Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10784-01  

Betreff: Die Braunschweigische Landessparkasse als "Bank für die Region" - Wie steht es um die mögliche Eigenständigkeit der BLSK?
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
19-10784
Federführend:01 Fachbereich Zentrale Steuerung   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.05.2019 (19-10784) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

zu 1.

 

Die BLSK hat sich in den letzten Jahren als echte Sparkasse für die Bürgerinnen und Bürger sowie für den Mittelstand gut entwickelt. Sie übernimmt eine wichtige Rolle in der kreditwirtschaftlichen Versorgung der Region. Dies gilt es nicht nur zu bewahren und behutsam weiterzuentwickeln, sondern weiter zu stärken und nach Möglichkeit vor externen Einflüssen zu schützen.

 

Eine eigenständige Sparkasse würde den Handlungsspielraum von Vorstand und Verwaltungsrat deutlich erhöhen und damit die Sparkassenfunktion stärken. Sparkassenentscheidungen würden ausschließlich vor Ort getroffen und nicht mit Rücksicht auf die Interessen des Konzerns. Der kommunale Einfluss auf die Geschäftspolitik wäre  gestärkt und die Stärkung der Sparkassenfunktion käme mittelbar der Region zugute.

 

 

zu 2.

 

Der Finanzminister hat sich öffentlich grundsätzlich offen für eine Abspaltung der BLSK von der Nord-LB  gezeigt. Sollten die Hauptverwaltungsbeamten der Region Braunschweig konkrete Vorstellungen entwickeln, wie eine zukünftige Trägerstruktur der BLSK aussehen kann und wer die notwendige Kapitalausstattung der BLSK sowie den zusätzlichen Aufwand durch eine Herauslösung trägt, sei er für Verhandlungen offen. Ein direkter Austausch zwischen den Hauptverwaltungsbeamten und dem Minister findet nunmehr erstmals am 17. Juni 2019 statt. Weitere Gespräche auch mit den anderen Trägern - insbesondere den Sparkassen - müssten folgen.

 

 

zu 3.

 

Bei der Nord-LB wird es zu erheblichen Umstrukturierungen kommen. Nach jüngstem Stand sind die Filialen und die Kundenbetreuung der BLSK aber vom massiven Beschäftigungsabbau ausgenommen, der sich bei der Nord-LB vollziehen wird. Daher gibt es nach momentanem Stand zunächst nicht die befürchteten Auswirkungen auf die Kunden der BLSK. Darauf wird im weiteren Verfahren aber zu achten sein. Zudem bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission entscheidet. Eine eigenständige Sparkasse existiert erst dann, wenn der Verwaltungsrat keine Empfehlungen an die Konzernzentrale richtet, sondern konkrete Entscheidungsbefugnis erhalten hat.


 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Stammbaum:
19-10784   Die Braunschweigische Landessparkasse als "Bank für die Region" - Wie steht es um die mögliche Eigenständigkeit der BLSK?   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
19-10784-01   Die Braunschweigische Landessparkasse als "Bank für die Region" - Wie steht es um die mögliche Eigenständigkeit der BLSK?   01 Fachbereich Zentrale Steuerung   Stellungnahme

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