Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10787  

Betreff: Verbesserung der Wohnsituation in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:
Jeder Wohnhausneubau verbessert nicht nur die Wohnraumsituation in Braunschweig, sondern er erhöht durch das getätigte Investitionsvolumen auch das Einkommen der Stadt bzw. des Handwerks.  Umgekehrt verschafft jedes unbebaute Baugrundstück dem Besitzer oder schon dem Vorbesitzer einen unbegründeten Vermögenszuwachs auf Kosten der Stadt. Denn es verhindert die geplante  Siedlungsdichte und erfordert  neu auszuweisende, in der Peripherie liegende, im Preis gestiegene Baugrundstücke, deren Anbindung zudem kostenträchtig ist. Aus dem Druck, unbebaute Bauplätze zu veräußern, um entsprechende Sanktionen zu vermeiden, resultiert schließlich eine  beruhigende Wirkung auf das Preisniveau des Immobilienmarktes.
 

 


 


Der Rat der Stadt möge beschließen:


(1) Zur Verbesserung der Wohnraumsituation in Braunschweig kontaktiert die Verwaltung alle Besitzer von Baugrundstücken, die zwar von der Stadt die Genehmigung zum Bau eines Wohnhauses erhalten haben, doch ihrer Verpflichtung zum Bau des beantragten Wohnhauses - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht nachgekommen sind. Sie sollen aufgefordert werden,  unverzüglich mit dem  beantragten Bau zu beginnen oder das Baugrundstück zu veräußern. Bei Nichtbefolgung soll das gesetzlich vorgesehene Bußgeld verhängt werden, das in der Größenordnung des durch Nicht-Bauen leistungslos erzielten Spekulationsgewinns zu liegen hat.


(2) Ferner erlässt die Stadt eine Erhaltungssatzung zum Schutz der "gebietsansässigen Bevölkerung", das ihr ein Vorkaufsrecht für Immobilien von Mietwohnungen sichert,  über das sie von Fall zu Fall entscheiden kann.






 

 


Anlagen: keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise