Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10769-01  

Betreff: Energiearmut in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
19-10769
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
21.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 07.05.2019 [19-10769] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

BS Energy hat zur Beantwortung Folgendes mitgeteilt:

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Sperrungen

1.316

1.273

1.222

1.428

973

814

923

875

790

 

Zu Frage 2:

 

Zur Verhinderung von Wohnraumverlust oder vergleichbaren Notlagen wird in der Verwaltung Präventionsarbeit bei Miet- und Energieschulden geleistet. Handelt es sich ausschließlich um Haushaltsstrom (ohne Mietrückstände, Heizkosten, Warmwasserbereitung), sind die Leistungsabteilungen zuständig, insbesondere das Jobcenter Braunschweig. Entsprechende Fallzahlen werden dort nicht erhoben.

Der Verwaltung sind die nachfolgenden Fälle mit Energierückständen bekannt geworden:

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Haushalte mit Kleinkindern unter 3 Jahren

26

34

21

33

26

27

25

25

Haushalte mit Kindern mit Kindern 4-9 Jahre

19

15

31

20

25

19

19

25

Haushalte mit Kindern ab 9 Jahre

5

18

30

32

26

22

15

24

 

Zu Frage 3:

 

Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger können sich bei drohender oder bereits erfolgter Sperrung der Energieversorgung bei der Fachstelle der Stadt Braunschweig melden. Mit Einverständnis der Betroffenen wird Kontakt zum Energieversorger aufgenommen, um die Sperrung zu verhindern oder möglichst schnell die Energieversorgung wiederherzustellen. Dabei erfolgt mit BS Energy eine enge Zusammenarbeit.

 

Eine automatische Meldung von Sperrungen durch BS Energy oder durch andere Energieversorger an den Sozialhilfeträger erfolgt mangels rechtlicher Grundlage nicht. Ferner ist Energieversorgern nicht bekannt, ob Kunden Sozialleistungen beziehen und ob und in welchem Alter Kinder in den Haushalten leben. Die Verwaltung ist daher in der Regel darauf angewiesen, dass sich Betroffene von sich aus melden.

 

 

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Bekannte Fälle

169

173

256

283

266

224

250

260

Sperrung verhindert

105

111

210

236

214

182

192

200

Sperrung nicht verhindert

64

62

46

47

52

42

58

60

 

Die Verwaltung hilft durch sozialarbeiterische Beratung, Verhandlung und Intervention sowie durch Gewährung von Darlehen zur Übernahme von Rückständen nach den sozialgesetzlichen Bestimmungen. In den überwiegenden Fällen der Haushalte mit minderjährigen Kindern konnte dadurch eine Unterbrechung der Energieversorgung verhindert werden; 2017 für 49 Haushalte mit Kindern von insgesamt 59 und 2018 für 59 Haushalte mit Kindern von insgesamt 74.

 

Um die Anzahl der von Energiearmut und Räumungen betroffenen Haushalte zu reduzieren, möchte die Verwaltung die präventive Arbeit verstärken und hat dafür ein Konzept entworfen. Für das Projekt „Nachgehende Hilfe für Wohnungsnotfälle“ soll ein Förderantrag beim Land Niedersachsen gestellt werden nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich“. Bei einem Zuschlag könnten gefährdete Haushalte intensiver präventiv betreut werden.
 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Stammbaum:
19-10769   Energiearmut in Braunschweig   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
19-10769-01   Energiearmut in Braunschweig   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Stellungnahme

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