Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10769-01
|
|
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 07.05.2019 [19-10769] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
BS Energy hat zur Beantwortung Folgendes mitgeteilt:
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Sperrungen | 1.316 | 1.273 | 1.222 | 1.428 | 973 | 814 | 923 | 875 | 790 |
Zu Frage 2:
Zur Verhinderung von Wohnraumverlust oder vergleichbaren Notlagen wird in der Verwaltung Präventionsarbeit bei Miet- und Energieschulden geleistet. Handelt es sich ausschließlich um Haushaltsstrom (ohne Mietrückstände, Heizkosten, Warmwasserbereitung), sind die Leistungsabteilungen zuständig, insbesondere das Jobcenter Braunschweig. Entsprechende Fallzahlen werden dort nicht erhoben.
Der Verwaltung sind die nachfolgenden Fälle mit Energierückständen bekannt geworden:
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Haushalte mit Kleinkindern unter 3 Jahren | 26 | 34 | 21 | 33 | 26 | 27 | 25 | 25 |
Haushalte mit Kindern mit Kindern 4-9 Jahre | 19 | 15 | 31 | 20 | 25 | 19 | 19 | 25 |
Haushalte mit Kindern ab 9 Jahre | 5 | 18 | 30 | 32 | 26 | 22 | 15 | 24 |
Zu Frage 3:
Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger können sich bei drohender oder bereits erfolgter Sperrung der Energieversorgung bei der Fachstelle der Stadt Braunschweig melden. Mit Einverständnis der Betroffenen wird Kontakt zum Energieversorger aufgenommen, um die Sperrung zu verhindern oder möglichst schnell die Energieversorgung wiederherzustellen. Dabei erfolgt mit BS Energy eine enge Zusammenarbeit.
Eine automatische Meldung von Sperrungen durch BS Energy oder durch andere Energieversorger an den Sozialhilfeträger erfolgt mangels rechtlicher Grundlage nicht. Ferner ist Energieversorgern nicht bekannt, ob Kunden Sozialleistungen beziehen und ob und in welchem Alter Kinder in den Haushalten leben. Die Verwaltung ist daher in der Regel darauf angewiesen, dass sich Betroffene von sich aus melden.
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Bekannte Fälle | 169 | 173 | 256 | 283 | 266 | 224 | 250 | 260 |
Sperrung verhindert | 105 | 111 | 210 | 236 | 214 | 182 | 192 | 200 |
Sperrung nicht verhindert | 64 | 62 | 46 | 47 | 52 | 42 | 58 | 60 |
Die Verwaltung hilft durch sozialarbeiterische Beratung, Verhandlung und Intervention sowie durch Gewährung von Darlehen zur Übernahme von Rückständen nach den sozialgesetzlichen Bestimmungen. In den überwiegenden Fällen der Haushalte mit minderjährigen Kindern konnte dadurch eine Unterbrechung der Energieversorgung verhindert werden; 2017 für 49 Haushalte mit Kindern von insgesamt 59 und 2018 für 59 Haushalte mit Kindern von insgesamt 74.
Um die Anzahl der von Energiearmut und Räumungen betroffenen Haushalte zu reduzieren, möchte die Verwaltung die präventive Arbeit verstärken und hat dafür ein Konzept entworfen. Für das Projekt „Nachgehende Hilfe für Wohnungsnotfälle“ soll ein Förderantrag beim Land Niedersachsen gestellt werden nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich“. Bei einem Zuschlag könnten gefährdete Haushalte intensiver präventiv betreut werden.
Anlage/n:
keine
|