Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05899-01  

Betreff: Potentiale zeitgenössischer Mobilitätsinnovationen für den Stadtbezirk Innenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05899
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt zur Kenntnis
22.05.2019 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 131 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Gruppe PARTEI/PIRATEN vom 22.11.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2.:

 

In den letzten Jahren hat sich weltweit eine sehr starke Dynamik im Bereich neuer Verkehrsmittel sowie neuer, innovativer Mobilitätsangebote und –dienstleistungen entwickelt. Sowohl technische Aspekte wie Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung als auch ökologische und soziale Aspekte wie Klima- und Umweltschutz, Sharing-Konzepte und Barrierefreiheit sind einige der wichtigen Treiber der Mobilitätswende.

 

Vor diesem Hintergrund können Mobilitätskonzepte u. a. die gezielte Förderung bestimmter Verkehrsträger wie dem Fahrrad oder dem ÖPNV oder die Verknüpfung bestehender oder neuer Verkehrsmittel mit bedarfsgerechten (digitalen) Angeboten und Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Welches Mobilitätskonzept für einen bestimmten Aufgaben- und Themenbereich das geeignetste ist, kann in erster Linie auf Grundlage von politisch beschlossenen Zielen auf Europa-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beurteilt werden. So sind beispielsweise das Stadtbahnausbaukonzept und der Mobilitätsentwicklungsplan, der derzeit von der Verwaltung vorbereitet wird, sehr gut geeignete Wege zur Umsetzung klima- und umweltpolitischer Ziele sowie zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität.

 

Wesentliche Ziele der Stadt Braunschweig für das Jahr 2030 wurden im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030 (ISEK) umfassend diskutiert, erarbeitet und am 06.11.2018 vom Rat beschlossen. Hierbei wurden auch die technischen Innovationen, auf denen die in der Anfrage aufgeführten Beispiele basieren, bereits mit berücksichtigt: Automatisierung, Elektrifizierung und Fahrzeug-Sharing.

 

So verfügt die Stadt Braunschweig beispielsweise im Bereich Automatisierung mit der Anwendungsplattform Intelligente Mobilität (AIM) des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) über ein leistungsfähiges Instrument und europaweit einmaliges Reallabor zur Erforschung des hochautomatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen DLR, Stadt und weiteren Partner wird auch in Zukunft fortgesetzt.

 

Im Bereich Fahrzeug-Sharing sind mehrere Car-Sharing-Anbieter bereits seit vielen Jahren im Stadtgebiet vertreten und werden von der Verwaltung durch die Ausweisung gut erreichbarer Stellplätze aktiv unterstützt.

 

Weiterhin hat die Beliebtheit und Nachfrage von Lasterrädern zum innerstädtischen Transport in den letzten Jahren merklich zugenommen. Lastenräder sind insbesondere für Innenstädte ein sehr gut geeignetes Instrument zur Erreichung mehrerer verkehrs- und umweltpolitischer Ziele: Sie verursachen weder Luftschadstoff- noch Lärmemissionen, verbrauchen keinen fossilen Kraftstoff, brauchen deutlich weniger Platz im Vergleich zu konventionellen Pkw und Lieferfahrzeugen und haben ein signifikant geringeres Risiko hinsichtlich der Schwere von etwaigen Unfallfolgen.

 

Da die Anschaffung von Lastenräder mit hohen Kosten verbunden ist, haben sich parallel in mehreren deutschen Großstädten Initiativen gegründet, die Lastenräder zur geteilten Nutzung (Lastenrad-Sharing) anbieten. Die Verwaltung begrüßt die Braunschweiger Initiative „Heinrich – Der Lastenlöwe“ ausdrücklich und hat diese mit der Finanzierung eines zusätzlichen Lastenrads unterstützt.

 

Zu 3.:

 

Übergeordnete Themenbereiche wie Automatisierung und die Einführung bzw. Zulassung neuer Verkehrsmittel werden maßgeblich von internationalen Verträgen wie dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr sowie von Gesetzen und Verordnungen des Bundes geregelt, sodass für Kommunen nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Einflussnahme bestehen.

 

Ein aktuelles Beispiel für entsprechende Verordnungsbestrebungen des Bundes ist die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV), durch welche die Nutzung von elektrisch angetriebenen Tretrollern im Straßenverkehr geregelt werden soll. Nach umfangreicher Debatte über die Inhalte dieser Verordnung in Fachkreisen soll am 17.05.2019 der Bundesrat über den derzeit vorliegenden Entwurf der Verordnung entscheiden. Die Verwaltung hat die Fachdebatte in den Jahren 2018 und 2019 verfolgt und zu Recherchezwecken auch auf Fachinformationen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu straßenverkehrsrechtlichen Aspekten von Elektrokleinstfahrzeugen (WD 7 – 3000 – 082/18 und WD 7 – 3000 – 101/18) zurückgegriffen. Da verschiedene Bedenken von kommunalen Spitzenverbänden, Verkehrsrechtsexperten und Anbietern bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist derzeit nicht absehbar, ob der Bundesrat dem derzeitigen Entwurf zustimmen wird.

 

Ein Themenbereich, in dem auch für Kommunen Handlungsspielräume bestehen, ist die Förderung von Lastenrädern. Mit Beschluss vom 02.04.2019 zu Drucksache 19-10408 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten eines kommunalen Förderprogramms für Lastenräder und Elektrokleinstfahrzeuge zu prüfen und zu bewerten. Hierzu wird die Verwaltung separat berichten.

 

 


Anlage/n:



 

 

Stammbaum:
17-05899   Potentiale zeitgenössischer Mobilitätsinnovationen für den Stadtbezirk Innenstadt   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Anfrage (öffentlich)
17-05899-01   Potentiale zeitgenössischer Mobilitätsinnovationen für den Stadtbezirk Innenstadt   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Stellungnahme

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