Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10561  

Betreff: Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2019/2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:51.0
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.05.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A_Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich
Anlage B_Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuungpdf

Sachverhalt:


Im Rahmen der Planungskonferenz am 7. März 2019 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2019/2020 abgestimmt.

 

Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2019 ist in den Anlagen

 

A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten

B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung

 

zusammengefasst.

 

Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Umsetzungsvorschlag

 

Grundsätzlich werden Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich in der Planungskonferenz kostenneutral umgesetzt. Dies bedeutet, dass Ausweitungen von Betreuungszeiten nur möglich sind, wenn auf der anderen Seite Einsparungen, d.h. Gruppenreduzierungen oder Schließungen stehen. Einsparungen werden grundsätzlich auch durch die Umwandlungen von Hortangeboten in Angebote der Schulkindbetreuung erzielt.

 

Im Kindertagesstättenbereich wurden keine Anträge auf Gruppenreduzierungen oder Umwandlung von Hortgruppen in Angebote der Schulkindbetreuung gestellt. Einsparungen ergeben sich jedoch durch die Änderung von Angebotsstrukturen. Darüber hinaus stehen die Restmittel der PK 2018 als Finanzierungsgrundlage für die kostenneutrale Realisierung der Anpassungsbedarfe zur Verfügung.

 

Für die Schulkindbetreuung in und an Schulen stehen im Haushalt 2019 finanzielle Mittel für die Einrichtung von 200 zusätzlichen Plätzen zur Verfügung.

 

Bei den Berechnungen werden die Nettobeträge, bezogen auf ein gesamtes Kindergarten- bzw. Schuljahr (12 Monate) zu Grunde gelegt. Für das Haushaltsjahr 2019 fallen somit 5/12 der ermittelten Kosten an.

 

A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten

 

Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel werden die in der Anlage Teil A) grau markierten Maßnahmen zur Einbeziehung in die städtische Förderung vorgeschlagen.

 

      Einsparungen durch Änderung der Angebotsstruktur

 

Die Umwandlung einer Hort- in eine kleine Kindergartengruppe in Querum sowie die Umwandlung einer Kindergarten- in eine Krippengruppe in Lamme führen zu Einsparungen. Die Maßnahmen werden mit Priorität versehen. Die Umsetzung in Lamme steht unter dem Vorbehalt, dass Mittel für die erforderlichen Investitionen (Umbau, Einrichtung) zur Verfügung stehen. Die Beantragung von RAT-Fördermitteln ist vorgesehen.

 

      Anträge zu Angebotsausweitungen

 

Im Bereich der Angebotsausweitungen können unter Berücksichtigung des Finanzrahmens vier Anträge umgesetzt werden. Die Ausweitung des Angebotes im Familienzentrum und Kindertagesstätte St. Marien Lamme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Umwandlung einer Ganztags-Kindergartengruppe in eine Krippengruppe und wird daher vorrangig priorisiert.

 

Darüber hinaus können drei Anträge zur Ausweitung von Betreuungszeiten berücksichtigt werden. Aufgrund der immer weiter sinkenden Nachfrage nach Vormittagsplätzen (vier und fünf Stunden Betreuungszeit) werden zunächst die Anträge der Kitas Grünewaldstraße und Siegmundstraße mit Priorität versehen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel ist weiterhin der Antrag des Kindergartens Liliput Bienrode umsetzbar.

 

      Anträge zur Änderung der Angebotsstruktur

 

Zwei Anträge zur Änderung der Angebotsstruktur von Hort- zu Kindergartenbetreuung können nahezu kostenneutral umgesetzt werden. Soweit nicht alle Hortkinder in Angebote der Schulkindbetreuung wechseln können, ist geplant die Gruppen für einen Übergangszeitraum altersübergreifend zu betreiben, so dass das Hortangebot nach und nach ausläuft.

 

Zu den Anträgen, die die Umwandlung von Hortgruppen betreffen, ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass das Angebot der Betreuung von Schulkindern in den beantragenden Kindertagesstätten nicht mehr nachgefragt wird und keine Neuanmeldungen vorliegen.

 

      Anträge zu Integrationsangeboten

 

Der Bedarf für zusätzliche Integrationsplätze ist auch in Braunschweig steigend und damit gegeben. Die hierfür zukünftig vorzusehenden Plätze müssen im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung Berücksichtigung finden, zumal die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Planungskonferenz nicht ausreichend wären, um die kostenintensive Umwandlung der vorliegenden Anträge zu realisieren.

 

B) Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich

 

Die Anträge gemäß Anlage Teil B) werden zur Umsetzung empfohlen. Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2019/2020 erfolgen.

 

Hierbei werden auch Bedarfe an bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen gedeckt, die derzeit nicht über eine Betreuungsversorgung von 60 % verfügen.

 

Für zwei Grundschulen wurden zusätzliche Betreuungsplätze in so geringem Umfang angemeldet, dass eine Einrichtung bzw. Erweiterung einer bestehenden Gruppe nicht möglich ist. Diese Bedarfe sind in der Anlage daher nicht aufgeführt.

 

Eine Realisierung der gemeldeten Betreuungsbedarfe für die Grundschule Melverode oder die Außenstelle der Grundschule Stöckheim ist aufgrund der dort bereits erreichten Versorgungsquoten von 67 % bzw. 69 % nicht vorgesehen. Auch am Hauptstandort der Grundschule Stöckheim würde mit Umsetzung der beantragten Maßnahme eine Versorgungsquote von 60 % deutlich überschritten (63 %).     

 

Der im Vorjahr geänderte Umgang mit Betriebsgenehmigungsverfahren des Landesjugendamtes in Bezug auf die Doppelnutzung von Räumlichkeiten in Schulen kann auch zum kommenden Schuljahr die Einrichtung verschiedener Betreuungsangebote in Grundschulen ermöglichen. Die hierfür notwendigen Verständigungen mit den betreffenden Schulleitungen gestalten sich mitunter schwierig, so dass bei einigen zur Umsetzung vorgesehenen Betreuungsangeboten derzeit die Raumfrage noch ungeklärt ist. 

 

Den erheblichen Ausbautätigkeiten gegenüber stehen kontinuierlich steigende Bedarfe im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie an den Kooperativen Ganztagsgrundschulen. Die Schulleitungen von vier Ganztagsgrundschulen haben, unabhängig von der dort jeweils bereits erreichten Versorgungsquote von mindestens 60 %, zum kommenden Schuljahr Bedarfe für insgesamt 89 zusätzliche Betreuungsplätze rückgemeldet. Diese können nicht umgesetzt werden und sind in der Anlage B nicht aufgeführt.

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Die mit Priorität versehenen Angebotsanpassungen in städtischen Einrichtungen wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

Kita Grünewaldstraße

+ 0,4 Stellen

Kita Querum

- 0,43 Stellen

Kita Recknitzstraße

+ 0,79 Stellen

Kita Schwedenheim

+ 0,84 Stellen

Kita Siegmundstraße

+ 0,55 Stellen

 

 

SchuKi des KJZ Querum

+ 1,1 Stellen

SchuKi des KJZ Roxy

+ 1,14 Stellen

Schuki des KJZ Turm

+ 0,78 Stellen

Schuki der Spielstube Hebbelstraße

+ 0,45 Stellen

 

 

 

Zur Sicherstellung der erforderlichen Vertretungskräfte gemäß den Vorgaben des Landes erfolgt nach Vorliegen der Fehlzeitenauswertung für das Jahr 2018 eine Neuberechnung der Ausfallreserve. Die daraus ggf. notwendige Stundenanpassung zum Kindergartenjahr 2019/2020 wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es stehen Haushaltsmittel für die zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfügung.

 

Zuständigkeit

 

Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2019/2020 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.


 

 


Beschluss:


 

1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2019/2020 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie eventuell noch darüber hinaus erforderliche Gruppenveränderungen kostenneutral umzusetzen.

 

3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten- bzw. Schuljahr 2019/2020 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2019 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet.

 

4. Angebotsanpasungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.

 

 

 


Anlage/n:


Anlage A Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten

Anlage B Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A_Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich (17 KB)    
Anlage 2 2 Anlage B_Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuungpdf (15 KB)    

Erläuterungen und Hinweise