Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-11074-01  

Betreff: Aktueller Sachstand Fahrradverleihsystem
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:66.1-RBezüglich:
19-11074
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnis
11.06.2019 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.05.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Ein Fahrradverleihsystem ist eine der vielen ISEK-Maßnahmen zur Mobilität, die aber nicht alle sofort, sondern über die nächsten Jahre verteilt zur Bearbeitung vorgesehen sind. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Stadt die Federführung und die Finanzierung übernehmen muss.

 

Aktuell zeichnet sich eine noch nicht öffentliche Initiative aus der Wohnungswirtschaft ab, zunächst für Mieterinnen und Mieter ein umfangreiches Fahrradverleihsystem zu etablieren. Die Verwaltung steht dazu im Austausch. Sollte sich dies konkretisieren, wird geprüft, ob und wie ein solches Angebot auf die Allgemeinheit ausgeweitet werden kann.

 

Zu 2.:

Für ein stationsgebundenes Fahrradverleihsystem spricht, dass die Stationen dort installiert werden können, wo ein hohes Nachfragepotenzial im Alltagsverkehr vorliegt. Es gewährleistet ein gut erkennbares, verlässlicheres sowie geordnetes Erscheinungsbild. Die Verfügbarkeit der Räder an den Stationen kann eher gewährleistet werden und ein Zurückbringen der Verleihräder ist für den Verleiher einfacher zu bewerkstelligen, als bei einem stationslosen Angebot.

 

Ein stationsloses Angebot zeichnet sich dadurch aus, dass die Räder überall abgestellt werden können. Dies bedeutet aber zugleich, dass die Räder weniger zuverlässig auffindbar sind und insbesondere die Verfügbarkeit sowie Verknüpfung mit dem ÖV nur zufällig ermöglicht werden. Insbesondere kümmern sich die Anbieter nicht um die Standorte der Fahrräder. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Fahrräder störend im öffentlichen Raum abgestellt werden oder öffentliche Fahrradständer blockieren, ist hoch.

 

Beim stationsgebundenen Verleihsystem handelt es sich um eine bewährte und ausgereifte Betriebsform. Vor dem Hintergrund der genannten Argumente favorisiert die Verwaltung stationsgebundene Systeme.


 

Zu 3:

Ein zeitlicher und finanzieller Umsetzungsplan, der die einmalige und die regelmäßige Haushaltsbelastung sowie den Personalbedarf abbilden würde, ist stark vom Konzept, von den beteiligten Akteuren und von der Federführung abhängig. Aus Beispielen anderer Städte waren für Braunschweig in der Vergangenheit Investitionskosten im siebenstelligen Bereich und jährliche Betriebskosten von mehreren 100.000 € abgeleitet worden (siehe
DS 18-08843-01).
 

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
19-11074   Aktueller Sachstand Fahrradverleihsystem   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
19-11074-01   Aktueller Sachstand Fahrradverleihsystem   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Stellungnahme

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