Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10848  

Betreff: Forderungspapier Fridays for Future
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
14.05.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung

 

Die Stadt Braunschweig hat in den letzten Jahren bereits zahlreiche Klimaschutz-Aktivitäten umgesetzt. So wurde schon 2010 zusammen mit einer Vielzahl von Akteuren ein integriertes Klimaschutzkonzept mit zahlreichen Einzelmaßnahmen erarbeitet, um eine wirksame lokale Gesamtstrategie zu verfolgen, die das Erreichen aller für den Klimaschutz wichtigen Zielgruppen der Stadt im Blick hat. Darüber hinaus werden Anreize durch ein Förderprogramm zur klimaschonenden Energieerzeugung gesetzt, Klimaschutzpreise ausgelobt und eine kostenlose Energieberatung und Vortragsreihen angeboten.

 

Die Stadtverwaltung begrüßt grundsätzlich die Unterstützung und das Mitwirken am Klimaschutz, dies gilt auch für das konstruktive Engagement der Initiative Fridays For Future (FFF). Denn Herausforderungen wie der Klimawandel sind, wie bereits in der Stellungnahme (Drs. 19-10001-01) seitens der Verwaltung betont, nur gemeinsam mit gesellschaftlichem Engagement und der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu bewältigen.

 


Klimaschutzkonzept - Möglichkeiten der Beteiligung

 

Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes begann im März 2019 und stellt einen Arbeitsschwerpunkt im Jahr 2020 dar. Derzeit arbeitet die Verwaltung, wie in Drs. 18-09238 vom Rat beschlossen, an der Evaluierung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2010. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sollen neue Maßnahmen unter Einbeziehung der o. g. Organisationen entwickelt werden.

 

Ein sachgerechter und zielgerichteter Beteiligungsprozess war und ist Teil bei der Erarbeitung von Konzepten und Plänen wie dem Klimaschutzkonzept, der Lärmminderungsplanung etc. Die Verwaltung ist dabei aber auch konsequent bemüht, Beteiligungsformen anzubieten, die die jeweiligen Umweltexperten (Verbände, TÖB, Organisationen) so einbindet, dass die Zeitziele für das Konzept eingehalten werden.

 

Aus der erfolgreichen Mehr<weniger-Kampagne und auch im Zusammenschluss des Suffizienznetzwerkes des Regionalverbands Braunschweig ist ein konstruktives und innovatives Netzwerk entstanden. Daher sollen neben den klimaschutzorientierten Umweltverbänden auch Vertreterinnen und Vertreter dieser einzelnen Organisationen bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes beteiligt werden. Hier wäre der richtige Ort, um die Initiative FFF in den Prozess einzubinden.

 

Um eine Idee für eine intensivere Kooperation mit FFF zu gewinnen, steht die Verwaltung in Kontakt zur Hochschule für Bildende Künste. Dort setzt sich eine studentische Projektgruppe im Studiengang Transformationsdesign unter Leitung von Frau Dr. Saskia Hebert mit der Frage der Institutionalisierung von FFF auseinander, Synergien sollen geprüft werden.

 

Gegenwärtig prüft die Verwaltung die knapp 90 Forderungen der FFF-Initiative, wovon viele bereits auch dem Klimaschutzmanagement der Stadt Braunschweig bekannt sind und bei der täglichen Arbeit und in den Konzepten berücksichtigt werden. Es wird fachlich und inhaltlich geprüft, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen sowieso schon umgesetzt sind, sich in laufender Umsetzung befinden oder im neuen Klimaschutzkonzept diskutiert werden sollten und vor allem welche Maßnahmen darüber hinaus noch wichtig sind.

 

Diese ergänzenden Forderungen werden dann bei der Konzeption von neuen Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts systematisch und strukturiert aufgenommen, um ein sinnvolles Gesamtkonzept zu entwickeln.

 

 

CO2-Reduktions- und Klimaschutzziel

 

Die Verwaltung orientierte sich mit dem ersten Klimaschutzkonzept von 2010 an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Diese Ziele sehen bis 2020 eine Reduktion um mindestens 40% gegenüber 1990 vor und bis 2030 eine Reduktion um mindestens 55%. 2050 soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden.

 

Die von der Bundesregierung gesetzten Reduktionsziele reichen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, die ausführlich im Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) dargelegt sind, nicht aus, um die globale Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Um zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu haben, die 1,5°C-Grenze nicht zu überschreiten, muss die Reduktion schon ab 2030 um mindestens 70% und bis 2040 um mindestens 85% gegenüber 1990 reduziert werden. 2050 muss ebenfalls eine weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht sein.

 

Bei der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts wird sich daher die Verwaltung an dem Ziel einer Reduktion von 70% bis 2030 und somit der 1,5°C-Grenze orientieren.

 

 

Bericht und Aktualisierung der CO2-Bilanz

 

Das Klimaschutzmanagement berichtet von Anbeginn an regelmäßig dem Planungs- und Umweltausschuss ein bis zweimal im Jahr über Fortschritte im Bereich des Klimaschutzes. Die Bilanz über die Reduktion der CO2-Emission wird etwa alle 5 Jahre aktualisiert. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Bilanzierung alle 5 Jahre ausreichend, da das Zusammentragen der einzelnen Datensätze und das Ermitteln der CO2-Reduktionen sowohl erhebliche personelle als auch finanzielle Ressourcen in Anspruch nimmt. Eine jährliche Bilanzierung bei gleichbleibender personeller und finanzielle Ausstattung würde zu Lasten der Umsetzung und Konzeptionierung von Klimaschutzmaßnahmen gehen und ist daher kontraproduktiv.

 

 

Berücksichtigung von Klimaschutz bei Entscheidungen

 

Klimaschutz wird bereits in verschiedenen Bereichen der Verwaltung als ein wichtiger Belang berücksichtigt, z. B. bei der Energieeinsparung in Schulen und Dienstgebäuden, bei der Bauleitplanung und insbesondere bei allen Tätigkeiten des Klimaschutzmanagements und der Energieberatung. Zuletzt wurde beispielsweise die "Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung" erstellt und liegt den Gremien aktuell vor. Diese enthält verschiedene Hinweise zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Bauleitplanung.

 

Um das ambitionierte neue o. g. Reduktionsziel im Klimaschutz erreichen zu können, bedarf es neben der fachlichen Ausarbeitung von Maßnahmen auch einer gesteigerten Einbindung klimarelevanter Belange in Verwaltung und Politik sowie bürgerliches Engagement und dem Willen zur Umsetzung.

 

 

Klimanotstand

 

Die Ausrufung eines sogenannten Klimanotstandes wurde u. a. in Konstanz, Heidelberg, Basel (Schweiz), London (GB), Vancouver (Kanada) und Los Angeles (USA) nach hiesiger Kenntnis vollzogen.

 

Inhaltlich werden hierdurch im Wesentlichen klimarelevante Entscheidungen zu den Themenkomplexen Mobilitätsmanagement, klimaneutrale Energieversorgung und ein Energiemanagement für städtische Liegenschaften postuliert und forciert sowie die Stadtverwaltung beauftragt, zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz auszuarbeiten und jährlich über den Fortschritt zu berichten.

 

Die Bau- und Umweltverwaltung ist bereits seit Jahren in diesen Themenkomplexen tätig, erstellt und aktualisiert entsprechende Konzepte zur Mobilität und zum Klimaschutz, hat mit einer Klimaanpassungsstrategie begonnen und betreibt eine Energieleitstelle für städtische Liegenschaften. Der Grundgedanke dieser Idee wird also in weiten Teilen bereits durch die Verwaltung gelebt, eine Ausrufung des Notstandes ist im Sinne eines Handlungsauftrages damit nicht erforderlich.

 

 


Anlage/n:


keine

 

Erläuterungen und Hinweise