit der BS|ENERGY hat dadurch keinen eigenen Projektstatus im Schaufenster Elektromobilität.
Zu Frage 3.:
Das Eichrecht ist relevant für die Abrechnung an Ladesäulen. Derzeit wird der Strom an diesen Ladesäulen noch kostenlos abgegeben.
Anlage/n:
keine
|