Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10742  

Betreff: Bewerbung als "Modellprojekt Smart City: Stadtentwicklung und Digitalisierung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Die Themen Smart City und Digitalisierung nehmen in der Stadt Braunschweig einen immer größeren Stellenwert ein. Der Begriff der Smart City beschreibt dabei nach dem Verständnis der Stadt Braunschweig Städte, die sich einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung verschrieben haben und der digitalen Transformation proaktiv begegnen. Hierbei spielen Themengebiete wie E-Government, Infrastrukturausbau, Soziales, digitale Bildung, Kommunikation und Bürgerdialog, Umwelt, Industrie bzw. Wirtschaft 4.0 und viele mehr eine bedeutende Rolle. Ein allem übergeordnetes Ziel ist die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stärkung des Standortes Braunschweig.

 

Vor diesem Hintergrund wurde nicht zuletzt auch im ISEK ein Rahmenprojekt dem Feld Smart City gewidmet (R16, s. ISEK Braunschweig). Als wichtiger Baustein ist darin die Erstellung eines Smart-City-Rahmenkonzepts vorgesehen, welches den strategischen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre abstecken soll. Mit der Erstellung des Rahmenkonzepts wurde im Dezember 2018 die Partnerschaft Deutschland GmbH (PD) beauftragt (s. Beschlussvorlage 18-09311), die über eine ausgewiesene Expertise in der Begleitung von Kommunen auf dem Weg zur Smart City verfügt.     

 

Ende März erreichten die Verwaltung erste Informationen, u. a. über den Niedersächsischen Städtetag, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels in einem Programm zur Förderung deutscher Smart Cities insgesamt 750 Millionen Euro in vier Staffeln zur Verfügung stellen wird. Für die erste Staffel mit rund zehn Modellprojekten stehen im Bundeshaushalt 2019 ca. 150 Mio. € zur Verfügung. Gefördert wird die Entwicklung kommunaler und fachübergreifender Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung und dann auch dessen Umsetzung. Kommunen erhalten für die förderfähigen Kosten Zuschüsse in Höhe von 65 % oder bis zu 90 % im Falle kommunaler Haushaltsnotlage.

 

r die Bewerbung ist vom Bundesministerium sowohl ein sehr enges Zeitfenster vorgegeben als auch ein konkret vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren. Die Bewerbung als Modellprojekt durch die Verwaltung muss spätestens bis zum 17. Mai 2019 erfolgen. Der Ratsbeschluss - dessen wesentliche Inhalte ebenfalls vorgegeben sind - ist bis zum 24. Juni 2019 vorzulegen. Vor diesem Hintergrund war eine Beteiligung von Fachausschüssen nicht möglich.


Mit Blick auf die sich eröffnenden Chancen durch eine geförderte Umsetzung von Smart City Themen, die großenteils bereits im ISEK verankert sind, hat sich die Stadt Braunschweig auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel beworben. Im Rahmen der Strategieerarbeitung und der nachgelagerten Strategieumsetzung muss die Stadt Braunschweig einen Eigenanteil zur Kofinanzierung einbringen (voraussichtlich 35 % der förderfähigen Kosten).

Informationen zum Förderprogramm: Finanzen

Die Förderung erfolgt über insgesamt sieben Jahre und teilt sich dabei in zwei Phasen:

 

-          Phase A - Konzept- bzw. Strategieentwicklung:
Die Förderung ist auf 2 Jahre ausgerichtet. Die förderfähigen Kosten pro Kommune betragen maximal 2,5 Mio. Euro – was einem in diesem Zeitraum zu erbringenden Eigenanteil von 0,9 Mio. Euro entspräche. Nach aktuellem Kenntnisstand wäre auch eine Bewerbung mit einem geringeren finanziellen Umfang möglich.

 

-          Phase B - Strategieumsetzung:
Nach Abschluss der Phase A stehen direkt weitere Fördermittel für die Umsetzung der erarbeiteten Strategie zur Verfügung. Auf 5 Jahre können hierfür bis zu 15 Mio. Euro als förderfähige Kosten eingebracht werden. Der städtische Eigenanteil hier ist entsprechend mit rund 5,25 Mio. Euro anzusetzen.


Insgesamt umfasst das gesamte Förderprojekt – gerechnet für den Gesamtprojektzeitraum von sieben Jahren (Phase A + B) – ein Volumen von 17,5 Millionen Euro. Phase A und Phase B sind dabei zusammen zu beantragen. Eine Beantragung von Fördermitteln in geringerem Umfang ist möglich – eine Untergrenze gibt es nicht.

 

Im Rahmen der Strategieentwicklung sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, um Braunschweig zur Smart City weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll schließlich durch die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zu 65%, bei einem Eigenanteil von 35%, finanziert werden. Der Eigenanteil der Stadt Braunschweig wird sich passgenau auf die gemeinschaftlich erarbeiteten Ziele und Maßnahmen beschränken, die mit der Antragserstellung zunächst grob geschätzt, mit der Strategieentwicklung konkret erarbeitet und schließlich jährlich in den jeweiligen Haushalten verabschiedet werden. Da der Bund jedoch bereits eine Kostenschätzung für die Umsetzungsphase ab 2021 bis 2026 fordert, zum Zeitpunkt der Erstellung hierzu jedoch noch keine genaue Aussage getroffen werden kann, bezieht sich der Vorschlag für den Ratsbeschluss auf den maximal aufzubringenden Eigenanteil von rund sechs Millionen Euro und damit auf die notwendige Grundsatzentscheidung zur Beteiligung am Bewerbungsverfahren.

 

Informationen zum Förderprogramm: Vorgaben des Bundes

Im Fokus des BMI stehen Kommunen, die in ihrem Handeln auf sektorenübergreifende, integrierte Strategien der Stadtentwicklung ausgerichtet sind und bei deren Umsetzung dabei im Wesentlichen die Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales adressieren. Daher stützt sich die Ausschreibung auf die Verbindung der zu fördernden Smart City Strategien mit Instrumenten der integrierten Stadtentwicklung sowie der Smart City Charta des Bundes – diese Verbindung ist im Rahmen der Antragstellung als notwendige Voraussetzung nachzuweisen.

Damit verbunden ist auch ein klarer Fokus auf einen breiten Partizipationsprozess bei der Erarbeitung der Smart City Strategie sowie deren Umsetzung. Dieser Prozess ist ebenfalls im Förderantrag darzustellen.

 

Als weitere wesentliche Voraussetzung für eine Bewerbung fordert der Fördermittelgeber die Vorlage eines Ratsbeschlusses über die Verbindlichkeit der Strategieentwicklung und Strategieumsetzung sowie die damit verbundene Beschlussfassung zur Bereitstellung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel.

 

Weiterhin werden die Kommunen zur Mitwirkung am Erfahrungs- und Wissensaustausch über die Dialogplattform Smart City des Bundes verpflichtet.

 
Im Falle einer Entwicklung von Softwarelösungen im Rahmen der Strategieumsetzung ist zudem vorgeschrieben, diese als Open-Source-Lösung zu entwickeln.

 

Chancen für die Stadt Braunschweig

Der Stadt Braunschweig ist es vor Kurzem gelungen, in den Smart City Atlas des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) aufgenommen zu werden. Das Förderprogramm bietet neben dem Zugriff auf Fördermittel durch die Stadt und ihre Partner und der Teilhabe am bundesweiten Erfahrungsaustausch mit anderen Pilotstädten die Chance, die Sichtbarkeit Braunschweigs im nationalen Smart City Kontext zu erhöhen bzw. generell eine Vorreiterrolle einzunehmen.

 

Mit dem beschlossenen ISEK wurden in einem mehrjährigen, partizipativ ausgerichteten Prozess die Ziele der Stadtentwicklung bis 2030 abgesteckt und Maßnahmen zu deren Erreichung abgestimmt. Mit dem Auftrag an die PD, ein Smart City Rahmenkonzept für Braunschweig zu erstellen, werden nun die Themenfelder des ISEK mit Bezug zur Digitalisierung weiter ausgestaltet. Zudem wurden hiermit bereits erste notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung auf Fördermittel geschaffen, denn u. a. orientiert sich die PD bei der Erstellung eng an der Smart City Charta des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
 

Die Bewerbung der Stadt Braunschweig stellt damit eine logische Konsequenz für die strategische Zielrichtung der Stadt Braunschweig dar und eröffnet dabei die Chance, im Falle einer Förderung die Smart City-Strategieentwicklung über das Rahmenkonzept hinausgehend fortzusetzen und dabei eine Vielzahl der im ISEK verankerten Projekte mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung ggf. früher bzw. schneller und insbesondere gefördert umzusetzen.

 

Die Förderung würde dabei den Entwicklungsprozess zur Smart City beschleunigen und die Chance eröffnen, schlagkräftige Umsetzungsstrukturen aufzubauen und gegebenenfalls die Verwaltungsmodernisierung gefördert zu realisieren.

 

 

 


Beschluss:
 

  1. Der Rat der Stadt Braunschweig unterstützt nachdrücklich und vollumfänglich die Bewerbung als Modellprojekt Smart Cities“ beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
     
  2. Als ideale Voraussetzung der Bewerbung wird das in einem umfangreichen partizipativen Prozess entwickelte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) angesehen.
     
  3. Gemäß dem ISEK wird der Terminus Smart City hierbei als Oberbegriff für ganzheitliche und integrierte Entwicklungskonzepte verstanden, die darauf abzielen, die Stadt effizienter, technologisch fortschrittlicher, grüner und sozial inklusiver zu gestalten. Diese Konzepte sollen technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen beinhalten und für alle Anspruchsgruppen und Akteure bedarfsorientierte Lösungen für zentrale Fragestellungen der Stadtentwicklung bieten.
     
  4. Die Bewerbung erfolgt in der Kenntnis, dass durch die Stadt Braunschweig finanzielle Eigenmittel i. H. v. 35 % für die Entwicklung und für die Umsetzung der Smart City Strategie aufgebracht werden müssen. Diese Mittel werden in den städtischen Haushalt eingebracht.

 

  1. Der Standort Braunschweig verbindet Tradition mit Hochtechnologie. Die Technische Universität sowie zahlreiche international renommierte Forschungseinrichtungen sorgen dafür, dass Braunschweig zu den forschungsintensivsten Regionen Europas gehört. Eine enge Zusammenarbeit mit den Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen wird daher auch bei diesem Vorhaben angestrebt. Es erfolgt darüber hinaus eine Einbindung verschiedener Wirtschaftsakteure sowie die Beteiligung weiterer Institutionen wie Verbände, Vereine, Bildungsträger und der Stadtbevölkerung, um den geforderten partizipativen Prozess abzubilden.
     
  2. Hierbei steht neben dem Ziel, auch regionale Kooperationen einzugehen und regionale Lösungen zu erarbeiten, grundsätzlich die Gesamtstadt im Fokus der Bemühungen. Wobei jedoch projekt- bzw. themenbezogen auch kleinräumigere Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
     
  3. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung verpflichtet sich die Stadt Braunschweig zudem, am Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen teilzunehmen, um am modellhaften Lernen zu partizipieren

 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise