Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10649-01
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Sachverhalt:
Zum Antrag der BIBS Fraktion vom 24.04.2019 (DS 19-10649) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Braunschweig mit der Drucksache 18-09382 „Konzept zur Beseitigung der Sturmschäden "Xavier“ und der Drucksache 17-05993 „Konzept zum Ausgleich des Substanzverlustes von 1105 Bäumen“ zwei kostenbewehrte Wiederbegrünungskonzepte vorgelegt, die der Rat beschlossen hat und die sich aktuell in der Umsetzung befinden. Die Verwaltung sieht in diesem Zusammenhang keinen Anlass, dem Rat darüber hinausgehende Baumpflanzmaßnahmen, wie im Antrag der BIBS-Fraktion thematisiert, vorzuschlagen.
Weitere städtische Bäume, die aufgrund von Verkehrssicherungsmaßnahmen entfernt wurden, werden im Rahmen laufender Unterhaltungsmaßnahmen unter Beachtung des in den meisten Fällen vorhandenen gestalterischen bzw. freiraumplanerischen Konzeptes nachgepflanzt. Um die ursprünglichen Grünfunktionen, auch unter stadtökologischen Gesichtspunkten, möglichst schnell wiederherzustellen, werden in der Regel Pflanzqualitäten mit einem Stammumfang von 20/25 cm verwendet. Haushaltsmittel für diese Maßnahmen stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport fortlaufend zur Verfügung.
Im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen werden besondere, stadtbildprägende Großbäume in aller Regel zum Erhalt festgesetzt. Ergänzend wird meist auch geregelt, dass die Bäume bei Abgang an gleicher Stelle und in gleicher Art zu ersetzen sind. Werden vorhandene Bäume im Zuge der Schaffung neuer Baugebiete entfernt, wird im Bebauungsplanverfahren über die gesetzlich vorgesehene Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung entsprechender Ersatz an anderer Stelle im Stadtgebiet geschaffen. Werden Bebauungspläne im so genannten beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, wird keine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vorgenommen. Sofern einzelne Flächen im Zusammenhang von bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB bebaut werden, ist ein Ersatz ebenfalls nicht rechtlich verpflichtend.
Da bereits weitgehende bundeseinheitliche Regelungen bestehen und darüber hinausgehende Beschlüsse des Rates der Stadt Braunschweig zum Ersatz von verloren gegangenen Bäumen getroffen wurden, ist aus Sicht der Verwaltung ein zusätzlicher Aktionsplan nicht notwendig.
Anlage/n:
keine
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