Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10815
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Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt die Besetzung der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt. Nach § 71 Abs. 9 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Die Umbesetzungen stellt der Rat ebenfalls durch Beschluss fest.
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere Personen zu Mitgliedern seiner Ausschüsse berufen (Bürgermitglieder). Auch die Besetzung der Ausschüsse mit Bürgermitgliedern wird durch Beschluss festgestellt.
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 8. Mai 2019 mitgeteilt, dass Frau Antoinette von Gronefeld anstelle von Frau Sabine Kleinke als Bürgermitglied in den Wirtschaftsausschuss entsandt werden soll.
Die personelle Änderung wird mit diesem Beschluss festgestellt.
Beschluss:
Anstelle von Frau Sabine Kleinke wird Frau Antoinette von Gronefeld als Bürgermitglied in den Wirtschaftsausschuss entsandt.
Anlage/n: keine