Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10538
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Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4S.210090 Lessinggymn./Containerbereitst. 1.BA
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 459.900,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2019 (Aufwand): 290.900,00 €
Haushaltsansatz 2019 (investiv): 1.305.500,00 €
überplanmäßig bereits bereitgestellt Aufwendungen: 0,00 €
überplanmäßig bereits bereitgestellte Auszahlungen: 0,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 0,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 459.900,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.056.300,00 €
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 sind für den 1. Bauabschnitt für die Beschaffung und Aufstellung mobiler Raumeinheiten am Lessinggymnasium in Wenden Haushaltsmittel i. H. v. 3.056.400 € veranschlagt. Davon stehen für das Haushaltsjahr 2019 rd. 1.596.400 € zur Verfügung.
Der am 18. September 2018 gefasste Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss ging von einem Gesamtkostenrahmen von 2.850.500 € (vgl. Vorlage 18-09043) aus. Die Ausschreibung des Generalunternehmers ergab letztlich jedoch ein um 605.800 € höheres Ergebnis als einkalkuliert gewesen ist (vgl. Bauausschussvorlage zur Auftragsvergabe
18-09753). Die Gesamtkosten erhöhen sich damit auf 3.456.300 €.
Ein aktualisierter Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss unter Einbeziehung dieser Mehrkosten soll in einer der nächsten Bauausschusssitzungen eingeholt werden.
Die neuen Raumeinheiten müssen zum Schuljahresbeginn 2019/2020 verwirklicht sein, um den entsprechenden Raumbedarf decken zu können. Dieser Termin kann nur eingehalten werden, wenn die aus dem höheren Ausschreibungsergebnis notwendigen Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden und die restlichen zwingend erforderlichen Aufträge entsprechend ausgeschrieben und vergeben werden können. Für 2019 sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 459.900 € erforderlich. Die für 2020 eingeplante Finanzrate in Höhe von 60.000 € kann dafür entfallen.
Zur Deckung des für 2019 bestehenden zusätzlichen Finanzbedarfs in Höhe von 459.900 € werden die Jahresraten 2019 für die Maßnahmen „GS Melverode/Einr. GTB und Sanierung (4E.210236)“ sowie GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung (4E.210240)“ um die benötigten Haushaltsmittel abgesenkt und durch entsprechende Priorisierungen haushaltsneutral in den Folgejahren nachveranschlagt.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderauszahlungen | 4E.210236.00.500.213 / 787110 | GS Melverode/Einr. GTB/San.wert.-Bau / Hochbaumaßnahmen – Projekte | 242.700 € |
Minderauszahlungen | 4E.210240.00.500.213 / 787110 | GS Bültenweg/Einr.GTB/San.-wert.-Bau / Hochbaumaßnahmen – Projekte
| 217.200 € |
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210242 Interimsmaßn. Schulen/baul. L. 1.BA
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210242 Interimsmaßn. Schulen/baul. L. 1.BA
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 200.400,00 € sowie eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.016.500,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2019 (Aufwendungen): 400.000,00 €
Haushaltsansatz 2019 (Auszahlungen): 1.600.000,00 €
überplanmäßig bereits bereitgestellt Aufwendungen: 500.000,00 €
überplanmäßig bereits bereitgestellte Auszahlungen: 420.000,00 €
überplanmäßig beantrage Aufwendungen: 200.400,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 1.016.500,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 4.136.900,00 €
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 sind für die Beschaffung und Aufstellung mobiler Raumeinheiten als Interimsmaßnahme für umzubauende und zu erweiternde Schulen (u. a. für die Einrichtung des Ganztagesbetriebs) insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 3.001.900 € für den 1. Bauabschnitt veranschlagt worden. Davon stehen für das Haushaltsjahr 2019 rd. 2.000.000 € zur Verfügung.
Der am 18. September 2018 gefasste Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss ging von einem Gesamtkostenrahmen von 3.421.900 € (vgl. Vorlage 18-09044) aus. Die Ausschreibung des Generalunternehmers ergab letztlich jedoch ein um rd. 715.000 € höheres Ergebnis als einkalkuliert gewesen ist (vgl. Bauausschussvorlage zur Auftragsvergabe 18-09752). Die Gesamtkosten erhöhen sich damit auf 4.136.900 €.
Ein aktualisierter Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss unter Einbeziehung dieser Mehrkosten soll in einer der nächsten Bauausschusssitzungen eingeholt werden.
Bereits für das Jahr 2018 sind überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 920.000 € bereitgestellt worden. Damit belaufen sich die derzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 3.921.900 € und die Deckungslücke auf 215.000 €.
Der 1. Bauabschnitt für die Interimsmaßnahmen muss zum Schuljahresbeginn 2019/2020 verwirklicht sein, um den entsprechenden Raumbedarf decken zu können. Dieser Termin kann nur eingehalten werden, wenn die aus dem höheren Ausschreibungsergebnis noch notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 215.000 € sowie die Rate aus dem Jahr 2020 in Höhe von 1.001.900 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Nur dann können die restlichen zwingend erforderlichen Aufträge entsprechend ausgeschrieben und vergeben werden. Die für 2020 eingeplante Finanzrate in Höhe von 1.001.900 € kann dafür entfallen.
Zur Deckung werden die Jahresraten 2019 für die unten aufgeführten Projekte um insgesamt 1.216.900 € abgesenkt und durch entsprechende Priorisierungen haushaltsneutral in den Folgejahren nachveranschlagt.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwand | 4E.210235.00.505 / 421110 | GS Ilmenaustr./Einr. GTB-n. werterh. / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 147.500 € |
Minderaufwand | 4E.210240.00.505 / 421110 | GS Bültenweg / Erw./Einr.GTB/San.-n.wer/ Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 52.900 € |
Minderauszahlungen | 4E.210130.00.500.213 / 787110 | GS/HS Rüningen/Sanierung – Bau / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 500.000 € |
Minderauszahlungen | 4E.210140.00.500.213 / 787110 | GY MK / Sanierung - Bau / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 500.000 € |
Minderauszahlungen | 4E.210235.00.500.213 / 787110 | GS Ilmenaustr./Einr. GTB-werterh.-Bau / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 16.500 € |
3. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210251 Interimsmaßn. Schulen/baul. L. 2.BA
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 420.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2019 (Aufwendungen): 0,00 €
Haushaltsansatz 2019 (Auszahlungen): 0,00 €
außerplanmäßig beantrage Aufwendungen: 420.000,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 0,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 420.000,00 €
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 sind für den 2. Bauabschnitt der Beschaffung und Aufstellung mobiler Raumeinheiten als Interimsmaßnahme für umzubauende und zu erweiternde Schulen (u. a. für die Einrichtung des Ganztagesbetriebs) lediglich Planungsmittel in Höhe von 420.000 € veranschlagt, die im Finanzplanungsjahr 2020 eingeplant sind.
Diese Haushaltsmittel werden jedoch bereits 2019 benötigt und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Es muss bereits jetzt mit der Planung begonnen werden, um zum Haushalt 2020 die benötigten Haushaltsmittel für die Bauausführung haushaltsneutral anmelden zu können. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, damit für den Unterricht weiterer umzubauender Schulen ausreichender temporärer Ersatzraum geschaffen werden kann, um den entsprechenden Raumbedarf decken zu können.
Nach Vorliegen der Planung und Kostenberechnung wird zu diesem Vorhaben ein Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss durch den Bauausschuss herbeigeführt.
Zur Deckung werden die Jahresraten 2019 für die unten aufgeführten Projekte um insgesamt 420.000 € abgesenkt und durch entsprechende Priorisierungen haushaltsneutral in den Folgejahren nachveranschlagt.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwand | 4E.210130.00.505 / 421110 | GS/HS Rüningen/Sanierung -nicht wert / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 92.900 € |
Minderaufwand | 4E.210240.00.505 / 421110 | GS Bültenweg/Erw./Einr. GTB/San.-n.wer / Grundstücke und bauliche Anlagen – Instandhaltungen | 127.100 € |
Minderaufwand | 4E.210252.01.505 / 421110 | Kita Stöckheim Süd / Neubau / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 200.000 € |
4. Teilhaushalt Fachbereich Grün
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4S.670022 - FB 67 Klimaschutz urb. Grün/Förderproj.
Sachkonto 422900 Erwerb Vermögensgegenstände Festwert
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 640.900,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2019: 389.100,00 €
überplanmäßig beantragt: 640.900,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.030.000,00 €
Im Rahmen des Förderprojektes „Braunschweig – integrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung durch Pflanzen“ sind verschiedene Maßnahmen in der Projektlaufzeit vom 01.05.2018 bis 30.04.2021 durchzuführen. Das Projekt wird zur Umsetzung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu 80 % vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden der Stadt Braunschweig Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 1,86 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich für die Umsetzung des Projektes auf 467.000 €.
Der im Zuwendungsbescheid vom 07.12.2017 enthaltene Gesamtfinanzierungplan sieht folgende kassenmäßige Bereitstellung der Zuwendung vor:
2018 570.010,00 €
2019 538.594,00 €
2020 519.078,00 €
2021 239.666,00 €
Laut den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften“ ist das fristgemäße Abrufen der zur Auszahlung bereitgestellten Fördermittel verpflichtend. Werden Fördermittel nicht abgerufen, behält sich der Fördermittelgeber eine Kürzung der Zuwendung vor. Im schlechtesten Fall muss damit gerechnet werden, dass die Zuwendung in vollem Umfang widerrufen und die bereits ausgezahlten Bundesmittel zurückgefordert werden.
Mit der Maßnahme „Horizontale und vertikale Begrünung städtischer Gebäude“ konnte bisher nicht begonnen werden, da eine im Stellenplan 2018 neu geschaffene Stelle bisher nicht besetzt werden konnte. Hieraus resultieren zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung der gemäß Förderantrag und der dazugehörigen sogenannten Meilensteinplanung ursprünglich anvisierten Gebäudebegrünungsmaßnahmen in den Jahren 2018 und 2019. In diesem Zeitraum war für die Gebäudebegrünung insgesamt rund 546.000 € (incl. Planungskosten) als Ausgabe geplant, wie sich aus der nachstehenden Tabelle ergibt:
2018 2019 2020
Dachbegrünung 169.600 € 169.600 € 177.500 €
Fassadenbegrünung 92.100 € 114.600 € 114.600 €
Summe 261.700 € 284.200 € 292.100 €
Da es aufgrund der vorstehend erwähnten Verzögerungen im Teilmodul „Gebäudebegrünung“, bei dem die Finanzierung nur aus dem Finanzhaushalt erfolgt, nach derzeitigem Stand im Haushaltsjahr 2019 ebenso wie im Haushaltsjahr 2018 keinen nennenswerten Mittelabfluss geben wird, aber dennoch ein fristgerechter Mittelabruf im Jahr 2019 vom Fachbereich Stadtgrün und Sport zu gewährleisten ist, kann in enger Abstimmung mit dem Fördermittelgeber sowie dem Projektträger durch das Vorziehen der eigentlich erst für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 geplanten Baumpflanzungen, die im Ergebnishaushalt veranschlagt sind, der notwendige Haushaltsmittelabfluss gewährleistet werden, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden.
Um das Projekt nicht zu gefährden und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden von der Stadt abzuwenden, der die Rückzahlung der bereits erfolgten Auszahlung von Fördermitteln in Höhe von 482.000 € mit sich bringen würde, ist das Vorziehen der in den Jahren 2020 und 2021 geplanten Baumpflanzungen in Verbindung mit der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in der beantragten Höhe im Ergebnishaushalt unabweisbar.
Die Haushaltsmitteleinplanungen für die Jahre 2020 und 2021 werden entsprechend entbehrlich. Somit kommt es im genannten Finanzplanungszeitraum durch die Bereitstellung der überplanmäßigen Haushaltsmittel nicht zu einer Haushaltsausweitung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwand | 5S.670036 / 422900 | FB 67: GVG- Ankäufe von Bäumen / Festwertaufwand
| 640.900 € |
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
Anlage/n: keine