Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10829
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Sachverhalt:
Verbundweite Lösung
Mit der Mitteilung 19-10060 vom 11. Februar 2019 hatte die Verwaltung zuletzt über den Sachstand zur Einführung eines verbundweiten kostengünstigen Schülertickets informiert. Insbesondere war eingehend erläutert worden, dass ein Gutachten zur Untersuchung der sechs mit den Verbandsgliedern abgestimmten Modelle für das kostengünstige Schülerticket vergeben werden soll.
Auf Grundlage der erarbeiteten und zwischen den acht Verbandsgliedern, dem Regionalverband und der Verkehrsverbundgesellschaft abgestimmten Szenarien hat der Gutachter im April 2019 die Arbeit aufgenommen. Dem Unternehmen mobilité Unternehmensberatung GmbH & Co. KG wurde der Zuschlag erteilt. Das Auftaktgespräch, mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsglieder (je eine Vertretung Landkreis und Stadt) sind in der Projektgruppe, unter Federführung des Regionalverbandes, einbezogen.
Übergangslösung Stadt Braunschweig im Tarifverbund
Die Verwaltung hat nachfolgende Überlegungen für die Ausgestaltung des Schülertickets zu Grunde gelegt und überschlägig mögliche Kosten ermittelt (siehe Anlage):
- Das Schülerticket soll in der Tarifzone 40 in allen Verkehrsunternehmen gültig sein.
- Die Zugangsvoraussetzung für den Erwerb eines kostengünstigen Schülertickets ist an einen gültigen Schülerausweis oder die Bescheinigung zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst sowie den ersten Wohnsitz in Braunschweig gebunden.
- Nach einer ersten Abschätzung nutzen derzeit ca. 25 % der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 13 (ca. 3.000) ein Schülerticket im Freiverkauf, weil sie nicht unter die Regelungen der Schülersammelzeitkarte fallen. Diese Anzahl wird sich nach einer groben Einschätzung der Verwaltung im Durchschnitt auf ca.
50 % und somit rund 7.000 Schülerinnen und Schüler verdoppeln. - Da die Nutzung jahreszeitlich variiert, sind in der durchschnittlichen Nutzung Teilnehmende an Freiwilligendiensten integriert. Eine genaue Anzahl ist der Verwaltung nicht bekannt.
In der Bewertung ist die Schülerstruktur berücksichtigt. Grundschülerinnen und -schüler können das Angebot nutzen, gehören nicht zur großen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel setzt in der Regel mit dem Besuch der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 ein.
Auf dieser Grundlage ist ein Antrag auf "Einführung einer Übergangslösung Kostengünstiges Schülerticket für die Stadt Braunschweig zum Schuljahr 2019/2020" bei der Verkehrsverbundgesellschaft Großraum Braunschweig am 18. April 2019 gestellt worden. Nach unserem Kenntnisstand wird über diesen Antrag in der Gesellschafterversammlung am 10. Mai 2019 beraten und zeitnah eine Rückmeldung erwartet. Das Ergebnis wird dem Schulausschuss in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen kommuniziert.
Ohne Zustimmung der Verkehrsverbundgesellschaft ist keine Einführung eines neuen Tarifproduktes, wozu ein zeitlich begrenztes Schülerticket für Braunschweig gehörte, möglich.
Mögliche Übergangslösungen Stadt Braunschweig außerhalb des Tarifverbundes
Sofern es keine Mehrheiten für eine Übergangslösung ausschließlich für die Stadt Braunschweig geben sollte, sind bereits erste Ideen zur Umsetzung bewertet worden.
Ausgabe ermäßigter Schülertickets durch die Stadt Braunschweig
Die Stadt Braunschweig erwirbt ein Kontingent an Schülertickets von der VRB. Diese werden unter Nachweis der oben genannten Kriterien zu einem ermäßigten Preis (der vom Rat der Stadt Braunschweig festgesetzt wird) ausgegeben.
Eine solche Lösung ist nicht möglich. Der Erwerb von ermäßigten Tickets basiert auf dem Nachweis zur Berechtigung. Diese Berechtigung kann pauschal durch die Stadt Braunschweig gegenüber der VRB nicht erbracht werden. In den gültigen Tarifbestimmungen heißt es dazu: "Die Berechtigung zum Erwerb von Zeitkarten im Ausbildungsverkehr muss vom Auszubildenden gegenüber dem Verkehrsunternehmen durch eine Kundenkarte mit Lichtbild nachgewiesen werden. […] Die Kundenkarte wird durch das Verkehrsunternehmen nach Vorlage eines von der Schule bzw. vom Ausbildungsbetrieb ausgefüllten Berechtigungsnachweises für längstens ein Schuljahr ausgegeben. […] Die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr lauten auf die Person des Inhabers und sind nicht übertragbar. Die Kunden sind verpflichtet, die für das Ausstellen erforderlichen personenbezogenen Angaben zu machen." Erst mit Vorlage dieses Ausweises wird die Ermäßigung gewährt.
Ein erworbener Fahrausweis darf darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Handel mit Fahrausweisen ist nur den Verkehrsunternehmen sowie von ihnen beauftragten Unternehmen (Vorverkaufsstellen) zulässig.
Die Stadt Braunschweig müsste dazu außerdem eine Ausgabestelle einrichten (z. B. angedockt an die Bürgerberatung o. ä.) und die entsprechenden personellen Ressourcen bereitstellen.
Erstattung auf Antrag der Schülerinnen und Schüler
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erwerben bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH eine Schülermonatskarte zum ermäßigten Preis. Sie stellen bei der Stadt Braunschweig einen Antrag auf rückwirkende Teilerstattung des Tickets. Diese Erstattung beziffert sich nach dem Tarifpreis für den Stadttarif Braunschweig abzüglich der vom Rat festzulegenden Eigenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler.
Nach einer ersten Einschätzung ist dieses Vorgehen rechtlich möglich, bei einem zugleich hohen personellen Aufwand für die Bearbeitung der Anträge. Neben der Berechtigungsprüfung ist die Anlage von Kreditoren für die Überweisungen sowie die Zahlungsanweisung notwendig. Aus dem benannten Volumen von bis zu 7.000 Anträgen monatlich wären hierfür zusätzliche Bearbeitungskapazitäten, begrenzt auf die Zeit der Übergangslösung, zu schaffen.
Eine Prüfung der Aufwände erfolgt derzeit durch die Verwaltung.
Leistungsaufwuchs Braunschweiger Verkehrs-GmbH
Die Einführung einer Übergangslösung wird zu einer Fahrgaststeigerung insbesondere in der Frühspitze führen. Es ist jedoch nicht absehbar, wie sich die zusätzlichen Fahrgäste im Gesamtnetz verteilen. Die Verkehrs-GmbH würde daher die Auslastung der Fahrzeuge genau analysieren und ggf. punktuell mit Verstärkerfahrten auf ausgewählten Routen reagieren. Diese wären aus den Mehreinnahmen durch die zusätzlichen Verkaufserlöse zu finanzieren.
Erste Bewertung
Sofern eine im Tarifverbund verankerte Übergangslösung nicht möglich sein sollte, ist eine stadtinterne Antragslösung nach derzeitiger Einschätzung nur mit einem hohen, zeitlich befristeten zusätzlichen Personalaufwand umsetzbar.
In zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der angrenzenden Gebietskörperschaften wird eine Braunschweiger Übergangslösung kritisch bewertet. Es wird teilweise ein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt Braunschweig einerseits als treibender Akteur unter den Verbandsgliedern für eine verbundweite Lösung wirbt. Das erfordert ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen gegenüber dem Land Niedersachsen und der Verkehrsverbundgesellschaft. Andererseits besteht die Sorge, dass mit der Übergangslösung Fakten hinsichtlich der Höhe der Eigenbeteiligung geschaffen werden sollen, die die weitere gemeinsame Entwicklung beeinflussen.
Eine Übergangslösung wird von anderen Verbandsgliedern und dem Regionalverband als falsches Signal für die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen bewertet. Die Braunschweiger Übergangslösung setzte das Zeichen, dass die finanziellen Ressourcen für eine solche Maßnahmen in der Kommune vorhanden sind und zusätzliche Landesmittel nicht notwendig wären.
Diese Rahmenbedingungen und Rückmeldungen sind in den weiteren Beratungen zu bewerten.
Weiteres Vorgehen
Nach der erfolgten Rückmeldung durch die Verkehrsverbundgesellschaft Großraum Braunschweig wird eine mögliche Umsetzung als Tarifmaßnahme vertraglich vorbereitet oder die skizzierte Antragslösung konkretisiert. Eine Entscheidungsgrundlage für den Rat wird für den kommenden Gremienlauf vorbereitet.
Anlage:
Modellrechnung Übergangslösung Stadt Braunschweig kostengünstiges Schülerticket
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage Modellrechnung Übergangslösung Stadt Braunschweig kostengünstiges Schülerticket (381 KB) |