Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10949
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Sachverhalt:
1. Die Stadt Braunschweig verfolgt künftig die Strategie, Flächen für Neubaugebiete bereits im Vorfeld möglichst vollständig zu übernehmen. Durch die Steuerung der Bodenbevorratung der Stadt soll eine dem „Allgemeinwohl dienende sozialgerechte Bodennutzung“ gewährleistet werden, wie sie in §1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) gefordert wird. Auch die „Förderung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen“ und die Anforderungen „kostensparenden Bauens“ sollen in der Bauleitplanung künftig besondere Berücksichtigung finden (§1 BauGB).
2. Die Umsetzung dieser Strategie wird durch das „Bündnis für Wohnen“ begleitet und soll bei der in Ds. 17-03839 angekündigten Evaluation des Handlungskonzeptes, deren Ergebnisse dem Rat Ende 2019 vorgelegt werden sollen, ebenso Berücksichtigung finden wie bei der in der Stellungnahme zum CDU-Antrag (Ds. 19-10643-01) angekündigten Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes.
3. Die im SPD-Änderungsantrag Ds. 19-10895 genannten Aspekte werden im Rahmen des dialogorientierten Prozesses zwischen Verwaltung und "Bündnis für Wohnen" aufgegriffen.
Anlagen: keine
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