Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10647  

Betreff: Natürliche Vielfalt stärken - Schottergärten vermeiden
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
07.05.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses geändert beschlossen   
Grünflächenausschuss Vorberatung
08.05.2019 
Sitzung des Grünflächenausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:
Bekanntermaßen wachsen in sogenannten Schottergärten nur wenige oder gar keine Pflanzen. Diese braucht es aber, um Insekten, Bienen und vielen weiteren Arten unserer heimischen Fauna Lebensraum und Nahrung zu bieten. In der letzten Zeit nimmt scheinbar die Zahl an Schottergärten stetig zu. Dies geschieht sowohl in den innerstädtischen Quartieren als auch in den Neubaugebieten sowie den teilweise noch dörflich geprägten Braunschweiger Ortsteilen. Die mediale Berichterstattung widmet sich seit geraumer Zeit verstärkt den negativen ökologischen Folgen von Schottergärten für die Artenvielfalt und es gibt eigene Internetseiten zu dieser Problematik (vgl. "Gärten des Grauens").

Auch die Umwelt- und Naturschutzverbände, in Braunschweig sind exemplarisch vor allem die Kreisgruppen von BUND und NABU zu nennen, weisen zurecht darauf hin, dass hier eine ökologisch ungute Entwicklung zu beobachten ist. Es macht an dieser Stelle deshalb großen Sinn, auf die Umweltverbände zu hören. So positioniert sich beispielsweise der NABU mit den Worten: "Steingärten werden in Deutschland immer beliebter. Darunter leidet die Artenvielfalt in den Städten und Gemeinden." Diesen Sätzen schließen sich die Mitglieder der CDU-Fraktion an und möchten mit dem vorliegenden Antrag bewirken, dass sich Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig gemeinsam dieser Entwicklung entgegenstellen.

Eine größere Versiegelung von Flächen in den Städten führt allgemein anerkannt auch zu höheren Temperaturen. Dass diese Thematik nicht neu ist, zeigt ein Blick ins im letzten November beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept. Hier heißt es, "dass zehn Prozent mehr Grünflächen die Sommertemperatur in den Städten um bis zu drei Grad senken kann" (Kapitel B, S. 136). Daraus kann abgeleitet werden, dass die vorhandenen Grünflächen nicht nur erhalten sondern zusätzliche geschaffen werden sollten bzw. der weiteren Versiegelung und Schaffung eher lebensfeindlicher Strukturen wie der Anlage von Schottergärten entgegengewirkt werden muss. Dies trifft vor allem auf eine Kommune wie Braunschweig zu, die schon vor Jahren dem Bündnis für biologische Vielfalt beigetreten ist und zur Zeit zwei große Förderprogramme zum Klimaschutz und zur Steigerung der Biodiversität auf städtischen Flächen durchführt.

In ebendieses ökologische Förderprogramm für die Dach-, Fassaden-, Innenhof- und Vorgartenbegrünung sollte deshalb ein weiteres Förderprogrammmodul aufgenommen werden, wonach der Rückbau von Schottergärten auf privaten Grundstücken unterstützt wird. Es sollte überdies mit einer Aufklärungskampagne darauf hingewiesen werden, welche ökologischen Vorteile die Entsiegelung von Flächen hat.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es beim Thema Schottergärten sinnvoll, erst einmal nicht auf Restriktionen zu setzen. Vielmehr sollte man vom 'gesunden Menschenverstand' ausgehen und über eine möglichst naturnahe und stadtökologisch verträgliche Gestaltung von Vorgärten informieren. So macht es zumindest die Landespolitik, quer durch alle Fraktionen. In diesem Zusammenhang dürfte vielfach unbekannt sein, dass die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bereits klare Regelungen zu dieser Thematik beinhaltet. So heißt es in § 9, dass "nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken [...] Grünflächen sein" müssen.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern (aktuelles Beispiel ist Bremen) gibt es also eigentlich kein Regelungsdefizit, sondern vermutlich ein Defizit in der Einhaltung dieser klaren Bestimmung. Es sollte daher überlegt werden, wie zum einen auf die positiven Auswirkungen auf die Artenvielfalt bei Verzicht auf Schottergärten und zum anderen auf die bestehenden Regelungen hingewiesen werden kann, was in den ersten beiden Beschlusspunkten unseres Antrages zum Ausdruck kommt.

Bei der Neuanlage von Baugebieten sollte allerdings von den Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch bietet, Gebrauch gemacht werden und durch textliche und möglicherweise auch zeichnerische Festsetzungen die Anlage von Schottergärten verhindert werden. Falls sich herausstellen sollte, dass diese Festsetzungen nicht zielführend sind, sollte die Verwaltung prüfen, ob eine örtliche Bauvorschrift ein angemessenes Mittel wäre. Da für diese Prüfung vor allem die Praktiker benötigt werden, soll sie unter Mithilfe der im Wohnungsbau in Braunschweig engagierten Unternehmen geschehen.

Dass die Stadt bei eigenen Bauvorhaben immer mit gutem Beispiel vorangehen sollte, bedarf aus unserer Sicht keiner weiteren Begründung.

 

 


1) Die Verwaltung wird gebeten, in das derzeit in Erarbeitung befindliche ökologische Förderprogramm ein weiteres Modul "Entsiegelung von befestigten Flächen auf Privatgrundstücken inklusive Förderung der Umwandlung von sogenannten Schottergärten in begrünte Flächen" aufzunehmen.

2) Die Verwaltung legt bei der späteren Umsetzung des ökologischen Förderprogrammes einen besonderen Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit auf eine Aufklärungskampagne hinsichtlich der ökologischen Vorteile naturnah gestalteter Vorgärten, um der weiteren Anlage von Schottergärten entgegenzuwirken.

3) Die Verwaltung wird ferner gebeten bei der Planung zukünftiger Baugebiete durch entsprechende textliche und gegebenenfalls zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen, dass keine weiteren Schottergärten entstehen.

4) Sollten diese textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zielführend sein, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob bei neuen Baugebieten der Erlass von örtlichen Bauvorschriften auf der Basis der entsprechenden Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung zur Eindämmung von Schottergärten führen könnte. Dies sollte in Absprache mit im Wohnungsbau in Braunschweig engagierten Unternehmen geschehen.

5) Bei städtischen Bauvorhaben wie beispielsweise dem Bau von Schul- oder Verwaltungsgebäuden geht die Stadt mit gutem Beispiel voran und verzichtet bei der Gestaltung der Außenanlagen auf die Anlage von Schotter- und Kiesbeeten.

 


Anlagen:
keine

 

Stammbaum:
19-10647   Natürliche Vielfalt stärken - Schottergärten vermeiden   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-10647-01   Natürliche Vielfalt stärken - Schottergärten vermeiden   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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