Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10752-01  

Betreff: Künftige Nutzung der Alten Markthalle
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
19-10752
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt zur Kenntnis
22.05.2019 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 131 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD im Stadtbezirksrat Innenstadt vom 3. Mai 2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Aufgrund der zentralen und trotzdem geschützten Lage am Großen Hof eignet sich der Bereich für die Entwicklung eines weiteren innerstädtischen Wohnstandortes. Der im Jahre 2008 durchgeführte Architekten-Investoren-Wettbewerb kombinierte eine künftige Wohnnutzung mit einer Großsporthalle. Aus finanziellen Gründen wurde die weitere Projektentwicklung/ Ausschreibung für einen Investor dann zurückgestellt, die Reservierung des Bereichs für die angedachten Nutzungen blieb aber bestehen.

 

Seit dem Jahre 2016 wird das städtische Grundstück der ehemaligen Kielhornschule in die planerischen Überlegungen zur städtebaulichen Neuordnung des Areals einbezogen, da eine Sanierung des dortigen Gebäudebestandes als unwirtschaftlich eingeschätzt wurde. Auch im Hinblick auf die notwendige Sanierung und Erweiterung der benachbarten Helene-Engelbrecht-Schule ist man inzwischen zu neuen Erkenntnissen gelangt. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergab, dass für dieses Gebäude ebenfalls nur noch ein Neubau in Frage kommt. Weiterhin wird der innerstädtische Standort für die Ansiedlung einer Großsporthalle in Frage gestellt.

 

Seit dem letzten Jahr wird der Große Hof aufgrund seiner zentralen Lage und guten ÖPNV- Anbindung auch in die Überlegungen zur Ansiedlung einer 6. IGS in Braunschweig einbezogen. Dies hätte allerdings zur Folge, dass eine Entwicklung als Wohnstandort nicht mehr möglich wäre. Im Mai 2019 wird ein Architekturbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Ziel ist, die Entscheidung vorzubereiten, welchem der beiden räumlichen Alternativen für die 6. IGS – Bereich Tunicasporthalle oder Bereich „Großer Hof“ - in der Abwägung schulfachlicher, stadtplanerischer, architektonischer und wirtschaftlicher Kriterien der Vorzug gegeben werden sollte. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2019 vorliegen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage 18-07857, in der es um die leerstehenden Räumlichkeiten in der ehemaligen Kielhornschule geht, ist nach wie vor gültig.

 

Sobald die gesamtstädtischen Untersuchungen für die auf dem Standort möglichen öffentlichen Nutzungen abgeschlossen sind und die künftigen Nutzungen für den Bereich des Großen Hofes feststehen, ist zur städtebaulichen Neuordnung und Umnutzung des Bereiches Großer Hof in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Stammbaum:
19-10752   Künftige Nutzung der Alten Markthalle   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
19-10752-01   Künftige Nutzung der Alten Markthalle   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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