Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10643-01
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Sachverhalt:
Zum Antrag der CDU-Fraktion 19-10643 „Aktualisierung der Wohnungsmarktprognose für Braunschweig“ wird wie folgt Stellung genommen:
Auf den Grundlagen „Vertiefungsanalyse preisgünstiger Wohnraum Braunschweig“ des
GEWOS (Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung 2013), dem „Wohnraumversorgungskonzept“ (2015) sowie den „Handlungsempfehlungen des Bündnis für Wohnen in der Stadt Braunschweig“ (2015), wurde das kommunale Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum vom Rat beschlossen.
Der Wohnungsneubau als ein wichtiger Baustein der Wohnraumvorsorge wird seitens der Stadt aktiv betrieben. Im Jahr 2013 wurde das ambitionierte Ziel formuliert, Planungsrecht für 5.000 Wohneinheiten bis 2020 zu schaffen. Die Laufzeit dieses Programms endet also Ende 2019. Schon jetzt ist erkennbar, dass in dem genannten Zeitraum Planungsrecht bzw. Baumöglichkeiten gem. § 34 BauGB in einem Umfang von mindestens 7.000 Wohneinheiten geschaffen sein werden.
Der Rat hat im November 2018 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept beschlossen und in dem Zusammenhang auch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP). Eine wichtige Voraussetzung für die Aufstellung des FNP ist eine Antwort auf die Frage, wieviele neue Wohnbauflächen bis zum Jahr 2030 geschaffen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung bereits eine neue Wohnungsbedarfsprognose beauftragt. Die Ergebnisse werden in der zweiten Jahreshälfte den Ratsgremien vorgelegt. Daran anschließend beabsichtigt die Verwaltung, auf Basis des Gutachterergebnisses das Wohnraumversorgungskonzept für Braunschweig fortzuschreiben.
Anlage/n:
Keine
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