Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10746  

Betreff: Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan LE 2 Stadtgebiet zwischen Merziger Straße, Saarbrückener Straße, Bortfelder Stieg, Hannoversche Straße und St.-Ingbert-Straße Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss - Änderungsantrag zur Drucksache 19-10470
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
  Bezüglich:
19-10470
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
07.05.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die alte Siedlungsstruktur des Stadtteils Lehndorf-Siedlung zeichnet sich durch zumeist kleinere Einfamilienhäuser mit relativ großen Gartengrundstücken aus, die im Kern in den 1930er Jahren entstanden sind. Schon auf der Grundlage des aktuellen Bebauungsplans ist erkennbar, dass jede neue Eigentümergeneration Umbau bzw. Erweiterungsmaßnahmen an vielen Häusern durchgeführt hat, wodurch der ursprüngliche Charakter immer mehr in den Hintergrund trat. Jede Erweiterung ging außerdem zwangsläufig einher mit einem Verlust an Garten- und somit Grünfläche. Außerdem bietet sich in einigen Straßenzügen mittlerweile ein sehr heterogenes Bild, so dass es fraglich ist, ob der Hinweis auf §34 BauGB (s.u.) ausreicht, um unerwünschte Baumaßnahmen, die den Charakter der alten Siedlung weiter negativ beeinflussen, wirksam verhindern zu können.

Dabei wird durchaus anerkannt, dass die Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran haben, die Häuser nach ihren Wünschen umzugestalten und ggf. auch weitere Erweiterungen vorzunehmen. Dies soll auch weiterhin möglich sein, sollte aber geregelt und mit Augenmaß und insbesondere mit Rücksicht auf die alte Siedlungsstruktur erfolgen.

Aus unserer Sicht steht Lehndorf-Siedlung dabei exemplarisch für viele Braunschweiger Stadtteile, in denen es mittlerweile ähnliche Probleme gibt. In einem weiteren Schritt sollte deshalb versucht werden, eine stadtweite Lösung für den Konflikt zwischen dem Erhalt der alten Ortskerne und dem Bedürfnis nach modernem Wohnraum zu finden.

 

§34 BauGB Abs. 1

"Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt."

 


Die Drucksache 19-10470 wird um folgenden Punkt ergänzt:

"4. Um die wesentlichen Charakteristika der bisherigen Siedlungsstruktur zu erhalten, wird die Verwaltung beauftragt, für den Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung einen neuen Bebauungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift zu erstellen. Dabei soll insbesondere eine Abwägung zwischen dem Erhalt der historischen Siedlungsstruktur gerade auch im Hinblick auf die Gärten und Grünflächen und den berechtigten Interessen der Eigentümer*innen nach einem zeitgemäßen Umbau bzw. einer Erweiterung der Häuser im Mittelpunkt stehen."

 


Anlagen:  keine
 

 

Stammbaum:
19-10470   Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan LE 2 Stadtgebiet zwischen Merziger Straße, Saarbrückener Straße, Bortfelder Stieg, Hannoversche Straße und St.-Ingbert-Straße Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage
19-10746   Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan LE 2 Stadtgebiet zwischen Merziger Straße, Saarbrückener Straße, Bortfelder Stieg, Hannoversche Straße und St.-Ingbert-Straße Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss - Änderungsantrag zur Drucksache 19-10470   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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