Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-11100  

Betreff: Kriterienliste für den Bau von Kunstrasenplätzen für den Ausbau des Angebotes an Kunstrasenspielfeldern in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   
Beratungsfolge:
Sportausschuss zur Kenntnis
14.06.2019 
Sitzung des Sportausschusses zur Kenntnis genommen   
12.09.2019 
Sitzung des Sportausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat mit Beschluss vom 12.06.2018 die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung des Stadtsportbundes und des NFV Kreis Braunschweig

 

  1. eine verbindliche Kriterienliste für den Bau von Kunstrasenspielfeldern in Braunschweig sowie

 

  1. eine Prioritätenliste für den sukzessiven Ausbau des Angebots an Kunstrasenspielfeldern in Braunschweig

 

zu erstellen.

 

Zu a. Erstellung einer Kriterienliste


Auf Einladung der Sportfachverwaltung haben sich der Stadtsportbund Braunschweig e. V., Vertreter des NFV Kreis und Bezirk Braunschweig und Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtgrün und Sport im Rahmen einer neu gegründeten Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten insgesamt fünfmal getroffen, um eine Kriterienliste für den Bau von Kunstrasenplätzen aufzustellen. Nachfolgend sind die gemeinsam erarbeiteten 10 Kriterien aufgelistet:
 

  • Wie sanierungsbedürftig ist die Altanlage?
  • Können Schulen, Jugendeinrichtungen und Vereine den Platz nutzen?
  • Wie hoch ist die zu erwartende zeitliche Auslastung des Kunstrasenplatzes?
  • Wie viele Vereine können den Platz nutzen bzw. profitieren davon?
  • Geografisch relativ gleichmäßige Verteilung von neuen Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet?
  • Wie ist die Spielklassenzugehörigkeit der Mannschaften innerhalb des Vereins verteilt-Priorität haben die höheren Spielklassen?
  • Hat der Verein Zugriffsmöglichkeiten auf Kunstrasenspielfelder anderer Vereine?
  • Gibt es am Vereinsstandort massive Wettbewerbsverzerrungen durch viele Spielausfälle?
  • Wie sieht die vorhandene Infrastruktur aus. (Umkleiden, Toiletten, Parkplätze etc.)?

 

In einem weiteren Schritt könnten die gemeinsam entwickelten Kriterien in eine Bewertungsmatrix mit unterschiedlicher oder gleicher Gewichtung jedes Kriteriums und der Definition einer Punktzahl pro Kriterium einfließen. Die Arbeitsgruppe hat sich dafür entschieden, vor der Erstellung einer solchen Bewertungsmatrix die sportpolitische Erörterung der Kriterienliste abzuwarten.

 

Zu b. Erstellung einer Prioritätenliste

Ausgangslage

 

Im Quervergleich zu benachbarten Großstädten ist die aktuelle Ausstattung Braunschweigs mit 21 Kunstrasensgroßpielfeldern sowie mehreren Kunstrasenkleinspielfeldern bereits jetzt als sehr gut zu bezeichnen.
 

Belagserneuerung

 

Es besteht in der Arbeitsgruppe Einvernehmen darüber, dass die Belagserneuerung von bestehenden Kunstrasenspielfeldern in der Priorität in jedem Fall vor einem möglichen Neubau steht.

 
Für die in den nächsten 3 - 5 Jahren anstehenden Belagserneuerungsmaßnahmen ist von einem Kostenvolumen von insgesamt bis zu 2 Millionen Euro auszugehen.
 

Projekte in Bearbeitung/Planung

 

Mit den nachfolgend aufgeführten und bereits in den Haushaltsplanungen der nächsten Jahre enthaltenen Projekten verbessert sich die o.a. aufgeführte Ausstattung mit Kunstrasenspielfeldern noch einmal deutlich:

 

  1. Umwandlung des Schulsportplatzes in Volkmarode von einem Rasen- in ein Kunstrasenspielfeld (2020/2021)
  2. Umwandlung des Tennenspielfeldes auf der Sportanlage Stöckheim sowie abgängiger Tennisplätze auf der BSA Melverode in Kunstrasenspielfelder (2019/2020 – vom Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen)
  3. Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf der BSA Rüningen (2019 - im Bau)

 

Kalthallenkonzept (2019/2020)
 

Für eine zusätzliche Entspannung der Trainingssituation im Fußballsport – insbesondere in den Wintermonaten - könnte der Bau von bis zu vier etwa 800 qm großen Kalthallen mit Kunstrasenbelag sorgen.
 

Optimierung der Sportstättenbelegung
 

Im Sinne einer gerechten Verteilung der Nutzungszeiten auf Kunstrasenspielfeldern wäre künftig eine zentrale Belegung durch die Stadt Braunschweig auf allen Sportstätten mit solchen Spielfeldern anzustreben. Dies sollte durch Verhandlungen hinsichtlich einer Auflösung von bestehenden Pachtverträgen mit den Vereinen, die städtische Anlagen gepachtet haben und über von der Stadt realisierte Kunstrasenfelder verfügen, erfolgen.
 

Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang auch die Schaffung eines modernen, transparenten und internetbasierten Belegungsmanagements für alle Kunstrasenplätze im städtischen Zugriff.
 

Vorgaben des Masterplan Sport 2030
 

Der Masterplan Sport 2030 sieht in Maßnahme 59 vor, dass die Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasenspielfelder in der Regel prioritär zu verfolgen ist.
 


Vorschlag für das weitere Vorgehen

 

Es wird vorgeschlagen, die oben erwähnten, bereits geplanten Neubau- und Sanierungsprojekte in den nächsten Jahren umzusetzen und ggf. nach einer Evaluation im Jahr 2021 im Verlauf des Jahres 2022 über den weiteren Ausbau der Kunstrasenspielfelderstruktur zu entscheiden.
 

Neuplanungen weiterer Kunstrasenspielfelder könnten dann anhand der gemeinsam zwischen dem NFV Kreis und Bezirk Braunschweig, dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. und der Stadt Braunschweig erarbeiteten Kriterien in Verbindung mit einer Bewertungsmatrix vorgenommen werden, die den zuständigen politischen Gremien im Jahr 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen wäre.

 

 

 


Anlage/n:
keine

 

Erläuterungen und Hinweise