Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10646
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Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 und 4 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 und 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.
Im Sinne der Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über den Rückbau der Pflasterfläche auf der Rabenrodestraße sowie der Herstellung einer zusätzlichen Fahrbahneinengung um einen Beschluss über eine Verkehrsfläche, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass:
Die schadhafte Pflasterfläche auf der Rabenrodestraße am östlichen Ortseingang von Waggum möchte die Verwaltung zurückbauen und durch eine Asphaltoberfläche ersetzen. Die Entschleunigung des fließenden Verkehrs soll aber durch eine neu herzustellende Fahrbahneinengung weiterhin gewährleistet werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Querungshilfe Am Oberstiege soll die Fahrbahneinengung nicht als zusätzliche Querungsmöglichkeit ausgebildet werden, sodass nicht in die Grünflächen eingegriffen werden muss.
Beschluss:
„Einem Rückbau der Pflasterfläche auf der Rabenrodestraße am östlichen Ortseingang von Waggum sowie der Herstellung einer zusätzlichen Fahrbahneinengung wird zugestimmt.“
Anlage/n:
Planskizzen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Rabenrodestraße Rückbau Pflasterfläche (2020 KB) |