Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10780  

Betreff: Braunschweig ruft den Klimanotstand aus
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Begründung:

Die durch die Fridays for Future-Bewegung angeregte Ausrufung des Klimanotstands dient dazu, „alle Kräfte aus Politik und Bevölkerung zu bündeln, um gemeinsam sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten.“ Am Freitag, den 03.05.2019 haben Vertreterinnen der Fridays-for-Future-Bewegung Braunschweig dem Oberbürgermeister einen umfangreichen Forderungskatalog übergeben. Diese Resolution soll ein erster Schritt von Seiten der Politik sein, der Bewegung zu signalisieren, dass ihre Forderungen sehr ernst genommen werden. Um zu gewährleisten, dass die Verabschiedung der Resolution kein reiner Symbolakt bleibt, muss in einem zweiten Schritt analysiert werden, wer welche Beiträge erbringen kann und muss. Dies sollte die Verwaltung anhand des nun vorliegenden Braunschweiger Forderungskatalogs erbringen. Die Politik wird daher in weiteren Anträgen noch vor der Sommerpause Anträge in diesem Sinne stellen. 
 

 


Der Rat der Stadt Braunschweig

a) erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

 

b) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

 

c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab September 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten und weiteren ExpertInnen in der Begründung dargestellt werden.

 

d) stellt fest, dass das Ziel einer 40%igen CO2-Reduktion bis 2020 inklusive des Verkehrssektors im Rahmen des 2010 verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes trotz der erzielten kommunalen Erfolge insbesondere auf Grund des überregional geprägten Verkehrssektors nicht erreicht werden kann (siehe 19-10001-01). Da Klimaschutz sich jedoch nicht in rein territorialen Grenzen betrachten lässt und ein großer Teil der durch BraunschweigerInnen verursachten Emissionen außerhalb des Stadtgebiets anfällt, werden die Ziele bereits jetzt – wie insgesamt in Deutschland – verfehlt.

 

e) fordert den Oberbürgermeister auf, dem Rat der Stadt und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

 

f) fordert auch andere Kommunen, Partnerstädte, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, wie die Stadt Braunschweig dem Konstanzer Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist.

 

g) fordert auch die städtischen Gesellschaften sowie Organisationen, in denen die Stadt Mitglied ist, dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Rat dazu vor Jahresende Bericht zu erstatten.
 

 


Anlagen: keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise